Steuern und Zulagen Was Anleger jetzt noch rausholen können

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Keine automatische Verrechnung

Bundesfinanzhof in München Quelle: dpa

Bei Anlegern, die mehrere Konten und Depots bei verschiedenen Banken haben, werden Gewinne und Verluste dagegen nicht automatisch verrechnet. Sie müssen bis 15. Dezember bei Bank A einen Antrag auf Verlustbescheinigung für 2011 stellen und diesen Nachweis zusammen mit dem Gewinnausweis von Bank B mit der Einkommensteuererklärung einreichen.

Für sogenannte Altverluste, die vor der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 entstanden sind und die das Finanzamt dem Anleger bescheinigt hat, gilt: „Altverluste aus Aktien lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen“, sagt Gerd Kostrzewa, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner in der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Das funktioniert nur mit Gewinnen aus Kauf und Verkauf der Aktie, nicht Dividendenerträgen. Wer noch Altverluste hat, sollte mit der Verrechnung nicht zu lange warten, denn nach 2013 verfallen diese endgültig.

In der Regel Anerkennung

Finanzämter müssen die aufgelaufenen Altverluste in der Regel anerkennen. So hatte der Bundesfinanzhof 2009 entschieden, dass Anleger nach altem Recht selbst dann nicht missbräuchlich gehandelt haben, wenn sie Wertpapiere am selben Tag verkauften und wieder kauften, um später steuerliche Verluste zu nutzen (IX R 60/07). Nach altem Recht konnten Anleger Verluste verrechnen, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten anfielen. Veräußerungsgewinne, die später anfielen, blieben steuerfrei. Verluste nach zwölf Monaten und mehr waren Privatsache.

Mittlerweile hilft der schnelle Verkauf und Rückkauf nicht mehr weiter. Gewinne und Verluste aus seit 2009 gekauften Wertpapieren berücksichtigt der Fiskus unabhängig von der Haltedauer. Für Aktienverluste, die von 2009 an entstanden sind, gelten folgende Regeln: Verluste lassen sich nach wie vor nur mit Gewinnen aus direkten Aktieninvestments verrechnen. Neu ist, dass diese Einschränkung nicht für Aktien- und Indexfonds sowie Zertifikate auf Aktien gilt. Deren Verluste lassen sich mit allen Arten von Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnen, also zum Beispiel auch mit Zinseinnahmen und Dividenden. Die Bank tut dies in der Regel automatisch.

Riester: Mickrige Renditen

Bis 31. Dezember dieses Jahres können sich Riester-Sparer, die für ihren laufenden Vertrag bislang noch keine staatliche Förderung beantragt haben, noch nachträglich alle Zulagen für 2009, 2010 und 2011 sichern – sowohl die staatliche Grundzulage von 154 Euro als auch mögliche Kinderzulagen. Wer neu abschließt, erhält die Förderung wenigstens für 2011. Viele Riester-Anbieter nutzen den jährlichen Stichtag, um scheinbar uneigennützig zu informieren, gleichzeitig aber neue Kunden zu werben. Dabei sollten Riester-Sparer, die nicht jedes Jahr ihre Zulage neu beantragen wollen, ohnehin besser einen Dauerzulagenantrag stellen.

Die staatlichen Riester-Zulagen sind aber kein Geschenk. Als Gegenleistung für Zulagen und Steuervorteile müssen Riester-Sparer ihre spätere Rente voll versteuern. Häufig kommen Riester-Sparer trotz der staatlichen Förderung nur auf mickrige Renditen. Am ehesten kann sich Riester für jüngere Berufstätige mit niedrigerem Bruttoeinkommen von etwa 40.000 Euro lohnen. Sehr niedrig sollte ihr Einkommen nicht sein, da die Riester-Rente im Alter sonst nur staatliche Unterstützung ersetzt.

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