Die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage hatte 2002 beschlossen, dass ein Ingenieurbüro auf Kosten des Bauträgers die Immobilie auf Mängel überprüft und abnimmt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren jedoch nicht alle Wohnungen verkauft. Nach Abnahme kauften einige Nachzügler die restlichen Wohnungen. Auch für sie sollte sich laut Vertrag die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eventueller Mängel auf den Zeitpunkt der bereits erfolgten Abnahme beziehen.
Einer der Nachzügler machte später gegenüber dem Bauträger Mängel geltend. Der weigerte sich jedoch, auf eigene Kosten nachzubessern: Mittlerweile sei die Verjährungsfrist abgelaufen.
Dagegen klagte die Eigentümergemeinschaft – und gewann. So erklärte der Bundesgerichtshof die vereinbarte gleiche Verjährungsfrist für Nachzügler im Vertrag des Bauträgers für unwirksam (VII ZR 171/15).
Recht einfach
Das Internetportal Groupon vertrieb Rabattgutscheine für erfundene Ehrendoktortitel, unter anderem für Ufo-Wissenschaft. Weniger lustig fand dies das Verwaltungsgericht Berlin: Die falschen Doktortitel seien echten teilweise zum Verwechseln ähnlich und der Vertrieb damit
unzulässig (3 L 216.12). Damit bestätigte das Gericht ein Verbot des Berliner Senats für Bildung.
Ein Mann wollte beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages Einsicht in Akten über „Die Suche nach außerirdischem Leben“ haben und holte sich eine Abfuhr. Er wehrte sich dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht – mit Erfolg. Die Verwaltung des Bundestages unterliege wie alle anderen Bundesbehörden der Informationspflicht, entschieden die Richter (7 C 1/14).
Ein psychisch kranker Mann legte 2011 in einem Mehrfamilienhaus in Duisburg einen Brand. Glücklicherweise verletzte er dabei niemanden, es entstand auch kein größerer Sachschaden. Gegenüber der Polizei gab der Mann an, Befehle von Außerirdischen bekommen zu haben. Sie hätten ihn dazu durch die Decke seiner Wohnung mit einer Nadel gestochen. Das Landgericht Duisburg entschied, den Mann in eine psychiatrische Klinik einzuweisen.
Eine Zeitung hatte einen satirischen Artikel mit dem Titel „Sind die Aliens schon unter uns?“ abgedruckt. In diesem Beitrag wurden Fotos von Prominenten sowie das eines Anwalts gezeigt. Der Anwalt klagte gegen die Zeitung auf Unterlassung – und bekam recht. Das Landgericht Berlin (27 O 832/09) entschied, dass der Artikel in das Persönlichkeitsrecht des Anwalts eingreife.
Vermietung - Kreditzinsen schneller absetzen
Banken zahlen Baukredite zum Teil nicht zu 100 Prozent aus, sondern ziehen einen bestimmten Prozentsatz als Vorauszahlung auf die Zinsen ab. Bei vermieteten Immobilien lassen sich die Zinsen für die Finanzierung als Werbungskosten absetzen. Bei Darlehensverträgen, die vom 1. Januar 2004 an abgeschlossen wurden, hat die Finanzverwaltung für den sofortigen Abzug von Vorauszahlungen auf Zinsen eine Obergrenze von fünf Prozent der Darlehenssumme gesetzt.
Der Rest muss demnach auf die gesamte Laufzeit des Darlehens verteilt werden. Dieser Regel hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt allerdings teilweise widersprochen (IX R 38/14). In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte der Immobilienkäufer für ein Darlehen eine Vorauszahlung auf die Zinsen von zehn Prozent vereinbart.
Das Finanzamt dürfe dann nicht einfach nur die Hälfte der Vorauszahlung als sofortigen Abzug anerkennen, urteilten die Richter. Es müsse das Immobiliendarlehen individuell prüfen und nachweisen, dass es sich nicht um marktübliche Bedingungen handelt. Die Vorinstanz muss den Fall nun erneut untersuchen.
Schnellgericht
§ Händler, die Druckerpatronen eines Drittanbieters bewerben, haften für Werbeaussagen. So sind sie zu Schadensersatz verpflichtet, wenn Patronen, die angeblich mit bestimmten Geräten kompatibel sind, diese Drucker im Betrieb beschädigen (Amtsgericht Bretten, 1 C 362/15).
§ Die Käuferin eines Bentley bemängelte das fehlerhafte Navigationssystem des Autos. Der Händler sagte ihr, dass ein Softwareupdate des Herstellers den Fehler beheben werde. Darauf wollte sie nicht warten, widerrief den Kaufvertrag und forderte zunächst den Kaufpreis zurück. Nachdem sie das Auto verkauft hatte, wollte sie den Wertverlust ersetzt haben. Beim Oberlandesgericht Hamm scheiterte sie jedoch mit ihrer Klage (28 U 44/15, nicht rechtskräftig).
Nach dem Verkauf des Autos könne nicht mehr durch ein Gutachten geklärt werden, wie gravierend der Fehler im Navigationssystem gewesen sei, befanden die Richter.
§ Für eine wirksame Klage bei einem Sozialgericht reicht eine einfache E-Mail nicht (Sozialgericht Konstanz, S 9 KR 35/15): Eine elektronisch gesendete Klage sei nur dann wirksam, wenn sie ein signiertes Dokument enthält, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Schenkungssteuer - Freibetrag muss für alle gleich sein
Schenkt der Eigentümer eine deutsche Immobilie an eine im europäischen Ausland lebende Person, muss diese von den gleichen Steuerfreibeträgen profitieren wie Inländer, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-479/14). Der EuGH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei der eine in Großbritannien lebende Deutsche ihren beiden Töchtern je zur Hälfte ihren Anteil an einem Grundstück in Deutschland übertrug.
Statt der bei Kindern üblichen 400 000 Euro setzte das Finanzamt nur 2000 Euro als Freibetrag für im Ausland lebende, beschränkt Steuerpflichtige an.