Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Wohneigentum

Bei Wohneigentum ist der Verweis auf früheren Beschluss rechtskräftig. Außerdem: Rechtstipps zu Scheidungen und der Zweitwohnungsteuer.

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Steuer und Rechtstipps Quelle: Fotolia

Wohneigentum - Verweis auf Beschluss reicht

Eigentümergemeinschaften einer Wohnanlage streiten sich vor allem ums Geld. In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall ging es um die Berechnung des Hausgelds.

Mit dem Hausgeld wird ein Teil der in der Wohnanlage anfallenden Kosten finanziert. Im April 2013 hatte die betroffene Eigentümergemeinschaft über die Hausgeldabrechnung für das Jahr 2012 abgestimmt. Eine Klägerin war mit der Verteilung der Kosten unzufrieden und klagte gegen den Beschluss der übrigen Eigentümer. Ihr Einwand: In dem Beschluss selbst werde nicht dargestellt, nach welchem Schlüssel Kosten verteilt werden.

Recht einfach

Es werde lediglich auf einen Beschluss aus 2008 verwiesen, bei dem sich die Eigentümergemeinschaft auf den Verteilerschlüssel festgelegt habe. Beim BGH kam die Klägerin mit dem formalen Einwand nicht durch (V ZR 104/15). Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft sei gültig. Es sei nicht nötig gewesen, den Verteilerschlüssel im Detail darzustellen. Der Verweis auf den früheren Beschluss habe ausgereicht.´

Scheidung - Frührente auf eigene Kosten

Ein Ehepaar ließ sich 2009 scheiden. Strittig war, wie der Exehemann seine geschiedene Frau an dessen Ansprüchen bei der gesetzlichen Rente beteiligen muss. Das Amtsgericht hatte entschieden, dass der Ehemann seine während der Ehe entstandenen Rentenansprüche zur Hälfte an seine Exfrau abtreten müsse.

Wenn die Liebe vor Gericht steht
Kein Schadenersatz bei GeschenkeausfallJe mehr Gäste ein Brautpaar einlädt, desto mehr Geschenke bekommt es in der Regel auch. Doch was passiert, wenn der große Festsaal nicht pünktlich fertig wird und die Hochzeitsgesellschaft in einen kleineren Raum ausweichen muss? Ein Brautpaar verlangte Schadenersatz, da es 220 von ursprünglich 620 eingeladenen Gästen wieder ausladen musste. Dadurch seien ihnen Geschenke im Wert von 8.250 Euro entgangen. Daneben wollten sie noch weitere Kosten geltend machen und beantragten außerdem Prozesskostenhilfe. Das Landgericht Gießen wies diesen Antrag jedoch zurück (Az.: 4 O 102/11). Ein "Geschenkeausfall" könne keinen Schaden begründen, so das Gericht. Quelle: dpa
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld und ErsatzfeierEs sollte nur eine kleine Hochzeitsfeier sein, mit zwölf Personen wollte ein Brautpaar nach der Trauung im Kaminzimmer eines Restaurants feiern. Doch der Gastwirt vergaß die Reservierung – das Zimmer war besetzt, die Braut nervlich am Ende. Sie verlangte 3000 D-Mark Schmerzensgeld und noch einmal mehr als 10.000 Mark für eine Ersatzfeier. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies jedoch den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, da die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe (Az.: 8 W 165/98-22). Quelle: dpa
Der Arbeitgeber darf sich nicht in die Liebe einmischenIst eine chinesische Ehefrau ein Sicherheitsrisiko? Ein Unternehmen in Schleswig-Holstein wollte einen Ingenieur kündigen, da er eine chinesische Staatsangehörige geheiratet hat. Ein solches Vorgehen verstößt gegen das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit, das im Grundgesetz (Artikel 6, Absatz 1) festgeschrieben ist. Außerdem sei es sittenwidrig, da das Unternehmen in den Jahren zuvor die Beziehung zu einer in China lebenden Chinesin nicht als sicherheitsrelevant einstufte, das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az.: 3 Sa 95/11). Der Arbeitgeber habe das Kündigungsrecht für eine willkürliche Vorgehensweise missbraucht. Quelle: AP
Chefarzt darf erneut heiraten – trotz katholischer KlinikAuch die katholische Kirche mischt sich gerne in das Liebesleben ihrer Angestellten ein. Ein Krankenhaus in Trägerschaft der Katholischen Kirche, wollte einen Chefarzt kündigen, da dieser erneut geheiratet hatte. Zwar wurde im Arbeitsvertrag die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre gefordert, doch das Krankenhaus hatte mit protestantischen und katholischen Mitarbeitern die gleichen Arbeitsverträge abgeschlossen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, da bei protestantischen Mitarbeitern wegen einer erneuten Eheschließung keine Kündigung ausgesprochen worden sei. Zwar sei die erneute Heirat ein Pflichtverstoß und als Kündigungsgrund geeignet, aber die Gerichte müssten zugleich im Kündigungsschutzverfahren grundlegende staatliche Rechtssätze beachten. Da vor der Heirat bereits die eheähnliche Gemeinschaft des Arztes bekannt gewesen sei und toleriert wurde, sei es unverhältnismäßig, den Arzt wegen der Eheschließung zu kündigen (Az.: 5 Sa 996/09). Quelle: dpa
Morgengabe ist ein SchenkungsversprechenGemäß einem islamisch-religiösen Ritus hatte eine Frau von ihrem Schwiegervater die schriftliche Zusage bekommen, dass der Schwiegervater ihr 30.000 Euro zahlen solle, falls es zur Scheidung von seinem Sohn kommt. Die Klägerin und der Beklagte stammen aus der Türkei. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte das deutsche Recht für anwendbar, da der gewöhnliche Aufenthaltsort des Schwiegervaters in Deutschland lag. Das Gericht wertete eine solche „Morgengabe“ als Schenkungsangebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das an die Bedingung der Scheidung gestellt worden sei. Der beklagte Schwiegervater musste das Geld zahlen (Az.: I-5 U 88/08). Quelle: rtr
Schnelle Scheidung bei verschwiegener Haftstrafe„Schatz, ich bin dann mal im Gefängnis“ – wenn ein solches Bekenntnis kurz nach der Hochzeit kommt und die Ehefrau dann für mehrere Monate in Haft verschwindet, darf sich der Partner scheiden lassen ohne dabei das Trennungsjahr einzuhalten. Das Amtsgericht Ludwigsburg hatte dem betroffenen Ehemann geglaubt, dass er vor der Hochzeit nichts von der bevorstehenden Haft wusste und sah darin einen so genannten Härtegrund, so dass der Mann das Trennungsjahr nicht abwarten musste (Az.: 1 F 50/06). Quelle: dpa
Kein Visum bei ScheineheWenn ein 27jähriger Tunesier in seiner Heimat eine 84jährige deutsche Frau heiratet, mutet das schon ein bisschen seltsam an. Aufgrund des großen Altersunterschieds nahm auch das Verwaltungsgericht Berlin an, dass es sich hier um eine Scheinehe handelt und wies die Klage des Mannes auf eine Aufenthaltsgenehmigung ab (Az.: VG 5 V 67.04). Dafür sprach laut Gericht auch, dass es keine Feierlichkeiten bei der Eheschließung gab, keine Ringe getauscht wurden und keine Freunde und Bekannten dabei waren. Noch dazu hatte sich die Frau bei den Angaben zu ihren Beweggründen für die Ehe in Widersprüche verstrickt. Quelle: dpa

Dabei blieb unberücksichtigt, dass der Mann fünf Jahre früher in den Ruhestand gegangen war und damit weniger Rente erhielt. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof, dass dieses Verfahren rechtens ist (XII ZB 4807/13). Rentenansprüche seien auf Basis der vollen Altersrente auszugleichen. Abzüge wegen vorgezogener Rente blieben unberücksichtigt.

Zweitwohnungsteuer - Last muss gerecht verteilt sein

Wer eine Zweitwohnung besitzt, muss in vielen Kommunen zusätzlich Steuern zahlen. Nicht immer gehe es dabei gerecht zu, finden viele betroffene Mieter.

Schnellgericht

Kürzlich entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass es verfassungskonform ist, wenn Gemeinden die Höhe der Zweitwohnungsteuer über mehrere Stufen an die zu zahlende Miete knüpfen (4 BV 15.2777, 4 BV 15.2778). Bei mehr als 40 000 Euro Jahresmiete war die Steuer in zwei bayrischen Gemeinden bei 3333 Euro gedeckelt.

Ein gewisses Maß an Ungerechtigkeit durch eine unterschiedlich hohe prozentuale Steuerlast über das Stufenverfahren sei zulässig. Ganz anders in Leipzig: Dort entschied das Verwaltungsgericht, dass die Zweitwohnungsteuer der sächsischen Stadt verfassungswidrig sei (6 K 594/15, nicht rechtskräftig). Schon bei mehr als 5000 Euro Miete pro Jahr war die Steuer bei 600 Euro gedeckelt.

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