Expertenrat Ulrich Kerner, Fachanwalt Arbeitsrecht, Hannover: Kleidung im Job
WirtschaftsWoche: Herr Kerner, können Arbeitgeber ihren Angestellten bestimmte Kleidung vorschreiben?
Ulrich Kerner: Ja. Im handwerklichen Bereich zur Wahrung der Sicherheit; im Büro greift dagegen das Interesse an einem repräsentativen und einheitlichen Außenauftritt. Im Backoffice dürfte gepflegtes Aussehen eher als soziale Regel gelten. Bei Arbeitnehmern mit Kundenkontakt kann der Chef aber Vorschriften durchsetzen. Kleidung ist von seinem Weisungsrecht gedeckt.
Schnellgericht
Eigentümer von Zweitwohnungen in Berlin haben Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für die Kurzzeitvermietung. Bei Zweitwohnungen entstehe kein Verlust an Wohnraum (Verwaltungsgericht Berlin, VG 6 K 91.16, VG 6 K 151.16 und VG 6 K 153.16; Berufung möglich).
Wird ein Auto auf einem Internetportal mit angeblicher Freisprecheinrichtung inseriert, obwohl es diese nicht hat, darf der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung sei beim betroffenen BMW X1 nicht möglich gewesen, entschied das Oberlandesgericht Hamm (28 U 2/16).
Nutzer von Datingportalen im Internet müssen ihre Mitgliedschaft auch online kündigen können. Ein Kündigungsrecht allein per Brief oder Fax reicht nicht aus (Bundesgerichtshof, III ZR 387/15).
Auch wenn die Ehe mit einem Beamten im Ruhestand nur knapp zwei Monate bestanden hat, kann die Partnerin Anspruch auf Witwengeld haben. Es reicht, wenn beide jahrelang eheähnlich zusammen gelebt und die Hochzeit nur aus nachvollziehbaren Gründen immer wieder verschoben hatten (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 4 S 1562/15).
Welche Anordnungen müssen Arbeitnehmer hinnehmen?
Das hängt von der Branche ab: Krawatten- oder Tuchpflicht dürfte für eine Beraterposition durchgehen, die Vorschrift einer bestimmten Schuhfarbe nicht. Auch Firmenkleidung einzuführen wäre rechtens. Aber: Je mehr es ins Detail geht und je mehr es den Körper der Angestellten betrifft, desto geringer die Handhabe des Chefs. Bestimmte Armbanduhren darf er Herren ebenso wenig vorschreiben wie Damen ihre Fingernagelgestaltung. Auch Tätowierungen kann er nicht verbieten; bei repräsentativen Rollen aber fordern, sie zu verdecken.
Darf bei der Besetzung einer Stelle das Äußere zählen?
Für die freie Wirtschaft lautet die Antwort anders als für den öffentlichen Dienst: Ja. Es gibt kein Gesetz, das vor Benachteiligung wegen der äußeren Erscheinung schützt.