Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Kreditwiderruf

Bankkunden müssen sich beeilen: Kreditnehmern bleiben nur noch wenige Tage, um eventuell einige Tausend Euro zu sparen. Außerdem: Handwerkerrechnungen, Handy im Auto.

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Kreditvertrag Quelle: dpa

Kreditnehmern bleiben nur noch wenige Tage, um eventuell einige Tausend Euro zu sparen. Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können einige von ihnen Kredite auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen. Die WirtschaftsWoche hatte 2013 als eines der ersten Medien darüber berichtet (Ausgabe 29/2013). Doch nun schließt sich das Zeitfenster. Denn im März hat der Gesetzgeber das ewige Widerrufsrecht eingeschränkt: Kunden können alle zwischen dem 1. September 2002 und 10. Juni 2010 abgeschlossenen Kredite nur noch bis 21. Juni widerrufen.

Genau in dieser Zeit kamen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen besonders häufig vor. Ist die Frist verpasst, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Wichtig: Nur wenn die Belehrung wirklich falsch ist, kann der Widerruf gelingen. Als fehlerhaft gelten zum Beispiel in der Regel Belehrungen aus diesem Zeitraum, in denen auf einen Fristbeginn mit dem Wort „frühestens“ verwiesen wird.

Kreditnehmer können Anwälte mit Prüfung der Belehrung beauftragen. Dies sollte maximal 200 Euro kosten. Betroffene Kunden können ihren Kredit dann widerrufen. Meist gilt dafür die Frist 21. Juni. Wurde der Widerruf fristgerecht erklärt, bleibt Kreditnehmern danach bis Ende 2019 Zeit, um Ansprüche durchzusetzen. Mehr Zeit für den Widerruf bleibt bei zwischen 11. Juni 2010 und 20. März 2016 abgeschlossenen Krediten.

Recht einfach: Handy im Auto

Diese können bei falscher Belehrung voraussichtlich weiter dauerhaft widerrufen werden; seit 21. März abgeschlossene Kredite nur noch maximal ein Jahr und 14 Tage. In jedem Fall bestehen Risiken: „Erkennt die Bank den Widerruf an, müssen Anleger den noch offenen Darlehensbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen“, sagt Cord Veting, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Berlin. Unproblematisch ist dies etwa, wenn der Kredit ohnehin schon getilgt wurde. Banken könnten Kreditkunden aber auch verklagen, um die Unwirksamkeit des Widerrufs feststellen zu lassen. Damit besteht ein Prozesskostenrisiko.

Schnellgericht

Handwerkerrechnung - Nur eigene Ausgaben zählen

Steuerzahler dürfen im eigenen Haushalt angefallene Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. 20 Prozent der reinen Lohnkosten drücken dann direkt die Steuerlast – bei Handwerkerrechnungen gedeckelt auf 6000 Euro Gesamtkosten. Eine Frau wollte nach einem Wasserschaden 3224 Euro an Kosten so ansetzen.

Das Finanzamt wies sie jedoch ab: Einen Teil der Kosten habe ihre Gebäudeversicherung übernommen. Nur der Rest sei steuerlich zu beachten. Dagegen wehrte sich die Frau: Die Versicherung sei Privatsache und müsse analog zu einem Sparbuch behandelt werden. Sie dürfe nicht schlechter gestellt werden als andere Steuerzahler, die keine solche Versicherung abgeschlossen haben. Doch das Finanzgericht Münster sah das anders (13 K 136/15 E): Absetzbar seien nur Ausgaben, die den Steuerzahler selbst wirtschaftlich belasten.

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