Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Verfahren ruhen lassen

Erben können ihre Steuerlast möglicherweise stärker mindern als bisher. Außerdem Neues zu Mieterrechten bei Sanierung, unfairen Kredit-Ratings, Erbverzicht von Kindern und mangelhaften Gebrauchtwagen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Testament Quelle: dpa

Wer erbt, kann seine Steuerlast um Nachlassverbindlichkeiten, beispielsweise nicht abbezahlte Kredite des Verstorbenen, mindern. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören auch die Pflichtteile der Erben, die nicht im Testament berücksichtigt wurden. Diese Anteile des Nachlasses müssen alle übrigen Erben an die bisher benachteiligten Verwandten auszahlen. Häufig ist ein Teil des Erbes steuerfrei, beispielsweise weil es sich um Betriebsvermögen handelt.

In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall erbten zwei Geschwister Unternehmensanteile (II R 12/14). Deren Mutter hatte den Nachlass ihres verstorbenen Mannes ausgeschlagen. Trotzdem erhob sie Anspruch auf ihren Pflichtteil. Diesen Pflichtteil zog das Finanzamt nur zum Teil als Nachlassverbindlichkeit von der fälligen Erbschaftsteuer ab. Begründung: Da das vererbte Betriebsvermögen zum Teil steuerfrei sei, könne der Pflichtteil auch nur teilweise abgezogen werden. Weil das Finanzamt mit geringeren Nachlassverbindlichkeiten gerechnet hat, hätten die Erben mehr Steuern zahlen müssen.

Gegen den Steuerbescheid klagte die Tochter des verstorbenen Unternehmensinhabers. Der BFH entschied, dass das Verfahren, das der Fiskus anwendet, möglicherweise verfassungswidrig ist und forderte das Bundesfinanzministerium zu einer Stellungnahme auf. Betroffene Steuerzahler sollten bei ihrem Finanzamt beantragen, das laufende Verfahren ruhen zu lassen, bis eine Entscheidung gefallen ist.

Recht einfach: Raser

Auskunftei - Schlappe für Bisnode

Ein Unternehmer aus dem hessischen Bad Vilbel hat der Wirtschaftsauskunftei Bisnode die schlechte Bewertung seiner Firma verbieten lassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagte der Agentur, den Unternehmer weiterhin in der schlechtesten Kategorie 4 einzustufen und ein „hohes Ausfallrisiko“ zu attestieren, obwohl keinerlei Zahlungsausfälle und auch keine Insolvenz vorliegen (Aktenzeichen 24 U 82/14 ). Die äußerst schlechte Bewertung ist damit laut OLG „ohne jegliche sachliche Basis“.

Das Unternehmen vermietet Kleinflugzeuge sowie Helikopter und hat die Rechtsform eines eingetragenen Kaufmanns (e.K.). Thorsten Graf, der Anwalt des Unternehmers, kritisiert, dass die Auskunftei sich bei ihrem Scoring ausschließlich auf Strukturdaten wie den Standort und die Rechtsform stütze. Als eingetragener Kaufmann hafte der Inhaber aber persönlich, was das Ausfallrisiko reduziere. Das OLG hat keine Revision zugelassen, Bisnode prüft dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Die schwedische Agentur ist ein führender europäischer Anbieter digitaler Wirtschaftsinformationen.

Immobilien, Testament und Gebrauchtwagen

Immobilien - Sanierung geht vor Mieterschutz

In einem Berliner Mietshaus wurde 2010 Hausschwamm festgestellt. Um eine notdürftige Sanierung zu ermöglichen, zogen die Mieter der betroffenen Wohnung in ein Hotel. Nachdem die Notmaßnahmen beendet waren, weigerten sich die Mieter weitere Sanierungsmaßnahmen durchführen zu lassen, wenn sich der Eigentümer nicht an bestimmte Bedingungen halten würde. Daraufhin kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos. Mit einer einstweiligen Verfügung erwirkte der Eigentümer Zugang zur Wohnung. Zudem reichte der Vermieter eine Räumungsklage gegen den Mieter ein.

Das Landgericht Berlin entschied, dass der Vermieter zunächst eine Duldungsklage hätte einreichen müssen, um eine Sanierung zu erzwingen (65 S 327/12). Nur weil er die Instandhaltung behindert habe, dürfe der Mieter die Wohnung nicht verlieren. Schließlich habe er sich nicht querulantisch verhalten. Der Bundesgerichtshof sah das anders (VIII ZR 281/13). Der Eigentümer sei nicht verpflichtet gewesen, zunächst die Duldung der Sanierung einzuklagen, so die Richter. Allein durch die einstweilige Verfügung habe sich die dringend notwendige Sanierung um mehrere Monate verzögert. Das wirtschaftliche Interesse des Vermieters, das Gebäude durch eine rasche Sanierung zu erhalten, habe in diesem Fall Vorrang vor dem Mieterschutz. Eine fristlose Kündigung sei auch dann möglich, wenn das Verhalten des Mieters keine „querulantischen Züge“ zeige. In diesem Fall sei es dem Vermieter nicht zuzumuten gewesen, den Mietvertrag fortzusetzen. Das Landgericht Berlin muss jetzt entscheiden, ob der Mieter berechtigt war, den Zutritt zur Wohnung an Bedingungen zu knüpfen.

Schnellgericht

Testament: Erbverzicht gilt für Kinder

Eine Ehepaar machte 1980 ein Testament, nach dem das Erbe zu gleichen Teilen an Sohn und Tochter gehen sollte. Nachdem der Vater verstarb, verzichtete die Tochter auf ihren Teil am Erbe. Grund dafür war, dass die Mutter die Tochter zuvor mit umgerechnet 92.032 Euro unterstützt hatte. 2002 verstarb die Schwester des Alleinerben. Sie hinterließ zwei Kinder. Als die Mutter 2013 starb, stritten sich die Erben um den Nachlass. Die Kinder der bereits 2002 verstorbenen Tochter pochten auf ihren Teil des Erbes, der Sohn dagegen ging davon aus, dass er Alleinerbe sei. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Kinder der Schwester keinen Anspruch aufs Erbe haben (15 W 503/14). Schließlich habe ihre Mutter auf den Pflichtteil verzichtet. Zudem habe das Testament eine Klausel enthalten, nach der der Verzicht eines Erben nicht nachträglich zugunsten seiner Kinder geändert werden könne.

Gebrauchtwagen: Bei Mängeln Auto zurück

Händler müssen mangelhafte Gebrauchtwagen auch dann zurücknehmen, wenn das Fahrzeug kurz zuvor beim TÜV war (Bundesgerichtshof, VIII ZR 80/149). Sie müssten sich Fehler der TÜV-Prüfer zurechnen lassen und den Wagen selbst unter die Lupe nehmen. Bei massiven Mängeln, die normalerweise eine TÜV-Plakette ausschlössen, könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%