Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Berufsbedingte Kosten drücken Steuerlast

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Schufa-Eintrag: Gläubiger haftet

WirtschaftsWoche: Herr Bittner, wie kann ich als Betroffener einen unberechtigten negativen Schufa-Eintrag beseitigen lassen?

Andreas R. Bittner: Grundsätzlich darf die Schufa keine strittigen oder zweifelhaften Forderungen dokumentieren. Falls der Eintrag unberechtigt sein sollte, müssen Sie der Schufa schriftlich belegen, dass es keine unbezahlten Rechnungen gibt. Sind die Belege stichhaltig, muss der Eintrag sofort gelöscht werden.

Oft wissen die Schuldner gar nicht, wie es zu diesem Eintrag kam. Was können sie tun?

Die Schufa ist verpflichtet, Einblick in alle über die betreffende Person gesammelten Einträge zu gewähren und mitzuteilen, um welche Art von Forderung es sich beim Eintrag handelt, beispielsweise eine offene Telefonrechnung oder einen Einkauf beim Versandhaus. Den Gläubiger, von dem sie die entscheidende Information bekommen hat, muss sie dagegen nicht nennen.

Was gilt, wenn wegen eines falschen Schufa-Eintrags eine Finanzierung platzt?

Zunächst muss die Schufa belegen, dass sie alles Zumutbare getan hat, um Informationen des Gläubigers zu prüfen. Erst dann wäre sie aus der Haftung. Anderenfalls könnte der Schuldner Schadensersatz gegen die Schufa geltend machen. Soweit sich der Gläubiger ermitteln lässt, der den Eintrag verursacht hat, müsste dieser wegen übler Nachrede haften.

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