Steuern und Recht Was sich 2008 ändert

Im neuen Jahr 2008 treten einige Regelungen in Kraft, die es zu beachten gilt.

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Einkommensteuersteuer beim Quelle: dpa

Unterhalt

Minderjährige Kinder stehen nach dem neuen Unterhaltsrecht an erster Stelle, noch vor dem geschiedenen und aktuellen Ehepartner. Es spielt dabei keine Rolle aus welcher Art von Beziehung, ob verheiratet oder nicht, der Nachwuchs hervorgegangen ist. Alle Elternteile, die wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können, sind bei Unterhaltszahlungen gleichberechtigt – unabhängig davon, ob die leiblichen Eltern zuvor zusammengelebt haben oder nicht. Unterhalt für Ex-Partner gibt es nicht mehr automatisch lebenslang, sondern er kann zeitlich befristet sein. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nicht mehr allein nach dem Lebensstandard während der Partnerschaft, sondern auch danach, wie lange das Paar zusammenlebte.

Betriebsrente

Ab dem kommenden Jahr können Arbeitnehmer 2544 Euro jährlich als Beitrag für eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. In diesem Jahr waren es 2520 Euro. Ab 2009 sollten ursprünglich auf diese Zahlungen Sozialabgaben erhoben werden. Doch das ist nun vom Tisch.

Rechtsberatung

Nichtjuristen dürfen von Juli 2008 an Kunden in Rechtsfragen beraten. Allerdings müssen sich die Leistungen nur auf erklärende Hinweise beschränken. Eine umfassende Rechtsberatung ist nicht erlaubt. Zulässig wäre beispielsweise, wenn ein Architekt über rechtliche Aspekte eines Bauprojekt informiert oder ein Kfz-Meister seinem Kunden beim Ausfüllen der Formulare für die Autoversicherung hilft.

Erbschaftsteuer

Vor allem Immobilieneigner müssen sich auf neue Steuerregeln einstellen. Wer bisher ein Eigenheim erbte, profitierte davon, dass die Immobilien im Durchschnitt nur mit 60 Prozent ihres Marktwertes in die Steuerberechnung eingingen. Von 2008 soll sich die Bewertung stärker am tatsächlichen Preis orientieren. Im Gegenzug steigen die steuerlichen Freibeträge für Ehegatten von 307.000 auf 350.000 Euro und bei Kindern von 205.000 auf 250.000 Euro.

Private Krankenversicherung

Männer müssen durchschnittlich drei Prozent mehr Prämie zahlen, weil der Gesetzgeber verlangt, dass sie stärker an den Kosten von Geburten beteiligt werden sollen. Im Gegenzug sinken die Beiträge für privatversicherte Frauen. Wie stark sich die Prämien 2008 für die einzelnen Versicherten ändern, hängt davon ab, wie das Zahlenverhältnis von Frauen und Männer im jeweiligen Tarif ist.

Privatinsolvenz

Überschuldete Privatpersonen, die Insolvenz anmelden wollen, können sich 2008 in vielen Fällen das bisher obligatorische Gerichtsverfahren sparen. Ein Antrag, der vom Gericht geprüft wird, genügt.

Lebensversicherungen

Ab Januar kommenden Jahres tritt das neue kundenfreundlichere Versicherungsvertragsgesetz in Kraft. So sollen Lebensversicherungen künftig die Provisionen an ihre Vermittler offen legen. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Versicherten künftig stärker an den stillen Reserven zu beteiligen. Stille Reserven entstehen dann, wenn beispielsweise Aktien im Bestand der Versicherung niedriger bewertet sind als an der Börse. Damit Versicherte, die ihre Police vorzeitig kündigen, nicht völlig leer ausgehen, sollen die Lebensversicherungen künftig die Abschluss- und Vertriebskosten über die ersten fünf Jahre und nicht wie üblich auf die ersten zwölf Monate verteilen.

Steuererklärung

Arbeitnehmer müssen bisher spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Steuerjahres ihre Unterlagen ans Finanzamt schicken. Künftig können sie sich fünf Jahre Zeit lassen, sofern sie nicht noch andere steuerpflichtige Einkünfte als ihr Arbeitseinkommen beziehen. Die Neuregelung gilt für alle Steuerjahre von 2005 an.

Handwerker

Wer Handwerker oder Putzfrauen in seinem Haushalt im EU-Ausland beschäftigt, kann deren Leistung künftig direkt von der Steuerschuld abziehen. Bisher war dies nur bei Haushalten in Deutschland möglich. Für im Inland erbrachte Dienste müssen Steuerzahler von 2008 an Rechnungen nur noch auf Verlangen des Finanzamts vorlegen.

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