Bis Ende Mai Zeit haben Steuerzahler, wenn sie gesetzlich verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung für 2014 abzugeben. Wer beispielsweise Einkünfte als Selbstständiger erzielt, muss diesen Termin einhalten. Die Frist lässt sich bis zum 31. Dezember 2015 verlängern, wenn die Steuerzahler einen triftigen Grund dafür nachweisen können. Arbeitnehmer, die die Steuerformulare nur freiwillig ausfüllen, können sich dagegen bis zu vier Jahre Zeit lassen. Für das Steuerjahr 2014 läuft die Frist Ende 2018 ab. Die Steuererklärung lässt sich sogar auf den letzten Drücker per Fax einreichen (Bundesfinanzhof, VI R 82/13). Dies geht allerdings nur, wenn der Steuerberater das Fax schickt und auf dem Deckblatt der Steuererklärung der Steuerzahler unterschrieben hat.
Recht einfach: Brillen
Nach einer Rückenoperation sollte eine Rentnerin aus München Sport treiben. Die Sozialhilfeempfängerin sah die Anzeige eines Fitnessclubs: „Testen Sie uns! 2 Wochen 19,90 Euro“. Statt des Kurzzeitvertrags legte der Mitarbeiter des Studios der Kundin einen Jahresvertrag für 1130 Euro vor. Mangels Brille unterschrieb die Seniorin das vermeintliche Sonderangebot. Zu Hause erkannte die Rentnerin den Schwindel. Vor Gericht erhielt sie Hilfe. Der Richter entschied, dass sie den Vertrag wegen „Irrtums“ anfechten konnte (Amtsgericht München, 271 C 30721/13).
Nach Beendigung ihrer Schicht ging eine Angestellte zu ihrem Auto. Auf dem vereisten Parkplatz kam die Frau zu Fall. Sie stürzte auf ihre Handtasche und zerbrach dabei ihre in der Tasche befindliche Lesebrille. Die Berufsgenossenschaft erkannte zwar einen Arbeitsunfall an; die Auslagen für eine neue Lesehilfe wollte sie aber nicht erstatten. Begründung: „Hilfsmittel“ seien nur versichert, wenn sie beim Unfall „bestimmungsgemäß am Körper eingesetzt seien“. Die Richter sahen das ebenso (Sozialgericht Karlsruhe, S 1 U 3461/13).
Ein Niedersachse erhielt eine neue Brille verschrieben. Die Brille führte nicht zu klarer Sicht, sondern zu massiven Kopfschmerzen. Der Patient vermutete, dass der Augenarzt bei der Untersuchung die Sehschärfe falsch ermittelt habe. Statt den Arzt sofort zur Rede zu stellen, mühte sich der Norddeutsche zwei Jahre mit der unpassenden Brille ab. Erst dann verlangte er Schadensersatz. Zu spät, urteilten die Richter (Landgericht Hildesheim, I S 57/08).
Wer seine Steuererklärung per Post schickt, kann sich nicht auf das Datum des Poststempels berufen. Entscheidend ist, wann die Unterlagen tatsächlich beim Finanzamt eingegangen sind. Abzulesen ist das Datum am Eingangsstempel der Behörde. Wer seine Steuererklärung elektronisch versendet und dabei eine digitale Unterschrift verwendet, kann seine Unterlagen auch noch wenige Minuten vor Ablauf der Frist versenden. Wer dagegen nur das Formular ohne Unterschrift elektronisch ans Finanzamt verschickt und zusätzlich eine komprimierte Steuererklärung auf Papier in den Briefkasten wirft, ist an den Eingangsstempel des Finanzamts gebunden (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 15. Januar 2007).
Erbrecht: Der Letzte Wille gilt
Ein Mann heiratete 1982 seine erste Frau. Beide Ehepartner setzten sich 2003 gegenseitig als Alleinerben ein. Diese Regelung sollte auch im Fall einer Scheidung gelten. 2011 wurde die Ehe geschieden. Nachdem der Mann 2012 seine zweite Frau geheiratet hatte, widerrief er sein erstes Testament und setzte ein neues zugunsten seiner neuen Ehepartnerin auf. Als der Ehemann 2013 starb, meldete seine erste Frau Ansprüche aufgrund des Testaments aus 2003 an. Das wollte die neue Ehefrau verhindern und focht den Erbanspruch ihrer Vorgängerin an – mit Erfolg. So entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass die Anfechtung wirksam sei, weil es nicht im Sinn des Verstorbenen sei, dass seiner letzten Frau ihr Pflichtteil vorenthalten werde (15 W 14/14). Im Testament von 2003 sei nur geregelt, was bei Scheidung gelte, aber nicht wer erbt, wenn einer der beiden Ehepartner wieder heirate. Nicht ins Gewicht falle, dass der Verstorbene zu Lebzeiten das alte Testament nicht wirksam widerrufen habe. Vielmehr komme es darauf an, ob er das alte Testament von 2003 auch 2013 noch so verfasst hätte. Dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte.