Urlaub - Teurer Rücktritt von der Reise
Flugtickets müssen auf den Namen des Fluggasts ausgestellt werden. Das dient der Sicherheit, hat aber teure Folgen, wenn etwa eine Krankheit die Reisepläne durchkreuzt. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen festgestellt (X ZR 107/15 und X ZR 141/15). Eigentlich müssen Reiseveranstalter einer neuen Person den Eintritt in den Vertrag ermöglichen, falls der ursprüngliche Kunde verhindert ist. Leider nutzt diese Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches Verbrauchern zumindest bei Flugreisen in der Praxis wenig, weil die Tickets teuer umgebucht werden müssen. Reiseveranstalter kaufen die Flugscheine vorzugsweise in billigen Buchungsklassen ein, die keine kostenlosen Stornierungen oder Änderungen zulassen. Die Kosten dürfen Reiseveranstalter auf ihre Kunden überwälzen, was den Eintritt eines neuen Reisenden in den alten Vertrag oft sinnlos macht.
Patchwork-Familie - Kindergeld für ein Kind im Ausland
Ein in Deutschland wohnender Pole beantragte Kindergeld für seinen 1995 geborenen Sohn, der getrennt vom Vater bei polnischen Pflegeeltern lebt. Die deutsche Familienkasse lehnte den Antrag ab, da das Kindergeld nicht dem Vater zustehe, sondern der Pflegefamilie. Für diese wären die polnischen Behörden zuständig. Das Finanzgericht Düsseldorf jedoch verurteilte die Familienkasse zur Zahlung des Kindergelds, woraufhin das Amt bis vor den Bundesfinanzhof zog, der ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs abgewartet hatte. Danach besteht Kindergeldanspruch auch für in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union lebende Familienangehörige. Laut Bundesfinanzhof (III R 60/12) ist der Kläger grundsätzlich kindergeldberechtigt. Erst aber müsse das Finanzgericht klären, ob die Pflegeeltern in Polen parallel Kindergeld erhalten.
Recht einfach: Treppenhaus
Eine Frau wohnte in einem Mehrfamilienhaus im vierten Stock. Weil es in dem Haus keinen Aufzug gab, stellte sie ihren Kinderwagen im Treppenhaus ab. Die Vermieterin klagte dagegen, das Abstellen verstoße gegen den Mietvertrag. Doch die Richter wiesen ihre Klage ab und erklärten die Klausel im Vertrag für unzulässig. Weil der Wagen keine Fluchtwege versperre, sei die Fläche im Hausflur für das Abstellen geeignet. Außerdem sei der Mutter nicht zuzumuten, den Kinderwagen bis hinauf in den vierten Stock zu tragen (Amtsgericht Düsseldorf, 22 C 15963/12).
Aus der Wohnung eines Mannes drang Gestank ins Treppenhaus. Als auch nach mehreren Abmahnungen der Geruch noch da war, kündigte die Vermieterin dem Mieter. Doch der weigerte sich, die Wohnung zu räumen. Die Vermieterin zog vor Gericht und bekam recht. Der Grund für den unangenehmen Geruch im Treppenhaus sei eindeutig der ungepflegte Zustand der Wohnung des Mieters. Er müsse ausziehen (Amtsgericht Bonn, 201 C 334/13).
Eine Münchnerin ärgerte sich über den Zustand des Treppenhauses: Die Wände waren verschmutzt und die Holztreppen abgestoßen. Doch die Vermieterin wollte nichts unternehmen, der Fall landete vor Gericht. Das entschied, dass die Vermieterin zwar die Wände streichen, nicht jedoch die Treppen erneuern müsse. Weil sie in den Jahren zuvor die Miete weit überdurchschnittlich angehoben habe, müsse sie für einen höheren Standard des Hauses sorgen. Verschmutzte Wände im Treppenhaus seien daher nicht hinnehmbar. Die abgestoßenen Stufen hingegen müsse die Mieterin in einem Altbau dulden (Amtsgericht München, 424 C 778/09).
Ergänzungspfleger - Kinder als Teilhaber in der Firma
Ein Unternehmer holte seine beiden minderjährigen Kinder als Teilhaber an Bord, um Steuern zu sparen. Dabei baute er ein Wettbewerbsverbot und eine Vertragsstrafe zulasten der Kinder-Gesellschafter in den Vertrag ein. So wollte er diesen wahrscheinlich wie zwischen Fremden üblich gestalten, was für die steuerliche Anerkennung nötig ist. Allerdings brauchen die Kinder in diesem Fall laut Bundesfinanzhof (IV R 27/13) auch einen Ergänzungspfleger, der dafür sorgt, dass sie ihre Gesellschafterrechte unabhängig von elterlichem Einfluss geltend machen können. Der Pfleger bekommt einen Teil der elterlichen Rechte übertragen. Dabei steckt der Teufel im Detail: So war hier bei der Unterzeichnung der Verträge zwar ein Ergänzungspfleger dabei. Doch der war nicht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs offiziell für diese Aufgabe bestellt worden.
Schnellgericht
§ Kosten für die Beerdigung des geschiedenen Ehegatten sind keine Unterhaltsleistungen, die sich von der Steuer abziehen lassen würden. Sie gelten zwar als außergewöhnliche Belastung, sind dem Steuerpflichtigen aber meist zumutbar (Niedersächsisches Finanzgericht, 9 K 10295/11).
§ Kosten für die Renovierung von Gebäuden sind nicht sofort von der Steuer abziehbar, wenn sie kurz nach dem Kauf der Immobilie anfallen oder innerhalb von drei Jahren danach. Sie können nur stufenweise Jahr für Jahr abgesetzt werden (Bundesfinanzhof I XR 25/14, 15/15 und 22/15).
§ Ein Automatenaufsteller klagte gegen die Umsatzsteuerpflicht seiner Einnahmen aus dem Betrieb von Spielautomaten und verwies auf die Steuerfreiheit bei Spielbanken. Der Bundesfinanzhof dagegen sieht die Umsatzsteuerpflicht als in Einklang mit europäischem Recht (V B 115/15).
§ Nicht nur bei Kapitalgesellschaften kann der Fiskus Zinsen des Unternehmens an den Eigentümer als verdeckte Gewinnausschüttung steuerlich rückgängig machen. So urteilte der Bundesfinanzhof auch im Fall einer Personengesellschaft mit Gesellschaftern in den USA (I R 51/14).
"Anspruch auf individuelle Lösung"
im Interview: Daniel Sontag, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
WirtschaftsWoche Online: Herr Sontag, können Angestellte höhenverstellbare Tische und rückenfreundliche Stühle vom Arbeitgeber einfordern?
Herr Daniel Sontag: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass seine Angestellten ungefährdet im Büro arbeiten können und die Arbeitsplätze gesundheitlichen Anforderungen genügen. Mitarbeitern steht ein Vorschlagsrecht zu, welche Büromöbel für die Arbeit geeignet wären. Bei besonderer Gefährdung können auch Leistungen der Rentenversicherungsträger beansprucht werden, etwa zur Anschaffung eines höhenverstellbaren Tisches.
Was gilt für Büros, in denen die Mitarbeiter keinen festen Sitzplatz nutzen?
Die Ausstattung muss sich unterschiedlichen Körpermaßen anpassen lassen. Nicht für jeden Mitarbeiter kommt ein wechselnder Arbeitsplatz infrage: Besonders große Personen beispielsweise haben Anspruch auf individuelle Lösungen.
Arbeitgeber können pro Mitarbeiter jährlich bis zu 500 Euro steuerfreie Zuschüsse für Gesundheitsförderung zahlen. Was zählt dazu?
Der Freibetrag fördert etwa Gesundheitsseminare oder einen Pilates-Kurs im Betrieb. Beiträge zu Sportvereinen oder Fitnessstudios fallen nicht darunter. Eine solche Begünstigung wäre aber als Sachbezug bis 44 Euro monatlich steuerfrei machbar.