Wer erbt, kann seine Steuerlast um Nachlassverbindlichkeiten, beispielsweise nicht abbezahlte Kredite des Verstorbenen, mindern. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören auch die Pflichtteile der Erben, die nicht im Testament berücksichtigt wurden. Diese Anteile des Nachlasses müssen alle übrigen Erben an die bisher benachteiligten Verwandten auszahlen. Häufig ist ein Teil des Erbes steuerfrei, beispielsweise weil es sich um Betriebsvermögen handelt.
In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall erbten zwei Geschwister Unternehmensanteile (II R 12/14). Deren Mutter hatte den Nachlass ihres verstorbenen Mannes ausgeschlagen. Trotzdem erhob sie Anspruch auf ihren Pflichtteil. Diesen Pflichtteil zog das Finanzamt nur zum Teil als Nachlassverbindlichkeit von der fälligen Erbschaftsteuer ab. Begründung: Da das vererbte Betriebsvermögen zum Teil steuerfrei sei, könne der Pflichtteil auch nur teilweise abgezogen werden. Weil das Finanzamt mit geringeren Nachlassverbindlichkeiten gerechnet hat, hätten die Erben mehr Steuern zahlen müssen.
Gegen den Steuerbescheid klagte die Tochter des verstorbenen Unternehmensinhabers. Der BFH entschied, dass das Verfahren, das der Fiskus anwendet, möglicherweise verfassungswidrig ist und forderte das Bundesfinanzministerium zu einer Stellungnahme auf. Betroffene Steuerzahler sollten bei ihrem Finanzamt beantragen, das laufende Verfahren ruhen zu lassen, bis eine Entscheidung gefallen ist.
Recht einfach: Raser
Ein Westfale fuhr außerhalb einer Ortschaft statt der vorgeschriebenen 70 Stundenkilometer 128. Er wurde geblitzt. Konsequenz: 315 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot. Vor Gericht erzählte der Bleifuß-Fahrer, er sei wegen „akuter Darmprobleme“ so schnell gefahren. Tatsächlich hatte sich der Autofahrer kurz nach der Radarfalle in ein Maisfeld verdrückt. Den Richter ließ der angebliche Notfall jedoch kalt. Wer Durchfall habe, so der Jurist, sollte sich überlegen, ob er überhaupt in ein Auto steige (Amtsgericht Lüdinghausen, 19 OWi – 89 Js 155/14 – 21/14).
Ein Taxifahrer in Franken nahm zwei angeheiterte Passagiere mit. Während der Fahrt wurde einem der beiden Gäste übel. Weil er fürchtete, sein Taxi werde verschmutzt, trat der Taxibesitzer aufs Gaspedal. Mit 64 Stundenkilometern zu viel wurde das Taxi geblitzt: 440 Euro Geldbuße und ein Fahrverbot von zwei Monaten. Lärmschutz und die Sicherheit des Straßenverkehrs gehen vor Sauberkeit, so die Richter (Oberlandesgericht Bamberg, 3 Ss OWi 1130/13).
Der Wellensittich einer Frau fiel in seinem Käfig von der Stange. Sie fürchtete, der Vogel sei ernsthaft krank. Ihr Freund bot an, den Sittich zum nächsten Tierarzt zu bringen. Auf dem Weg zum Arzt fuhr er deutlich zu schnell. Mit der Geschichte vom kranken Vogel kam der Raser vor Gericht nicht durch. Ein kranker Wellensittich sei rechtlich kein „Notstand“, der es rechfertige, die Verkehrsregeln zu missachten (Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 Ss OWi 97/90 – Owi 30/90 II).
Auskunftei - Schlappe für Bisnode
Ein Unternehmer aus dem hessischen Bad Vilbel hat der Wirtschaftsauskunftei Bisnode die schlechte Bewertung seiner Firma verbieten lassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagte der Agentur, den Unternehmer weiterhin in der schlechtesten Kategorie 4 einzustufen und ein „hohes Ausfallrisiko“ zu attestieren, obwohl keinerlei Zahlungsausfälle und auch keine Insolvenz vorliegen (Aktenzeichen 24 U 82/14 ). Die äußerst schlechte Bewertung ist damit laut OLG „ohne jegliche sachliche Basis“.
Das Unternehmen vermietet Kleinflugzeuge sowie Helikopter und hat die Rechtsform eines eingetragenen Kaufmanns (e.K.). Thorsten Graf, der Anwalt des Unternehmers, kritisiert, dass die Auskunftei sich bei ihrem Scoring ausschließlich auf Strukturdaten wie den Standort und die Rechtsform stütze. Als eingetragener Kaufmann hafte der Inhaber aber persönlich, was das Ausfallrisiko reduziere. Das OLG hat keine Revision zugelassen, Bisnode prüft dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Die schwedische Agentur ist ein führender europäischer Anbieter digitaler Wirtschaftsinformationen.
Immobilien, Testament und Gebrauchtwagen
Immobilien - Sanierung geht vor Mieterschutz
In einem Berliner Mietshaus wurde 2010 Hausschwamm festgestellt. Um eine notdürftige Sanierung zu ermöglichen, zogen die Mieter der betroffenen Wohnung in ein Hotel. Nachdem die Notmaßnahmen beendet waren, weigerten sich die Mieter weitere Sanierungsmaßnahmen durchführen zu lassen, wenn sich der Eigentümer nicht an bestimmte Bedingungen halten würde. Daraufhin kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos. Mit einer einstweiligen Verfügung erwirkte der Eigentümer Zugang zur Wohnung. Zudem reichte der Vermieter eine Räumungsklage gegen den Mieter ein.
Das Landgericht Berlin entschied, dass der Vermieter zunächst eine Duldungsklage hätte einreichen müssen, um eine Sanierung zu erzwingen (65 S 327/12). Nur weil er die Instandhaltung behindert habe, dürfe der Mieter die Wohnung nicht verlieren. Schließlich habe er sich nicht querulantisch verhalten. Der Bundesgerichtshof sah das anders (VIII ZR 281/13). Der Eigentümer sei nicht verpflichtet gewesen, zunächst die Duldung der Sanierung einzuklagen, so die Richter. Allein durch die einstweilige Verfügung habe sich die dringend notwendige Sanierung um mehrere Monate verzögert. Das wirtschaftliche Interesse des Vermieters, das Gebäude durch eine rasche Sanierung zu erhalten, habe in diesem Fall Vorrang vor dem Mieterschutz. Eine fristlose Kündigung sei auch dann möglich, wenn das Verhalten des Mieters keine „querulantischen Züge“ zeige. In diesem Fall sei es dem Vermieter nicht zuzumuten gewesen, den Mietvertrag fortzusetzen. Das Landgericht Berlin muss jetzt entscheiden, ob der Mieter berechtigt war, den Zutritt zur Wohnung an Bedingungen zu knüpfen.
Schnellgericht
Fällt ein mobiles Halteverbotsschild um und beschädigt dabei ein Auto, haftet das Umzugsunternehmen, das es aufgestellt hat (Amtsgericht Wiesbaden, 93 C 6143/10). Wer solche mobilen Schilder aufstelle, müsse dafür sorgen, dass weder Sachen noch Personen zu Schaden kommen, so das Gericht.
Betreiber von sozialen Netzwerken müssen Hinweisen auf Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Einträge anonymer Nutzer nachgehen und weitere Verstöße verhindern (Oberlandesgericht Dresden, 4 U 1296/14). Ein Nutzer hatte in dem Netzwerk die Geschäftspraktiken eines Internet-Dienstleisters scharf kritisiert – ohne diese Kritik durch Fakten belegen zu können.
Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern kündigen, die mehrfach die Fehlfunktion eines Getränkeautomaten ausgenutzt haben, um Guthaben auf den Chip ihres Mitarbeiterausweises zu buchen (Sächsisches Landesarbeitsgericht, 1 Sa 407/14).
Wer bei einem privaten Glücksspiel gewinnt, kann den Gewinn nicht vor Gericht einklagen. Das wäre nur bei einer staatlich genehmigten Lotterie möglich (Amtsgericht Gifhorn, 33 C 977/14 XXI).
Testament: Erbverzicht gilt für Kinder
Eine Ehepaar machte 1980 ein Testament, nach dem das Erbe zu gleichen Teilen an Sohn und Tochter gehen sollte. Nachdem der Vater verstarb, verzichtete die Tochter auf ihren Teil am Erbe. Grund dafür war, dass die Mutter die Tochter zuvor mit umgerechnet 92.032 Euro unterstützt hatte. 2002 verstarb die Schwester des Alleinerben. Sie hinterließ zwei Kinder. Als die Mutter 2013 starb, stritten sich die Erben um den Nachlass. Die Kinder der bereits 2002 verstorbenen Tochter pochten auf ihren Teil des Erbes, der Sohn dagegen ging davon aus, dass er Alleinerbe sei. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Kinder der Schwester keinen Anspruch aufs Erbe haben (15 W 503/14). Schließlich habe ihre Mutter auf den Pflichtteil verzichtet. Zudem habe das Testament eine Klausel enthalten, nach der der Verzicht eines Erben nicht nachträglich zugunsten seiner Kinder geändert werden könne.
Gebrauchtwagen: Bei Mängeln Auto zurück
Händler müssen mangelhafte Gebrauchtwagen auch dann zurücknehmen, wenn das Fahrzeug kurz zuvor beim TÜV war (Bundesgerichtshof, VIII ZR 80/149). Sie müssten sich Fehler der TÜV-Prüfer zurechnen lassen und den Wagen selbst unter die Lupe nehmen. Bei massiven Mängeln, die normalerweise eine TÜV-Plakette ausschlössen, könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten.