Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Kindergeld

Lebt ein Ehepaar getrennt in unterschiedlichen Ländern, wird die Höhe des Kindelgeldes vom jeweiligen Staat bestimmt. Außerdem: Werbungskosten, Kunstfehler und Expertenrat zur Stornierung von Hotelbuchungen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
kindergeld Quelle: dpa

Kindergeld - Anspruch am Wohnort

Ein Ehepaar, das vier Kinder hatte, lebte getrennt. Der Vater wohnte mit zwei Kindern in Deutschland, die Mutter mit den beiden anderen in Spanien. Der Vater wollte für die beiden in Spanien lebenden Kinder die Differenz zwischen dem deutschen und dem niedrigeren spanischen Kindergeld ausgezahlt bekommen. Der Bundesfinanzhof lehnte dies ab (III R 68/13). Laut EU-Recht hätte nur die in Spanien lebende Mutter Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Diese hatte jedoch bei der deutschen Familienkasse keinen Antrag gestellt.

Werbungskosten - Anzug ist Privatsache

Ausgaben für Berufskleidung lassen sich unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten vom Einkommen abziehen. Eine dieser Bedingungen ist, dass sich die Bekleidung nicht im normalen Alltag nutzen lässt. Genau an dieser Hürde ist ein Orchestermusiker gescheitert. Laut Dienstvertrag war er dazu verpflichtet, bei Konzerten ein schwarzes Sakko und eine schwarze Hose zu tragen. Die Kosten für den Anzug wollte er in der Einkommenserklärung absetzen. Damit kam er beim Finanzgericht Münster aber nicht durch (8 K 3646/15 E). Beim Anzug handele es sich schließlich nicht um eine typische Berufskleidung, er lasse sich auch im Alltag nutzen.

Recht einfach: Immobilienkauf

Kunstfehler - Klinik haftet

Ein Patient ließ sich an der Hand operieren. Zuvor hatte er mit der Klinik eine Chefarztbehandlung vereinbart. Operiert hat jedoch ein stellvertretender Oberarzt – ohne Zustimmung des Patienten. Wegen Komplikationen nach der Operation verklagte er die Klinik auf Schmerzensgeld. Zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof (VI ZR 75/15). Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Koblenz, muss erneut entscheiden.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%