
Mehrere Hunderttausend Deutsche leben im EU-Ausland. Viele von ihnen besitzen Vermögen, meist Immobilien. Bei ihrem Tod greift vom 17. August an ein neues Erbrecht. Dessen Grundprinzip ist, dass bei Erbschaften immer das Erbrecht des EU-Staates gilt, in dem der Verstorbene lebte.
Die Änderungen waren nötig geworden, weil in der EU inzwischen zehn Prozent aller Erbschaften grenzüberschreitend sind. Weil sich das deutsche Erbrecht mit dem der anderen EU-Länder oft nicht vereinbaren lässt, führt dies bis heute zu kostspieliger Bürokratie.
So gilt in Frankreich für Immobilien, die Deutsche ihren Erben hinterlassen, französisches Recht. Für das übrige Vermögen greift jedoch deutsches Erbrecht. Konsequenz: Der Nachlass muss rechtlich aufgespalten werden.
Soweit nichts anderes im Testament bestimmt ist, gilt künftig das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene seinen Lebensmittelpunkt hatte. Damit sind nicht Rentner gemeint, die im eigenen Häuschen am Mittelmeer überwintern. Die Vererber müssen mehr als die Hälfte des Jahres dort verbracht haben.
Recht einfach: Biergarten
Ein Gastronom aus dem Rheinland beantragte bei der Baubehörde die Genehmigung für einen großen Biergarten für 200 Gäste. Die Anlage wurde von den Beamten durchgewinkt. Nachbarn zogen vor Gericht. Die Richter besichtigten das geplante Baugebiet. Ergebnis: Das Gelände sei „ganz überwiegend wohngebietstypisch genutzt“. Den Anwohnern sei in den Abendstunden und am Wochenende der Lärmpegel einer Außengastronomie nicht zuzumuten (Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 2466/07).
In Ostwestfalen wollte die Baubehörde einen Biergarten in einem Wohngebiet zulassen. Die Öffnungszeiten wurden auf 11 bis 22 Uhr beschränkt. Die Lärmobergrenze für Fenster direkt am Biergarten wurde auf 50 Dezibel festgesetzt. Für den Fall von „berechtigten Nachbarbeschwerden“ könne die Baubehörde ein Gutachten erstellen lassen, so die Genehmigung. Eine Nachbarin klagte gegen den Bescheid – und gewann. Den Richtern war es zu wenig, dass die Behörde nach eigenem Ermessen nachträglich Gutachten erstellen lassen durfte. In einem reinen Wohngebiet, so die Juristen, seien Lärmgutachten vor einer Genehmigung anzufertigen (Verwaltungsgericht Minden, 1 K 784/05).
Eine Kellnerin trug ein Bier zu einem Gast. Bei der Übergabe des Glases verschüttet der Gast einen Teil des Biers auf die Sandalen der Bedienung. Sein Angebot, deren nass gewordene Zehen abzulecken, nahm die Servierkraft an. Als der Gast daraufhin in einen ihrer Zehen biss, bereute die Frau ihre Großzügigkeit. 400 Euro Schmerzensgeld kostete den aggressiven Gast sein Angriff auf die Kellnerin (Amtsgericht Gelsenkirchen, 32 C 672/04).
Allerdings können sich die Lebensgewohnheiten ändern. Aus einem Winterquartier kann schnell ein dauerhafter Wohnsitz werden. „Wer Vermögen besitzt und sich ständig längere Zeit im Ausland aufhält, sollte ein bestehendes Testament an das neue EU-Erbrecht anpassen“, rät Jürgen Reiß, auf Erbrecht spezialisierter Anwalt aus Frankfurt. So wird beispielsweise das in Deutschland weit verbreitete Ehegattentestament, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben nach dem Tod beider Elternteile einsetzen, in Spanien nicht anerkannt. In Frankreich wird ein Verzicht der Kinder auf ihren Pflichtteil nicht wirksam. Ohne diesen Verzicht ist ein Ehegattentestament jedoch problematisch, bei dem ja der hinterbliebene Ehepartner zunächst alles erbt und erst danach die Kinder erben sollen. Es droht Streit ums Erbe.
Solche Probleme lassen sich jedoch beheben, indem im neuen Testament eine Klausel eingefügt wird, nach der unabhängig vom Wohnsitz desjenigen, der vererbt, deutsches Erbrecht gilt. Ist das Testament bereits erstellt, lässt sich ein handschriftliches Dokument beilegen, in dem der Vererbende das deutsche Erbrecht wählt. Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, müssen beide Ehepartner diese Erklärung unterschreiben.
Schnellgericht
§ Ein Autofahrer, der seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren hatte, erhielt seine Fahrerlaubnis nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wieder. Etwa drei Jahre später wurde er von der Polizei aufgegriffen, als er betrunken und zu Fuß auf der Autobahn unterwegs war. Erneut sollte er sich untersuchen lassen. Dagegen klagte der Verkehrssünder — ohne Erfolg. Das öffentliche Interesse an einer erneuten Untersuchung sei höher einzustufen als der Wunsch des Klägers, seine Fahrerlaubnis wiederzuerhalten, so das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (1 L 442/15.NW).
§ Ein Augsburger Amtsrichter ließ einen Prozesstermin platzen, weil ein Anwalt ohne Robe erschien. Daraufhin verklagte der Anwalt das Land Bayern auf Schadensersatz, weil er für einen zweiten Termin anreisen musste. Beim Landgericht Augsburg scheiterte er (031 O 4554/14). Die Richter hielten eine Robe für Pflicht. Der Anwalt will gegen das Urteil in Berufung gehen.
§ Arbeitnehmer, die versuchen, im Betrieb so gut wie wertlose Gegenstände zu stehlen, dürfen nicht automatisch gekündigt werden (Landesarbeitsgericht, Mecklenburg-Vorpommern, 2 Sa 170/14).
Das neue Erbrecht bringt auch Erleichterungen für Erben. So können sie künftig über ein Europäisches Nachlasszeugnis ihre Ansprüche im EU-Ausland schnell und kostengünstig nachweisen. „Erben müssen dann nicht mehr bei einer ausländischen Behörde einen Erbschein beantragen“, sagt Anwalt Reiß von Reiss Rechtsanwälte Avvocati. Das spart Zeit und Kosten. Noch allerdings gibt es keine EU-Nachlasszeugnisse. Sie werden auf Antrag erst vom 17. August an ausgestellt. Bis dahin müssen sich die Erben noch mit spanischen, französischen oder italienischen Behörden herumschlagen.