Böller im Stadion - Randalierer haftet, nicht der Verein
Ein Chaot verletzte 2014 bei einem Heimspiel des 1. FC Köln sieben Menschen mit einem auf die Ränge geworfenen Böller. Für die Schäden der Opfer haftet er, klar. Doch was ist mit der Strafe von 30.000 Euro, die der Traditionsverein als verantwortlicher Gastgeber daraufhin an den Fußballverband DFB zahlen musste? Das Geld wollte sich der FC von dem Gewalttäter zurückholen und bekam schließlich beim Bundesgerichtshof (VII ZR 14/16) recht.
Das oberste Zivilgericht hob die Entscheidung der Vorinstanz auf, aus deren Sicht das Bußgeld nur indirekt von dem Böllerwerfer verursacht worden war. Danach ist die Strafzahlung des Vereins kein zufälliger Schaden, sondern steht in engem Zusammenhang mit der Tat. Das Knallkörperverbot des Verbands gelte dem Schutz der Gesundheit. Jeder Zuschauer sei verpflichtet, das Spiel nicht zu stören und müsse dafür haften.
Anlageprospekt - Übergabe sorgfältig datieren
Finanzberater müssen Prospekte über die verkaufte Beteiligung in der Regel mindestens zwei Wochen vor der Zeichnung eines geschlossenen Fonds vorlegen. Ein Anleger klagte gegen seinen Berater, der die Übergabe des Prospekts zwar quittiert hatte, wobei allerdings das Datum fehlte. Das war entscheidend für den Kläger, denn der Prospekt enthielt auch die Aufklärung über Risiken der Beteiligung, etwa das Währungsrisiko und die unternehmerische Haftung – sprich Totalverlust – wegen der gesellschaftsrechtlichen Stellung als Kommanditist.
Das Oberlandesgericht Celle (11 U 13/16) sieht in der wohl verspäteten Übergabe des Prospekts einen Beratungsfehler, der die Anlageentscheidung mit verursacht hat. Der Berater könne nicht einfach behaupten, den Prospekt rechtzeitig zugestellt zu haben. Das Investment muss rückgängig gemacht werden.
Recht einfach
Ein Mann aus Hannover schloss einen Vertrag im Fitnessstudio ab. Er sollte 65 Euro im Monat zahlen und zwei Mal pro Jahr 69,90 Euro Trainingspauschale. Nach zwei Jahren Mindestlaufzeit verlängerte sich der Vertrag je um ein Jahr. Doch als er zum Zeitsoldaten ernannt und versetzt wurde, wollte er seine Beiträge nicht mehr zahlen. Das Fitnessstudio zog vor Gericht und bekam recht: Das Risiko eines Wohnortwechsels müsse der Mann selbst tragen (Bundesgerichtshof, XII ZR 62/15). Zieht das Fitnessstudio hingegen selbst um, dürfen Kunden kündigen (Amtsgericht Brandenburg, 34 C 5/15). Auch wenn Kunden wegen neu aufgetretener Beschwerden ihr Studio nicht mehr nutzen können, kommen sie aus dem Vertrag raus (Amtsgericht Köln, 142 C 537/14).
Ein Mitglied eines als Vereins organisierten Fitnessstudios stieß sich an der Kleiderordnung, die ihm das Tragen eines Muskelshirts verwehrte. Der Mann hielt sich nicht daran und beschwerte sich auch bei anderen Mitgliedern. Der Verein warf ihn deshalb raus und erteilte Hausverbot. Der Sportsfreund forderte Schmerzensgeld – ohne Erfolg. Das Landgericht Duisburg fand Kleiderordnung und Rauswurf okay (8 O 211/14).
Die Kundin eines Fitnessstudios erlitt in der Sauna einen Schwächeanfall. Erst nach 90 Minuten wurde sie entdeckt. Sie verstarb an den Folgen. Die Kinder der Frau forderten Schmerzensgeld vom Studio: Vier Kontrollgänge pro Tag seien unzureichend. Doch das Oberlandesgericht Hamm wies sie ab: Eine umfassende Beaufsichtigung eines Saunabereichs sei weder möglich noch zumutbar. Saunabesucher würden eine solche zudem als störend empfinden (I-12 U 52/12).
Anwaltskosten - Kein Abzug von der Steuer
Nach ihrem Scheidungsverfahren stritten die Ex-Eheleute über die Kosten des zuvor gemeinsam bewohnten Hauses. Der Mann trug die Anwaltsgebühren von über 6200 Euro in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung ein. Das Finanzamt zog die Kosten jedoch nicht steuermindernd ab; der anschließende Rechtsstreit führte bis vor den Bundesfinanzhof (VI R 25/14), der dem Finanzamt recht gab.
Eine bei der Steuer zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung liege erst bei unvermeidbaren Zahlungsverpflichtungen vor. Die Anwaltskosten für einen Zivilprozess seien nur in Fällen zwangsläufig, in denen der Steuerpflichtige befürchten müsse, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Das sei beim ursprünglichen Scheidungsverfahren der Fall gewesen, nicht aber beim anschließenden Rechtsstreit um die Immobilienkosten.
Schadenersatz bei Bitcoin-Diebstahl
im Interview: Lutz Auffenberg, Kanzlei Winheller
WirtschaftsWoche Online: Herr Auffenberg, sind meine digitalen Münzen weg, wenn mein Smartphone geklaut wird?
Lutz Auffenberg: Nein, die Daten sämtlicher virtuellen Zahlungen bleiben dezentral auf den Geräten aller Nutzer in einer Blockchain genannten, ständig aktualisierten Datei gespeichert. Zugriff auf persönliche Guthaben bekommen Nutzer jederzeit über ihr Passwort und einschlägige Apps oder Programme für verschiedene Smartphone- oder Computerbetriebssysteme, also unabhängig von der Hardware.
Schnellgericht
§ Diebe räumten ein Onlinekonto ab. Die Bank ließ sie gewähren, weil das Passwort stimmte. Doch sie muss den Schaden ersetzen, denn beim Empfänger der Zahlung handelte es sich um einen vorbestraften Geldwäscher ohne Geschäftsbeziehung zum Kontoinhaber (Amtsgericht Berlin Mitte, 15 C 20/15).
§ Die Familienkasse kürzte das Elterngeld, weil der Chef der Mutter noch Lohn schuldete. Zu Unrecht, urteilten Richter. Für das Elterngeld zähle ihr Lohnanspruch, nicht der Zeitpunkt oder die Höhe der Zahlung (Sozialgericht Stralsund, S 7 EG 8/16 ER).
§ Eine Studentin wollte sich parallel in gleich zwei zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen einschreiben. Das Gericht lehnte ab, denn ein Doppelstudium sei für den von der jungen Frau verfolgten Berufswunsch nicht zwingend nötig (Verwaltungsgericht Mainz, 3 L 734/16).
§ Bei einer Panne im Urlaub fiel das Auto vom Abschleppwagen. Die Gruppenversicherung beim deutschen Automobilclub muss für den Schaden jedoch nicht zahlen, denn dieser hatte die Pannenhilfe für sein Mitglied nur vermittelt (Amtsgericht München 251 C 18763/15).
Klingt sicher. Warum passieren dann immer wieder spektakuläre Diebstähle durch Hacker?
Fluch und Segen der kryptografischen Währungen wie Bitcoins liegen darin, dass einmal geschehene Transaktionen wegen der dezentralen Speicherung unwiderruflich sind. Hacker können daher die Passwörter und Zugangsdaten von Nutzern abfangen, um Transaktionen zu ihren Gunsten anzustoßen. Geschädigte können dann aber Schadensersatz von ihrem Bitcoin-Dienstleister fordern, falls der die Kundendaten nicht sicher verwahrt haben sollte.
Ermöglichen Bitcoins wirklich anonymes Zahlen?
Im Normalbetrieb schon. Wegen der fortlaufenden Speicherung können Hacker oder Behörden aber alle Zahlungen zuordnen, sobald sie die Login-Daten eines Nutzers in Erfahrung bringen.