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Steuern und Recht kompaktRestschuld innerhalb von 30 Tagen tilgen

Das unbefristete Widerrufsrecht für Immobilienkredite ist abgeschafft, nun ist beim Widerruf die neue Rechtslage zu beachten. Außerdem: Betriebsausgaben, Werbungskosten und Steuern sparen nach dem Autounfall. 29.02.2016 - 06:00 Uhr

Was beim Widerruf eines Baukredits zu beachten ist.

Foto: dpa

Die Bauzinsen sind weiter niedrig. Wer einen alten Immobilienkredit mit hohen Zinsen hat, würde lieber aussteigen. In der Regel geht das nur, wenn die Bank dem zustimmt und der Bauherr sie für entgangene Zinsen entschädigt.

Derzeit nutzen jedoch viele Kreditnehmer einen Notausgang aus teuren Darlehen, Widerrufsjoker genannt. Wenn die Banken ihre Kunden unzureichend über ihr Recht aufgeklärt haben, innerhalb von 14 Tagen einen Immobilienkredit widerrufen zu können, lief die Widerrufsfrist bisher unbegrenzt. Vergangene Woche hat der Bundestag jedoch beschlossen, den Widerruf für neue Kredite auf maximal zwölf Monate zu begrenzen. Bei alten Darlehen läuft die Widerrufsfrist im Juni dieses Jahres ab.

Nur auf die Höhe der Rate kommt es an

Schön wär's. Die niedrigen Bauzinsen verlocken zwar zum Hauskauf, mancherorts sind die Kreditraten damit kaum höher als die monatliche Miete. Aber es kommt auch auf das Verhältnis von Zins und Tilgung an. Wer nur eine niedrige Tilgungsrate – zum Beispiel ein Prozent – vereinbart, zahlt den Kredit langsamer zurück als bei einem hohen Zinssatz und gleicher Tilgungsrate. Das ist eine Konstruktionseigenschaft der hierzulande üblichen Annuitätendarlehen. Die niedrigen Zinsen sollten unbedingt dazu genutzt werden, eine höhere Tilgungsrate zu vereinbaren, damit die Immobilie deutlich zügiger abgezahlt ist. Dafür ist dann aber die Rate höher. Zudem sichert eine lange Zinsbindung von 15 oder sogar 20 Jahren das niedrige Zinsniveau bis zur Anschlussfinanzierung.

 

Quelle: Baufi24, Interhyp, eigene Recherche

Foto: dpa

Immobilienpreis plus zirka zehn Prozent genügen

Die Faustformel ist tückisch. Nur wer für seine Immobilienfinanzierung realistisch rechnet, vermeidet spätere Geldnot. Das heißt, dass neben den reinen Baukosten bzw. dem Immobilienkaufpreis auch noch eine erhebliche finanzielle Belastung durch Maklerprovision, Grunderwerbssteuer, Doppelbelastung durch Miete und Kreditraten, Notar- und Gerichtsgebühren sowie die Ausgaben für Einrichtung sowie laufende Instandhaltung und Pflege einkalkuliert werden muss. Schon durch die gestiegene Grunderwerbssteuer sollten wenigstens 15 Prozent für diese Nebenkosten eingeplant werden. Diese Ausgaben lassen sich teilweise mitfinanzieren, teils sind sie aus dem Eigenkapital zu bestreiten. Wer das übersieht, rutscht leicht in die roten Zahlen und riskiert, dass der Traum vom Eigenheim platzt.

Foto: WirtschaftsWoche

Die besten Konditionen gibt es von der Hausbank vor Ort

Besteht ein langjähriges Vertrauensverhältnis zur Hausbank, ist es sinnvoll, auch dort die Finanzierungskonditionen für den Immobilienkauf zu erfragen. Ist man bereits als zuverlässiger Kreditnehmer bekannt, verzichtet die Hausbank gern auf den einen oder anderen kleinen Zinsaufschlag. Sich nur auf das Angebot der Hausbank zu stützen, ist jedoch fatal. Nur ein möglichst breiter, konkreter Vergleich mit den Konditionen anderer Finanzierer anhand identischer Eckdaten wahrt die Chance auf eine möglichst günstige Finanzierung – und verbessert im Zweifel die Verhandlungsposition gegenüber der Hausbank. Oft sind die Konditionen der Online-Anbieter dennoch günstiger.

Foto: dpa

Jeder Euro muss ins Haus gesteckt werden

Diesen Druck verspüren viele Bauherren, aber empfehlenswert ist das nicht. Unvorhergesehene Mehrausgaben – etwa für Nachbesserungen, Reparaturen, Bauverzögerungen oder unvorhersehbare Ereignisse – können gerade in der Frühphase einer Baufinanzierung leicht zur Zerreißprobe werden, wenn dafür keine Rücklage vorhanden ist. „Für unvorhersehbare Ereignisse solle immer eine ausreichend große finanzielle Reserve eingeplant werden“, empfiehlt Stefan Scharfenroth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Bewahren Sie sich also Ihre Spielräume.

Foto: dpa

Ohne Muskelhypothek wird es zu teuer

Die Kreditsumme wollen viele Bauherren durch Eigenleistungen drücken, zumal sie von den Banken in der Regel als eingebrachtes Eigenkapital anerkannt werden und so aus Sicht des Kreditgebers das Ausfallrisiko senken. Bei der Planung von Eigenleistungen kommt es jedoch häufig zur Selbstüberschätzung. Erhöhter Zeitaufwand, mangelnde Fachkenntnis oder Krankheit können die ehrgeizigen Pläne zur Eigenleistung zunichte machen. Muss dann doch ein Handwerker beauftragt und womöglich der Finanzierungsrahmen erhöht werden, drohen erhebliche Mehrausgaben. Zielführend ist eine eher zurückhaltende Planung der Eigenleistung.

Foto: dpa

Hausbesitzer müssen den Gürtel enger schnallen

Durchschnittlich dauert es 20 bis 30 Jahre, bis ein Immobilienkredit abbezahlt ist. Das hängt unter anderem von der gewählten Tilgungsrate ab. „Niemand sollte aber 20 oder 30 Jahre lang den Gürtel enger schnallen müssen“, sagt Michiel Goris, Vorstandschef  der Baufinanzierungsplattform Interhyp. Vielmehr sollten auch nach dem Hauskauf noch Restaurantbesuche, Urlaubsreisen oder Hobbies möglich sein. Im Zweifelsfall sollten die Immobilienkäufer nach einer günstigeren Immobilie Ausschau halten, deren Finanzierung noch genügend Spielräume lässt. Ein detaillierter Bedarfsplan und ein ehrlicher Kassensturz sind in jedem Fall unerlässlich. In die Finanzplanung gehört dann auch ein Posten für Vergnügen.

Foto: WirtschaftsWoche

Kaufen ist nicht teurer als mieten

Das stimmt nur im Einzelfall. Zwar liegen die Zinssätze für eine Baufinanzierung mit zehn Jahren Laufzeit derzeit sogar unter zwei Prozent und sorgen so für niedrige Kreditrate, die im Bereich der bisherigen Mietausgaben liegen. Aber im Gegenzug sind vielerorts die Immobilienpreise kräftig gestiegen, vor allem in den Großstädten. In Metropolen wie München macht der Zinsvorteil den Preisanstieg bei weitem nicht wett. Doch selbst, wenn abseits der Großstädte die Kreditrate in der Nähe der monatlichen Miete liegt, dürfen die Nebenkosten nicht vergessen werden. Wer aus einer Mietwohnung in ein Einfamilienhaus zieht, muss zum Beispiel mit höheren Ausgaben für Energie, Wasser, Wohngebäude- und Hausratversicherung rechnen.

Foto: dpa

Das Zinstief befeuert eine Immobilienblase

Dafür gibt es tatsächlich noch keine Anzeichen, wenn man von einigen besonders begehrten Lagen in Metropolen wie München absieht. Dass Immobilien hierzulande vergleichsweise solide finanziert sind und somit nur wenige Kreditausfälle zu befürchten sind, hat selbst die Bundesbank bestätigt. So ist zum Beispiel der Eigenkapitalanteil bei Baufinanzierungen seit 2008 gestiegen. Der Finanzierungsanteil über Kredite ist seitdem von durchschnittlich 75 auf 72 Prozent gesunken. „Das historisch niedrige Zinsniveau geht demzufolge nicht mit stark steigenden Kreditvolumina einher“, sagt Goris von Interhyp. Eine Immobilienblase ist daher noch nicht in Sicht.

Foto: dpa

Fehler im Kleingedruckten des Kreditvertrags zum Widerruf finden sich vor allem in Darlehen aus den Jahren 2002 bis 2010. Kreditnehmer, die über einen Widerruf nachdenken, sollten folgende Punkte beachten:

  • Widerrufsklauseln: Nicht jeder Kredit lässt sich wegen fehlerhafter Klauseln widerrufen. Einige Banken haben die gesetzlichen Musterformulierungen wörtlich übernommen. „Diese Institute sind in der Regel auf der sicheren Seite, ein Widerruf hätte keine Aussicht auf Erfolg“, sagt Mathias Corzelius, Rechtsanwalt der Kanzlei Göddecke in Siegburg. Andere Banken haben die Vorlagen des Gesetzgebers geändert, was sie aber nicht automatisch unwirksam macht. Ob ein Widerruf des Baukredits möglich ist, kann meist nur ein Rechtsanwalt klären.
  • Anschlussfinanzierung: Vor einem Widerruf sollten sich Kreditnehmer Angebote anderer Banken einholen, die den Kredit übernehmen. Wer wirksam seinen Kredit widerruft, muss die Restschuld innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Da bleibt wenig Zeit für eine Anschlussfinanzierung.
  • Kommunikation: Betroffene sollten mit offenen Karten spielen: zunächst den Kredit widerrufen und dann mit der Bank verhandeln. Drohen die Schuldner vorm Verhandeln mit Widerruf, könnte die Bank vor Gericht argumentieren, die Schuldner missbrauchten das Widerrufsrecht.

Kapitalrechtler zu Widerruf bei Immobilienkrediten

"Wenn Kunden ihre Rechte wahren, kann ich keinen Missbrauch erkennen"

von Martin Gerth

Auch wenn Kanzleien mit dem Widerrufsjoker werben, einen günstigen Ausstieg aus teuren Krediten können sie nicht garantieren. Bisher hat der Bundesgerichtshof (BGH) nicht über die wichtigsten Streitpunkte entschieden. „Banken, die ihren Prozess beim BGH verlieren könnten, geraten innerhalb der Branche unter Druck“, sagt Atif Yildirim, Kölner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein BGH-Urteil zugunsten der Schuldner könnte viele Kredite angreifbar machen. Banken einigten sich daher oft vor einem BGH-Entscheid mit Kunden.

Mitunter entscheidet der BGH jedoch zugunsten der Banken. So hielt der BGH kürzlich die Widerrufsklauseln zweier Sparkassen für korrekt (XI ZR 549/14, XI ZR 101/15). Es ging darum, ob diese Klauseln in Kreditverträgen optisch hervorzuheben sind und ob zusätzliche Optionen zum Ankreuzen die Aufklärung über das Widerrufsrecht unwirksam machen. In beiden Fällen, so der BGH, seien die Kunden korrekt aufgeklärt worden.

Recht einfach: Kletterhalle
Eine 27-Jährige besuchte eine Kletterhalle in Hannover. Sie wurde von einer anderen Sportlerin gesichert. Ein in der Halle befindliches Sicherungsseil hakte die Frau nach und nach in der Kletterwand ein. Beim Abseilen reichte die Seillänge jedoch nicht aus, das Seil rutschte durch die Sicherung. Mit fatalen Folgen: Die Frau stürzte aus sieben Metern und erlitt einen Wirbelsäulenbruch. Sie verklagte den Hallenbetreiber auf 75.000 Euro Schmerzensgeld – mit Erfolg. Es sei grob sorgfaltswidrig, verschiedene, nicht unterscheidbare Seile vorzuhalten, die teilweise zu kurz seien, urteilte das Landgericht Hannover (14 O 141/09).
Eine Frau ließ sich in einem Klettergarten von einem anderen Sportler am Seil sichern. Als sie oben angekommen war, wollte sie sich abseilen lassen. Doch der Mitkletterer löste die Seilbremse. Die Frau stürzte aus etwa 15 Metern ab und verletzte sich schwer. Sie forderte vom Mitkletterer Schadensersatz – und bekam ihn. Solange die Frau nicht das übliche Kommando „Stand“ gegeben habe, hätte der Mitkletterer die Seilbremse nicht lösen dürfen, so die Richter am Oberlandesgericht Hamm (9 U 124/13).
Die Berliner Sektion des Alpenvereins errichtete in Berlin-Mitte ein neues Kletterzentrum. Die Stadt überließ ihr das Grundstück deutlich unter der marktüblichen Miete. Ein Konkurrent witterte Wettbewerbsverzerrung: Die Preise des neuen Zentrums seien zu niedrig, seine Besuchszahlen seien um sieben Prozent zurückgegangen. Der Mietvertrag war trotzdem wirksam, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 6 N 28.13): Er entspreche dem Sportförderungsgesetz und sei auch europarechtskonform.

Übernahme: Mehr Geld für Celesio-Aktionäre

Ehemalige Aktionäre des Pharmagroßhändlers Celesio haben vorläufig einen Aufschlag von knapp 32 Prozent auf den 2014 kassierten Übernahmepreis erstritten. Damals hatte der US-Gesundheitskonzern McKesson Celesio mehrheitlich übernommen. Während normale Aktionäre nur 23,50 Euro pro Aktie, erhielten, zahlte McKesson dem Hedgefonds Elliott mehr. Elliott hielt Wandelanleihen, die ihm ein Aktien-Tauschrecht sicherten. Umgerechnet auf eine Aktie, zahlte McKesson für die Anleihen bis zu 30,95 Euro. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied nun, dass auch den klagenden ehemaligen Celesio-Aktionären so viel zustehe: McKesson müsse 7,45 Euro nachzahlen (5 U 2/15). Die Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt, da McKesson die Wandelanleihen nur gekauft habe, um sich weitere Aktien zu sichern. Der Wert der aus den Wandelanleihen hervorgehenden Aktien hätte theoretisch sogar unter dem der klassischen Aktien gelegen. Andere ehemalige Celesio-Aktionäre können sich nicht direkt auf das Urteil berufen, sondern müssten Ansprüche im Zweifel selbst einklagen. Die Revision ist ohnehin noch möglich. McKesson erklärte gegenüber der WirtschaftsWoche, gegen das Frankfurter Urteil vorgehen zu wollen.

Steuererklärung 2016

So holen Sie die maximale Steuerrückzahlung raus

von Niklas Hoyer und Andreas Toller

Betriebsausgaben: Golfturnier lässt den Fiskus kalt

Unternehmen können repräsentative Ausgaben für Jagd, Fischerei, für Segel- oder Motoryachten nicht steuerlich geltend machen. Die Abgrenzung zu Privatinteressen ist zu schwierig. Die Regel lässt sich auf Golfturniere übertragen – mit Ausnahmen. Ein Unternehmen wollte bei einem Golfturnier Spenden für die Finanzierung einer Wohltätigkeitsveranstaltung sammeln. Als Betriebsausgabe zählte das Turnier aber nicht (Bundesfinanzhof, IV R 24/13). Unterstützt eine Brauerei, die zahlreiche Lieferverträge mit Golfclubs und deren Gastronomie hat, hingegen eine Golfturnierserie, die nicht von ihr organisiert wird, handelt es sich ausnahmsweise um Betriebsausgaben (I R 74/13).

Schnellgericht
Schalten Makler Inserate für Wohnung oder Haus, müssen sie Angaben zum Energieverbrauch machen. Diese gesetzliche Pflicht gilt nicht nur für Vermieter und Verkäufer (Oberlandesgericht Bamberg, 3 U 198/15).
Liegt eine zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Betriebskostenpauschale 40 Prozent über dem stadtweiten Durchschnitt, ist das noch kein Wucher (Landgericht Berlin, 67 S 369/15).
Sind Gewährleistungsansprüche eines Autokäufers verjährt, kann er nur für arglistig verschwiegene Mängel Ansprüche durchsetzen. Stellt ein Käufer dann fest, dass der Tacho eines gebrauchten Autos manipuliert wurde, kann er den Verkäufer nicht unbedingt belangen. Hatte dieser das Auto selbst kurz vorher gekauft und keine Indizien für Manipulationen, ist er fein raus (Landgericht Berlin, 19 O 17/15).
Setzt ein Richter unter ein Urteil nur drei Linien, ist dies keine Unterschrift. Damit ist kein Urteil ergangen. Es müssten wenigstens Buchstaben oder Buchstabenfragmente erkennbar sein, entschied das Kammergericht Berlin – diesmal mit wirksamer Unterschrift (3 Ws (B) 60/16).

Werbungskosten: Genugtuung für den Fast-Vorstand

Ein Mann sollte Vorstand einer noch zu gründenden Aktiengesellschaft werden. Er zahlte vorab 75.000 Euro ein und sollte dafür später Aktien bekommen. Doch aus den Plänen wurde nichts, sein Geld war verloren, der Empfänger zahlungsunfähig. Das Finanzamt sah in der Zahlung vergeblich aufgewendete Anschaffungskosten für Aktien und damit keine Rechtfertigung eines Steuervorteils. Das Finanzgericht Köln erkannte hingegen eine berufliche Veranlassung und sprach ihm einen Werbungskostenabzug zu (14 K 2767/12): Er habe das Geld eingezahlt, um seinen Vorstandsposten zu erhalten.

Kann ein Arbeitnehmer, der mit dem Privatwagen auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall verursacht, Kosten dafür von der Steuer absetzen?

Ja. Manche Kosten, die ihm nicht vom Versicherer ersetzt werden, mindern als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen. Auch Unfallkosten bei Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz bei doppelter Haushaltsführung erkennt der Fiskus an. Wer vor der Fahrt ins Büro Kinder zur Schule bringt, kann bei einem Unfall auf diesem Weg Kosten nicht absetzen, wohl aber, wenn er von der Schule ins Büro fährt.

Um welche Kosten geht es?

Die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung ist abziehbar. Zahlt der Versicherer keinen Leihwagen oder Sachverständigen, wird das vom Finanzamt anerkannt. Lässt der Steuerpflichtige den Wagen nicht reparieren, kann er die Differenz zwischen dem – um Abschreibungen verringerten – Buchwert des Fahrzeugs vor dem Unfall zum Zeitwert nach dem Unfall als Werbungskosten abziehen.

Bei Totalschaden ist der Unterschied zwischen dem Restwert vor dem Unfall und dem Schrotterlös als Werbungskosten abziehbar. Nicht anerkannt wird der Aufschlag auf die Police für die schlechtere Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr.

Braucht man die Polizei?

Nein. Aber ein Unfallbericht ist ein guter Nachweis zur Vorlage beim Finanzamt.

NH, MG, hs
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