Wer vorzeitig aus einem Baukredit aussteigt, muss der Bank in der Regel eine Entschädigung für die entgangenen Zinseinnahmen zahlen. Über die korrekte Höhe dieser Entschädigung kommt es häufig zum Streit zwischen Banken und Kreditnehmern. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof, dass die Sparkasse Aurich-Norden ihre Kunden nicht über bestimmte Klauseln in den Darlehensverträgen benachteiligen darf (XI ZR 388/14).
Recht einfach
An einem kalten Winterwochenende machte in einer Mietwohnung in Münster die Gasetagenheizung schlapp. Nachdem die Mieterin weder den Vermieter noch dessen Vater erreichen konnte, rief sie einen Reparaturdienst. Dieser brachte die Therme wieder ans Laufen. Die Aktion kostete 511 Euro. Zehn Tage später ließ die Bewohnerin die Handwerker abermals anrücken – diesmal jedoch ohne den Versuch einer Kontaktaufnahme mit dem Hauseigentümer. Der zweite Einsatz kostete 456 Euro. Zahlen musste der Vermieter nur die erste Rechnung. Mieter müssten zumindest probieren, den Eigentümer zu erreichen, entschied das Amtsgericht Münster (4 C 2725/09).
Ein Mieter aus Niedersachsen unterschrieb einen „Formularmietvertrag“. Im Kleingedruckten stand, dass Reparaturen an der Gastherme vom Mieter zu tragen seien. Eine größere Reparatur wollte der Bewohner aber nicht zahlen. Zu Recht, urteilten die Richter. Nur „Kleinreparaturen“ dürften auf Mieter abgewälzt werden. Hierzu müsse im Vertrag klar stehen, wie teuer eine Rechnung maximal sein dürfe und welche Obergrenze für Reparaturen pro Jahr gelte. Da die Klausel hierzu nichts sage, sei sie unwirksam (Landgericht Braunschweig, 6 S 784/00).
Ein Hausbesitzer in München ließ in eine Wohnung eine neue, kleinere Heiztherme einbauen. Um die Badewanne mit 45 Grad heißem Wasser zu füllen, brauchte der neue Boiler fast eine Dreiviertelstunde. Der Vermieter fand das okay: 37 Grad seien für Haut und Kreislauf sowieso gesünder. Das sah das Gericht anders. Der Eigentümer musste eine leistungsstärkere Therme installieren (Amtsgericht München, 463 C 4744/11).
In einer dieser Klauseln stand, dass bei einer vorzeitigen Auflösung des Kreditvertrags künftige Sondertilgungen bei der Höhe der Entschädigung der Bank nicht angerechnet werden. Dies, so die Richter, sei unzulässig. Schließlich verzichte die Bank auf zukünftige Zinseinnahmen, wenn sie den Kunden Sondertilgungen zubillige. Gegen die Klausel der Sparkasse Aurich-Norden hatte die Verbraucherzentrale Hamburg geklagt. Nach Auskunft der Verbraucherschützer würden einige weitere Banken ähnliche Klauseln wie die der Sparkasse aus Niedersachsen verwenden.
Schnellgericht
Ein Rollstuhlfahrer hatte in einem von ihm geplanten Neubau einen Fahrstuhl einbauen lassen, um das Arbeitszimmer im ersten Stock zu erreichen. Dafür beantragte er einen Zuschuss bei der gesetzlichen Rentenversicherung – ohne Erfolg. Es sei die Entscheidung des Bauherrn gewesen, das Arbeitszimmer in den ersten Stock zu legen, so das Hessische Landessozialgericht (L 2 R 262/14). Dafür stehe ihm keine Förderung zu.
Das Landgericht Frankfurt verbietet Rabatte für Taxikunden, die über die Handy-App myTaxi gebucht haben (3–06 O 72/15). Die Rabatte widersprächen den in Deutschland geltenden Festpreisen für Taxifahrten. MyTaxi, an dem der Autokonzern Daimler beteiligt ist, prüft derzeit rechtliche Schritte gegen das Urteil.
Auch wenn bereits volljährige Kinder illegal Musik aus dem Internet herunterladen, haften die Eltern unter bestimmten Bedingungen für Strafzahlungen. Dies gelte dann, wenn die Eltern als Inhaber des Internetanschlusses nicht belegen könnten, welches ihrer Kinder die Musik heruntergeladen habe (Oberlandesgericht München, 29 U 2593/15). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einkommensteuer: Abzugsverbot steht auf Prüfstand
Arbeitnehmer können unter bestimmten Bedingungen Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben vom Einkommen abziehen. Arbeitet ein Ehepartner im Ausland und zahlt ausschließlich dort Einkommensteuer, dann darf das Ehepaar in Deutschland die ausländischen Sozialversicherungsbeiträge nicht vom gemeinsamen Einkommen abziehen.
Für steuerfreies Einkommen ist in Deutschland ein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen ausgeschlossen. Eventuell verstoße diese Vorschrift gegen europäisches Recht, so der Bundesfinanzhof (I R 62/13). Jetzt muss der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob deutsches Recht geändert werden muss.