Steuern und Zulagen Was Anleger jetzt noch rausholen können

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Lebens- oder Rentenversicherung abschließen

Senioren sitzen auf einer Parkbank Quelle: dpa

Auch besonders kinderreiche Sparer können dank der Kinderzulagen profitieren. Bei mittleren und höheren Einkommen müssen sie in der Regel aber drei Kinder haben, damit diese Zulagen tatsächlich ins Gewicht fallen. Kassiert der Sparer nur für ein Kind die zusätzliche Zulage, bringt ihm das meist gar nichts, da Zulagen und Steuervorteile verrechnet werden: Der bisherige Steuervorteil sinkt dann mit der Geburt des Kindes um den Betrag der Kinderzulage.

Versicherer trommeln derzeit auch massiv für den Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung noch vor Jahresende. Ihre Argumente: Wer noch dieses Jahr seinen Vertrag abschließt, bekommt für die komplette Vertragsdauer einen Mindestzins von 2,25 Prozent auf den Sparanteil (Beiträge abzüglich Kosten) garantiert. Zum neuen Jahr sinkt der Garantiezins auf 1,75 Prozent.

Außerdem kommen Neukunden, die bis Silvester unterschreiben, schneller in den Genuss von Steuervorteilen. Läuft ihr Vertrag wenigstens zwölf Jahre, können sie sich vom 60. Geburtstag an ihr Geld auf einen Schlag auszahlen lassen und müssen nur auf die Hälfte der Erträge Steuern zahlen. Vom kommenden Jahr an liegt das Mindestalter dafür bei 62 Jahren.

Anleger sollten es sich dennoch gut überlegen, eine Lebensversicherung abzuschließen. Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BDV), warnt davor, sich vom höheren Garantiezins blenden zu lassen: „Die Policen lohnen sich schon jetzt nur sehr selten.“

Geld erst nach dem 65. Geburtstag

Angesichts der hohen Kosten, die den Kunden gleich zu Vertragsbeginn berechnet werden, kommen sie erst nach mehr als zehn Jahren überhaupt auf eine garantierte positive Rendite auf ihre Einzahlungen.

Vom potenziellen Steuervorteil dürften viele Kunden gar nicht profitieren: Oft schließen sie Verträge ab, aus denen sowieso erst nach dem 65. Geburtstag Geld fließt. Außerdem entscheiden sich viele Versicherte gegen die Auszahlung auf einen Schlag und für eine lebenslange Rentenzahlung. In beiden Fällen ändert sich zum Jahresende gar nichts. Aus späten Einmalauszahlungen wird weiter nur die Hälfte der Erträge besteuert, bei Renten kassiert das Finanzamt nur auf einen geringen Teil der Rente Steuer. Dieser Anteil hängt vom Alter zu Rentenbeginn ab. Fließt die Rente vom 65. Geburtstag an, müssen Versicherte auf 18 Prozent davon Steuern zahlen.

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