Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Einkommensteuer

Höherer Freibetrag für Kinder? Ein Gericht hat Zweifel am Kinderfreibetrag für 2014. Außerdem: Abgeltungsteuer, Immobilienreparaturen,

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Theoretisch müssten aber alle Betroffenen von einer Anpassung profitieren. Quelle: dpa

Das Niedersächsische Finanzgericht könnte Eltern rückwirkend einen kleinen Steuervorteil für 2014 einbringen. Es meldete Zweifel am damaligen Kinderfreibetrag von 4368 Euro an, da dieser unter dem Existenzminimum von 4440 Euro lag (7 V 237/15). Dies könnte verfassungsrechtlich unzulässig gewesen sein. Vor den Finanzgerichten in München (8 K 2426/15) und Leipzig (2 K 1626/15) laufen weitere Verfahren dazu. „Erst 2015 erfolgte die bereits für 2014 angekündigte, aber mit einem Jahr Verspätung umgesetzte Erhöhung des Freibetrags“, sagt Wolfgang Köck, Steuerberater bei LKC Datag aus Traunstein.

Schnellgericht

Da die Ersparnis durch den Kinderfreibetrag mit dem ausgezahlten Kindergeld verrechnet wird, würden vor allem Gutverdiener (bei zusammen veranlagten Eltern ab zu versteuernden 63 500 Euro) von einer nachträglichen Erhöhung profitieren. Bei zwei Kindern und 42 Prozent Steuersatz ergäben sich etwa 70 Euro Ersparnis, sagt Köck. Betroffene sollten versuchen, bis zur endgültigen Klärung ihre Steuerbescheide offen zu halten, etwa per Einspruch. Theoretisch müssten aber alle Betroffenen von einer Anpassung profitieren. Die Bundesregierung hatte 2015 auf eine kleine Anfrage zu dem Streitpunkt hin versprochen sicherzustellen, „dass das Kinderexistenzminimum in den betroffenen Veranlagungsjahren steuerlich verschont wird“ (18/3813).

Abgeltungsteuer - Verfallene Optionen zählen

Der Bundesfinanzhof hat die Position von Anlegern gestärkt. Dabei geht es um Verluste mit seit 2009 gekauften Optionen oder Optionsscheinen. Sie geben Anlegern das Recht, ein bestimmtes Wertpapier in einem bestimmten Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt zum festgelegten Preis zu kaufen.

Expertenrat: Aktien und Insolvenzfall

So können Anleger auf steigende oder fallende Kurse spekulieren. Geht die Spekulation nicht auf, lassen Anleger Option oder Optionsschein oft verfallen: Sie üben ihr Recht nicht aus, haben das für den Kauf gezahlte Geld damit verloren. In diesem Fall drohten bislang Steuernachteile, da das Finanzamt solche Verluste nicht berücksichtigte. Der Bundesfinanzhof ordnete das nun aber an (IX R 48/14 und IX R 49/14).

Eigentumswohnung - Reparatur drückt sofort die Steuer

Vermieter dürfen Reparaturkosten im Einzelfall auch dann sofort als Werbungskosten absetzen, wenn diese kurz nach Kauf anfallen und 15 Prozent des Preises übersteigen.

Recht einfach

Normalerweise müssten die Kosten dann – wie der Preis selbst – über Jahre abgeschrieben werden. Der sofortige Ansatz ist aber nur möglich, wenn die Wohnung bei Kauf mangelfrei war. Im Fall des Finanzgerichts Düsseldorf hatte eine Mieterin die Wohnung nach dem Kauf verwüstet (11 K 4274/13 E, Revision möglich).

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%