Erst Verluste, dann Ärger mit dem Finanzamt: Ein Ehepaar aus der Region Westfalen-Lippe kaufte für über 50.000 Euro Zertifikate der US-Bank Lehman Brothers. Mit Lehmans Insolvenz 2008 waren die Zertifikate wertlos. Das Paar einigte sich mit der Bank, die ihm die Zertifikate vermittelt hatte, wegen möglicher Beratungsfehler auf eine Zahlung von 8500 Euro. Dafür gab das Paar die Zertifikate zurück. Das Finanzamt wollte den verbleibenden Verlust steuerlich nicht anerkennen, forderte aber Steuer auf die Zahlung der Bank. Zumindest das lehnte das Finanzgericht Münster ab: Zwar könnten Entschädigungen steuerpflichtig sein. Allerdings sei die Zahlung der Bank bei Rückgabe der Zertifikate keine Entschädigung, sondern ein Verkaufserlös (7 K 3799/14 E).
Damit wäre die Differenz zu den Anschaffungskosten eigentlich steuerlich relevant, wie vom Paar gefordert. Da es die Zertifikate aber vor 2009 – vor Einführung der Abgeltungsteuer – gekauft hatte, blieben sie außen vor. Denn Erträge und Verluste aus vor 2009 gekauften Wertpapieren wurden normalerweise nur beim Verkauf binnen Jahresfrist berücksichtigt. Ausnahme: Sehen diese Zertifikate eine garantierte Zahlung vor, sind Erträge und Verluste unabhängig von der Haltedauer ansetzbar. Das aber war nicht der Fall. Die Revision ließen die Richter dennoch zu, da das Finanzgericht Niedersachsen solche Verluste als absetzbar gewertet hatte (2 K 309/13). Dort ging es jedoch um Garantiezertifikate, sodass auch Gewinne dauerhaft steuerpflichtig gewesen wären.
Schnellgericht
§ Mieter dürfen bei einer zum Einzug nicht absehbaren Großbaustelle in der Nachbarschaft die Miete um 20 Prozent mindern. Dies gilt, wenn es zwei Jahre lang zu Lärm, Staub und Erschütterungen teils auch am Wochenende kommt. Dass der Vermieter keinen Einfluss auf die Störung hat, spielt keine Rolle (Amtsgericht Berlin, 25 C 126/15).
§ Bekommt eine Frau bei einer türkischen Hochzeit Goldschmuck umgehängt, steht dieser ihr allein zu. Verkauft der Mann den Schmuck später, muss er ihr Schadensersatz zahlen (Oberlandesgericht Hamm, 4 UF 60/16).
§ Bewerber bei der Polizei dürfen nicht allein aufgrund einer Hyperaktivitätsstörung (ADHS) abgelehnt werden. Schneiden sie in neuropsychologischen Tests unauffällig ab, spricht nichts gegen die Einstellung (Verwaltungsgericht Berlin, VG 26 K 29/15, Berufung möglich).
§ Lässt ein Ehepaar befruchtete Eizellen einfrieren, die laut Vertrag nur an das Paar gemeinsam herausgegeben werden sollen, kann der Mann nach dem Tod seiner Frau diese nicht beanspruchen, um diese einer neuen Ehefrau einsetzen zu lassen (Oberlandesgericht Karlsruhe, 14 U 165/15).
Rechtsanwalt - Überflüssige Kosten sind Privatsache
Ein Mann bekam erst nach Intervention seines Anwalts Kindergeld für seine Tochter, die als Studentin eingeschrieben war. Doch seine Anwaltskosten wollte die Familienkasse nicht übernehmen. Auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz lehnte dies ab (6 K 1816/15): Die Familienkasse habe ihn mehrfach aufgefordert, eine Studienbescheinigung vorzulegen.
Nur weil er dem nicht nachkam, verweigerte sie anfangs die Zahlung. Hätte er direkt reagiert, wäre kein Anwalt nötig gewesen. Selbst wenn die Tochter die Verspätung verschuldet habe, ändere das nichts. Ihr eventuelles Verschulden müsse er sich zurechnen lassen, entschieden die Richter.
Recht einfach
Ein Ehepaar aus dem Rhein-Sieg-Kreis gönnte sich einen Rasenroboter, der sein Werk fortan zwischen 7 und 20 Uhr vollbrachte, aber von 13 bis 15 Uhr die Mittagsruhe einhielt. Das reichte den Nachbarn nicht: Sie forderten, die Arbeitszeit des Roboters auf fünf Stunden pro Tag zu begrenzen – alles andere sei wegen der Lautstärke unzumutbar. Das Amtsgericht Siegburg gab jedoch den Eigentümern recht: Das Brummen des Roboters sei auf dem Nachbargrundstück mit deutlich weniger als 50 Dezibel zu hören, sodass die Lärmschutzvorschriften noch eingehalten würden (118 C 97/13).
Eine Familie war laut Mietvertrag verpflichtet, „den Garten zu pflegen“. Als sie auszogen beschwerte sich der Vermieter über eine „verwahrloste“ Fläche. Er forderte 1187 Euro Schadensersatz, scheiterte jedoch am Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Mieter seien nur zu einfachen Arbeiten verpflichtet gewesen, wie Mähen und Laubentfernen – nicht aber zum Rasenkanten-Abstechen und zur Moosentfernung. Dies gehe über die klassische Gartenpflege hinaus. Und dass der Rasen beim Auszug zu hoch gewesen sei, sei nicht erwiesen – zumal Mieter großen Spielraum bei der Frequenz ihrer Mäh-Einsätze hätten (10 U 70/04).
Ein Westfale erwarb auf Ebay einen Rasentraktor für 22 Euro. Doch der Verkäufer – ein großer Versandhandel – verweigerte die Auslieferung: Es handele sich um einen Tippfehler, der wahre Preis betrage 2299 Euro. Dagegen klagte der Schnäppchenjäger – und verlor: Es handle sich um eine „irrtümlich abgegebene Willenserklärung“, die widerrufen werden könne (Amtsgericht Hagen, 11 C 400/15).
Eigentumswohnung - Strafe für Kurzzeitvermieter
Eine Münchnerin bot die Wohnung ihrer im Ausland lebenden Eltern als Ferienwohnung an. Vier Jahre lang war die Wohnung wenigstens 90 Tage pro Jahr vermietet. Das Amtsgericht München verhängte 2000 Euro Geldbuße. Die Vermietung während mehr als sechs Wochen im Jahr stelle eine in München verbotene Zweckentfremdung dar (nicht rechtskräftig).