
Ein Unternehmer-Ehepaar hatte rund 270.000 Euro an Schulden aufgetürmt. Allein 40.000 Euro schuldete es den Finanzbehörden. Das Paar beantragte Privatinsolvenz. Bis zu sechs Jahre lang muss es dann alles Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze an einen Treuhänder reichen und so Schulden begleichen. Auch Schenkung oder Erbe müsste zur Hälfte abgegeben werden. Nach knapp drei Jahren beantragte das Paar, ihm die Steuerschulden zu erlassen: Es sei wirtschaftlich und gesundheitlich schwer belastet. Immerhin 6000 Euro könne es dank Unterstützung seiner Kinder dem Finanzamt zurückzahlen. Das Finanzamt ließ sich auf den Deal ein, aus Billigkeitsgründen. Doch kurz darauf erfuhr es, dass der Mann einen Monat vor dem Antrag auf Steuererlass eine Million Euro im Lotto gewonnen hatte. Daraufhin zog es sein Einverständnis zurück. Zu Recht, entschied der Bundesfinanzhof: Die Angaben seien unrichtig gewesen (V B 82/15). Zwar müsse vom Lottogewinn, anders als bei einer Erbschaft, nichts an den Treuhänder fließen. Die aus Billigkeitsgründen gewährte Restschuldbefreiung wäre bei Kenntnis des Gewinns aber nicht gewährt worden.
Schnellgericht
Mitglieder eines Fitnessstudios bleiben auch bei berufsbedingtem Wohnortwechsel an einen langfristigen Vertrag gebunden. Das Risiko eines Umzugs sei von ihnen selbst zu tragen (Bundesgerichtshof, XII ZR 62/15).
Pflegefamilien dürfen nicht frei über die Religion eines Pflegekindes entscheiden, wenn die leiblichen Eltern sich bereits für eine Religion entschieden hatten (Oberlandesgericht Hamm, 2 UF 223/15).
Ein Karlsruher Anwalt mit ghanaischen Wurzeln darf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als „wunderbares Inzuchtsprodukt“ bezeichnen. Die Aussage sei durch die freie Meinungsäußerung gedeckt (Amtsgericht München, 5 Cs 520 Js 39011/15). Der Anwalt reagierte damit auf eine Äußerung Herrmanns in einer Talkshow. Dort hatte er den Sänger Roberto Blanco „wunderbarer Neger“ genannt.
Windräder in Bayern müssen wenigstens zwei Kilometer entfernt von Siedlungen gebaut werden. Mindestabstand sei das Zehnfache ihrer Höhe (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 14-VII-14 u. a.). Damit kommen nur 0,05 Prozent Bayerns in Betracht.
Grunderwerbsteuer: Volle Steuer auch bei Rücklage
Eine Frau hatte per Zwangsversteigerung mehrere Wohnungen gekauft. Sie sollte nun auf den Gesamtwert ihrer Gebote (Bargebote und zu tragende finanzielle Verpflichtungen) Grunderwerbsteuer zahlen. Die Frau forderte einen Nachlass. Für jede der Wohnungen sei von der Eigentümergemeinschaft eine Instandhaltungsrücklage angespart worden. Dieses mit übernommene Geld müsse bei der Steuerberechnung anteilig abgezogen werden. Doch weder Finanzamt noch Bundesfinanzhof sahen das so (II R 27/14): Die Rücklage stehe der Eigentümergemeinschaft zu. Damit sei sie nicht dem von der Zwangsversteigerung betroffenen Eigentümer zuzurechnen und könne auch nicht abgezogen werden.
Recht einfach
Eine Verkäuferin, die bei einem Schlachter arbeitete, bezog zusätzlich Hartz-IV-Leistungen. Ihr Arbeitgeber stellte für die Mittagspause Essen zur Verfügung. Für das kostenlose Essen zog ihr das Sozialamt monatlich bis zu 50 Euro von den Hartz-IV-Zahlungen ab. Dagegen klagte die Wurstverkäuferin. Sie sei wegen ihres Übergewichts auf Diät und habe daher auf das kalorienreiche Essen ihres Arbeitgebers verzichtet. Das Sozialgericht Berlin gab ihr recht (S 175 AS 15482/14). Wer Sozialhilfe beziehe, dürfe nicht gezwungen werden, das Essensangebot
seines Arbeitgebers auch tatsächlich zu nutzen.
Ein Windparkbetreiber versorgte die Arbeiter auf einer Plattform im Meer mit kostenlosem Essen. Die Verpflegung hatte der Arbeitgeber pauschal als Sachbezug mit 25 Prozent versteuert. Das Finanzamt wollte das Essen als Arbeitslohn und damit höher versteuern. Dagegen klagte das Windparkunternehmen — mit Erfolg. Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass das Interesse des Unternehmens an reibungslosen Arbeitsabläufen schwerer wiege als der finanzielle Vorteil der beschäftigten Arbeitnehmer (2 K 54/15). Die Arbeiter zum Essen aufs Festland zu fliegen sei keine Alternative.
Ein Strafgefangener in Sachsen-Anhalt verlangte von der Gefängnisleitung bei seiner Verpflegung die Kuhmilch durch Sojamilch zu ersetzen, weil er Veganer sei. Seine vegane Lebensweise sei ähnlich wie eine Religion zu behandeln. Das Landgericht Stendal sah das anders (509 StVK 256/14). Ein Gefängnis habe lediglich für eine vollwertige Ernährung zu sorgen. Es sei nicht verpflichtet, Gefangene mit Sojamilch zu versorgen.
Finanzamt: Einspruch mit bösen Folgen
Steuerzahler können binnen eines Monats Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen. Dieser wird dann komplett neu geprüft. Dabei kann das Finanzamt auch andere als die kritisierten Punkte ändern. Führt dies zu Steuernachteilen (Verböserung), muss es den Steuerzahler aber vorab informieren. Er kann den Einspruch dann noch zurückziehen. Auch wenn das Finanzamt dem Steuerzahler Verspätungszuschläge ursprünglich teilweise erlassen wollte, kann es davon wieder abrücken, wenn der Steuerzahler Einspruch einlegt, entschied der Bundesfinanzhof (III R 2/15). Eine solche Ermessensentscheidung könne dann geändert werden.
Kurzinterview: US-Visum - Nicht mit Zweitpass tricksen
Hans-Joachim Fritz ist Partner im Frankfurter Büro der Kanzlei Kaye Scholer und leitet die deutsche Praxisgruppe Arbeitsrecht.
Wer seit 2011 im Iran, Irak, Sudan, Syrien, Liberia, Libyen, Somalia, Jemen oder Saudi-Arabien war, kann als Tourist nicht mehr ohne Visum in die USA reisen. Andere füllen online die Einreisegenehmigung ESTA aus, in der sie unter anderem bestätigen, weder in Drogen-, Menschenhandel oder Terror involviert zu sein.
Für kurze Besprechungen reicht ESTA meist. Wer für seinen Arbeitgeber längere Zeit Geschäfte in den USA macht, benötigt aber ein Visum. Dazu muss er das rund 20-seitige Formular DS-160 ausfüllen mit Details zu persönlichen Lebensumständen wie Verwandtschaft, Verdienst, Arbeitgeber, Kontaktadressen und vielem mehr. Zwischen 15 und 80 Jahre alte Antragsteller absolvieren ein Interview beim US-Konsulat, das über ustravel.org online vereinbart wird. Die Bearbeitung des Antrags dauert nach dem Interview noch bis zu zwei Wochen. In Notfällen sind Express-Visa möglich, die im Idealfall am Tag des Interviews vorliegen.
Zweitpässe fallen durch eine oft kürzere Gültigkeit auf. Wem nachgewiesen wird, dass er bei ESTA falsch über vorherige Reisen informiert hat, der darf unter Umständen nie mehr einreisen.