
Das Niedersächsische Finanzgericht könnte Eltern rückwirkend einen kleinen Steuervorteil für 2014 einbringen. Es meldete Zweifel am damaligen Kinderfreibetrag von 4368 Euro an, da dieser unter dem Existenzminimum von 4440 Euro lag (7 V 237/15). Dies könnte verfassungsrechtlich unzulässig gewesen sein. Vor den Finanzgerichten in München (8 K 2426/15) und Leipzig (2 K 1626/15) laufen weitere Verfahren dazu. „Erst 2015 erfolgte die bereits für 2014 angekündigte, aber mit einem Jahr Verspätung umgesetzte Erhöhung des Freibetrags“, sagt Wolfgang Köck, Steuerberater bei LKC Datag aus Traunstein.
Schnellgericht
§ Der gewöhnliche Lärm eines Großraumbüros kann auch über Jahre keine Schwerhörigkeit auslösen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 6 U 4089/15). Einem 48-jährigen Ingenieur wurde die Anerkennung von Tinnitus und leichter Hörminderung als Berufskrankheit verwehrt.
§ Die Betreiber von Bewertungsportalen im Internet müssen sicherstellen, dass Verfasser eine bewertete Dienstleistung auch wirklich genutzt haben, etwa über abgefragte Details. Konkret ging es um Ärztebewertungen durch Patienten (Bundesgerichtshof, VI ZR 34/15).
§ Erbt ein Kind von seiner Mutter ein Haus, in dem diese nie gewohnt hat, kann ihm nicht Erbschaftsteuer nach den Regeln für Familienheime erlassen werden (Finanzgericht Köln, 7 K 247/14). Dies gelte selbst, wenn die Mutter aus zwingenden Gründen, wie Pflegebedürftigkeit, am Einzug gehindert worden wäre.
§ Ändert ein Reiseveranstalter zwei Wochen vor Beginn einer Dubai-Rundreise die Flugverbindung, sodass statt eines Direktflugs ein Zwischenstopp anfällt, berechtigt das Reisende nicht zum Rücktritt von der Reise (Amtsgericht Augsburg, 15 C 206/15)
Da die Ersparnis durch den Kinderfreibetrag mit dem ausgezahlten Kindergeld verrechnet wird, würden vor allem Gutverdiener (bei zusammen veranlagten Eltern ab zu versteuernden 63 500 Euro) von einer nachträglichen Erhöhung profitieren. Bei zwei Kindern und 42 Prozent Steuersatz ergäben sich etwa 70 Euro Ersparnis, sagt Köck. Betroffene sollten versuchen, bis zur endgültigen Klärung ihre Steuerbescheide offen zu halten, etwa per Einspruch. Theoretisch müssten aber alle Betroffenen von einer Anpassung profitieren. Die Bundesregierung hatte 2015 auf eine kleine Anfrage zu dem Streitpunkt hin versprochen sicherzustellen, „dass das Kinderexistenzminimum in den betroffenen Veranlagungsjahren steuerlich verschont wird“ (18/3813).
Abgeltungsteuer - Verfallene Optionen zählen
Der Bundesfinanzhof hat die Position von Anlegern gestärkt. Dabei geht es um Verluste mit seit 2009 gekauften Optionen oder Optionsscheinen. Sie geben Anlegern das Recht, ein bestimmtes Wertpapier in einem bestimmten Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt zum festgelegten Preis zu kaufen.
Expertenrat: Aktien und Insolvenzfall
Ein Interview mit Andreas Patzner, Steuerberater bei KPMG Frankfurt
Herr Patzner, wann können Anleger Verluste mit Anleihen und Aktien absetzen, wenn das dahinter stehende Unternehmen insolvent ist?
Wer vor 2009 gekauft hat, kann heutige Verluste nicht absetzen. Das ist unstreitig. Wer aber ab 2009 unter den Regeln der Abgeltungsteuer gekauft hat, kann Verluste derzeit absetzen, wenn er das Wertpapier zum Beispiel an der Börse verkauft. Wer auf die Insolvenzquote wartet, bekommt steuerlich keine Verluste angerechnet. Eine Ausnahme gilt für alle, die ein Prozent oder mehr an der Aktiengesellschaft hielten.
Sicherlich haben sich Anleger dagegen schon gewehrt …
Ja. Vergleichbar ist ein Fall aus Düsseldorf. Dort hat das Finanzgericht entschieden, dass ein Steuerpflichtiger den Verlust aus einem privaten Darlehen nach einer Privatinsolvenz nicht absetzen darf. Die Revision vor dem Bundesfinanzhof läuft. Anleger sollten daher Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und auf die laufende Revision zum Urteil vom 11. März 2015 verweisen.
Kriselt es, ist der Börsenhandel oft illiquide. Dürfen Anleger an sich selber verkaufen?
Nein, das ist steuerlich gesehen kein Verkauf. Wer solche Verluste deklariert, hinterzieht gegebenenfalls Steuern und kann mit Börsengesetzen in Konflikt kommen. Verkauft werden sollte an externe Dritte, also idealerweise auch nicht an die Ehefrau.
So können Anleger auf steigende oder fallende Kurse spekulieren. Geht die Spekulation nicht auf, lassen Anleger Option oder Optionsschein oft verfallen: Sie üben ihr Recht nicht aus, haben das für den Kauf gezahlte Geld damit verloren. In diesem Fall drohten bislang Steuernachteile, da das Finanzamt solche Verluste nicht berücksichtigte. Der Bundesfinanzhof ordnete das nun aber an (IX R 48/14 und IX R 49/14).
Eigentumswohnung - Reparatur drückt sofort die Steuer
Vermieter dürfen Reparaturkosten im Einzelfall auch dann sofort als Werbungskosten absetzen, wenn diese kurz nach Kauf anfallen und 15 Prozent des Preises übersteigen.
Recht einfach
Zwei Praktikantinnen eines Hörgerätebetriebs bekamen vom Chef anzügliche Bemerkungen zu hören. Eine von ihnen berichtete auch von einem Kussversuch und Übergriffen. Dem Betrieb wurde behördlich untersagt, Auszubildende einzustellen. Der Chef wies alle Vorwürfe zurück und zog vor Gericht. Ohne Erfolg. Verbale Belästigungen seien belegt, urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Damit könne der Mann seiner Vorbildfunktion nicht mehr nachkommen (4 B 348/15).
Vor Beginn seiner Ausbildung als Einzelhandelskaufmann wurde ein junger Mann fast fünf Monate als Praktikant beschäftigt. Der Ausbildungsvertrag sah dann eine dreimonatige Probezeit vor. Kurz vor Ablauf kündigte das Unternehmen wegen „fehlender Eigeninitiative“. Der Azubi wehrte sich: Die Probezeit sei abgelaufen, das Praktikum müsse mitgezählt werden. Falsch, entschied das Bundesarbeitsgericht (6 AZR 844/14). Beide Phasen seien separat zu betrachten.
Ein angehender Masseur wurde erst als Praktikant, dann mit befristeten Verträgen beschäftigt. Als sein letzter Vertrag auslief, wollte ihn das Unternehmen nicht mehr beschäftigen. Er klagte auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Das Praktikum habe nur zum Schein bestanden, da er ohne Aufsicht gearbeitet habe. Zähle man die Zeit mit, sei er 25 Monate lang befristet beschäftigt worden. Eine grundlose Befristung von über zwei Jahren sei aber nicht zulässig. Die Richter wiesen ihn trotzdem ab. Sein Praktikum habe ie vorgesehene Funktion im Rahmen der Masseur-Ausbildung erfüllt. Eine besonders intensive Begleitung sei dabei nicht vorgeschrieben (Hessisches Landesarbeitsgericht, 10 Sa 1843/04).
Normalerweise müssten die Kosten dann – wie der Preis selbst – über Jahre abgeschrieben werden. Der sofortige Ansatz ist aber nur möglich, wenn die Wohnung bei Kauf mangelfrei war. Im Fall des Finanzgerichts Düsseldorf hatte eine Mieterin die Wohnung nach dem Kauf verwüstet (11 K 4274/13 E, Revision möglich).