Steuerrecht international Steuerhinterzieher im Ausland

Eine strafbefreiende Selbstanzeige wie in Deutschland gibt es nicht in allen Ländern. Mal drohen hohe Strafzahlungen und mal kommen Steuerhinterzieher auch nicht um eine Haftstrafe herum. Die wichtigsten Regelungen.

Noch ist nicht sicher, ob und wie sich die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland in den nächsten Monaten verändern werden. Doch in manchen Fällen muss ein Steuersünder nicht nur dem deutschen Fiskus, sondern auch Finanzbehörden im Ausland Rechenschaft ablegen. Welche Regeln dabei zu beachten sind, hat Rechtsanwalt Tom Offerhaus, Partner der Steuerberatungsgesellschaft WTS Group, in einer Studie zusammengefasst. Diese ist im Elitebrief erschienen.Quelle: Elitebrief Quelle: dpa
BelgienSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt sieben Jahre, Steuererhöhungen liegen zwischen 10 und 200 Prozent. Es drohen Geld- und Haftstrafen bis zu fünf Jahren und eine Anklage wegen Geldwäsche unabhängig von der Verjährungsfrist. Banken haben Anzeigepflichten gemäß der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie.Regelungen zur Selbstanzeige Bis zum 31.12.2013 gab es die Möglichkeit zur Selbstanzeige. Es wurden Geldstrafen in Höhe einer zusätzlichen Steuer von 15 Prozent für einen 7-Jahreszeitraum fällig sowie ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 35 Prozent auf das steuerlich noch nicht verjährte Vermögen. Seit dem 1. Januar 2014 sind keine Selbstanzeigen mehr möglich. Ab 2014 wird eine vollständige steuer- und strafrechtliche Verfolgung erwartet. Quelle: dpa
ChinaSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Besteuerung wird neu festgesetzt. Es droht eine Geldstrafe – nicht unter 50 Prozent und nicht mehr als der fünffache Betrag der nicht oder zu wenig entrichteten Steuer. Zudem kann es zu einer Haftstrafe kommen, wenn der Steuerzahler aktiv und vorsätzlich mittels bestimmter Maßnahmen Steuern hinterzieht.Regelungen zur Selbstanzeige Bei freiwilliger Nacherklärung ist eine Reduzierung der Strafe möglich, bei geringeren Vergehen auch eine Straffreiheit. Quelle: rtr
DänemarkSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDas Einkommen wird um das Einkommen, auf das Steuern hinterzogen wurden, erhöht. Es droht eine Geldstrafe – abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern sowie subjektiven Elementen in Höhe des halben, vollen oder doppelten Steuerhinterziehungsbetrags. Möglich ist auch eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Steuerhinterziehung verjährt bei einem Betrag von weniger als 500.000 Dänischen Kronen nach fünf Jahren, bei höheren Beträgen nach zehn Jahren. Straffreiheit ist möglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern höchstens 100.000 Dänische Kronen hinterzogen wurden. Ein Vergleich oder eine Haftstrafe ohne oder mit Bewährung ist abhängig von der hinterzogenen Steuer. Quelle: dpa
DeutschlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs müssen die Steuerbescheide der letzten zehn Jahre verändert werden. Die hinterzogene Summe muss nachgezahlt werden, hinzu kommen sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Es droht eine Geldstrafe sowie eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auch zehn Jahre.Regelungen zur Selbstanzeige Die Zahlung der resultierenden Steuer zuzüglich Zinsen sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Gebühr von fünf Prozent bei hinterzogenen Steuern von mindestens 50.000 Euro für eine strafbare Handlung (zum Beispiel eine falsche Steuererklärung) kann zur vollständigen Straffreiheit führen. Quelle: dpa
EstlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenZinserträge von Banken der EWR-Länder sind einkommensteuerfrei. Pro Tag werden 0,06 Prozent Zinsen fällig. Neben einer Geldstrafe droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Es existieren keine Vorschriften zur Selbstanzeige. Steuerhinterziehung verjährt nach fünf Jahren. Die Selbstanzeige wirkt als strafmildernder Umstand bei Bestimmung der Geldstrafe. Quelle: dpa
FrankreichSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuerschuld wird neu festgesetzt. Zusätzlich werden pro Monat Zinsen in Höhe von 0,4 Prozent fällig. Hinzu kommen Strafzahlungen von 40 oder 80 Prozent plus – bei Nichtoffenlegung des ausländischen Kontos - 1.500 beziehungsweise 10.000 Euro oder fünf Prozent, falls der Saldo mehr al 50.000 Euro beträgt. Es droht eine Geldstrafe von 500.000 bis 1.000.000 Euro sowie eine Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Die Reduzierung der Geldbußen oder -strafen hängt von der Eigenschaft als passiver Steuerzahler (Schenkung, Erbschaft) oder aktiver Steuerzahler ab. Strafzahlungen können sich um 15 oder 30 Prozent reduzieren, Geldstrafen um 1,5 oder drei Prozent. Verjährung: Einkommensteuer 2006, Vermögensteuer 2007,Geldstrafe 2009. Quelle: AP
IrlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenZu zahlen ist eine Strafgebühr von zehn Prozent plus Zinsen. Die Strafzahlung für Falscherklärung liegt bei mindestens 100 Prozent der Steuerschuld, für Betrug bei mindestens 200 Prozent. Es wird eine Geld- oder Haftstrafe fällig, zudem werden Name und Adresse in einer vierteljährlichen Liste der säumigen Steuerzahler veröffentlicht.Regelungen zur Selbstanzeige Zur Selbstanzeige gibt es keine Vorschriften. Das Einreichen der Selbstanzeige kann zu einer Reduzierung der Strafzahlung führen sowie Nichtveröffentlichung und Nichtverfolgung. Es gibt keine Verjährung. Quelle: dpa
IsraelSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuerschuld muss beglichen werden. Zusätzlich werden Zinsen fällig. Falls die Herkunft der Mittel nicht nachgewiesen wird, liegt der Steuersatz bei zehn bis 50 Prozent. Die Geldstrafe liegt bei höchstens 200 Prozent der Steuerschuld, die Haftstrafe kann bis zu sieben Jahre betragen.Regelungen zur Selbstanzeige Die Zahlung der errechneten Steuerlast führt zu vollständiger Straffreiheit. Quelle: AP
ItalienSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenAbhängig vom Vergehen wird eine Strafzahlung von 30 bis 240 Prozent der Steuerschuld fällig. Bei nicht gezahlter Steuer von mehr als 50.000 Euro, bei fiktiven Beträgen von zehn Prozent der festgesetzten Steuer oder mehr als 2.000.000 Euro kann eine Haftstrafe von ein bis drei Jahren verhängt werden. Regelungen zur SelbstanzeigeEin Verfahren zur Selbstanzeige ist in Vorbereitung. Die Verjährung beträgt vier Jahre. Quelle: dpa
JapanSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuerbescheide der letzten fünf Jahre, beziehungsweise bei Steuerhinterziehung der letzten sieben Jahre müssen geändert werden. Es wird eine Strafsteuer zwischen fünf und 40 Prozent der zusätzlichen Steuer fällig. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von vier und 14,6 Prozent pro Jahr der zusätzlichen Steuer. Es wurden Regelungen eingeführt, wonach Vermögen, das ab 31.12.2013 gehalten wird, gemeldet werden muss. Bei Steuerhinterziehung ist eine Geldstrafe sowie eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.Regelungen zur Selbstanzeige Bei Einreichung einer Selbstanzeige reduziert sich die Strafsteuer. Quelle: dpa
MauritiusSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs wird eine Strafzahlung in Höhe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuer fällig, zusätzlich Zinsen in Höhe von ein Prozent pro Monat. Eine Strafzahlung fällt für die Festsetzung von höchstens 50 Prozent der hinterzogenen Steuer an. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Mauritius-Rupien sowie eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Die Möglichkeit der Selbstanzeige besteht für 2012 und 2013 für jeweils sechs Monate. Ab 2014 führt eine Selbstanzeige nicht mehr automatisch zur Straffreiheit. Die Zahlung der resultierenden Steuer führt zu vollständiger Straffreiheit. Quelle: dpa
NiederlandeSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs droht eine Geldstrafe von bis zu 300 Prozent der Steuerschuld sowie eine Haftstrafe von maximal sechs Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Bis zum 1. Juli 2014 gibt es die Möglichkeit zur Selbstanzeige, die zu Straffreiheit führt. Die Steuerhinterziehung verjährt nach fünf Jahren (inländisch) und nach zwölf Jahren (ausländisch). Nach dem 1. Juli 2014 führt eine Selbstanzeige lediglich zu einer Reduzierung der Geldstrafe. Quelle: dpa
NorwegenSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenNeufestsetzung der Vermögen- und Einkommensteuer für die letzten zehn Jahre. Es droht eine Strafzahlung bis zu 60 Prozent oder ein Strafverfahren. Zu zahlende Zinsen: 2,5 bis sieben Prozent pro Jahr.Regelungen zur Selbstanzeige Neufestsetzung der Vermögen- und Einkommensteuer für die letzten zehn Jahre, zudem Zinszahlung zwischen 2,5 und 7,0 Prozent pro Jahr. Keine Strafzahlungen und Straffreiheit. Quelle: dpa
ÖsterreichSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Besteuerung wird neu festgesetzt. Es droht ein Strafverfahren.Regelungen zur Selbstanzeige Selbstanzeige führt zu vollständiger Straffreiheit Quelle: dpa
PortugalSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuern werden fällig, zusätzlich müssen Zinsen gezahlt werden. Es droht eine Geldstrafe und eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Eine Selbstanzeige ist bis 20. Dezember möglich. Die fällige Steuerschuld muss ohne Zinsen, Strafen und zusätzlichen Ausgaben gezahlt werden. In bestimmten Fällen ist es möglich, den Verzicht auf das Strafverfahren zu beantragen. Quelle: dpa
PhilippinenSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuern werden fällig, zusätzlich müssen 20 Prozent Zinsen pro Jahr gezahlt werden. Steuerhinterziehung ist strafbar.Regelungen zur Selbstanzeige Es gibt keine Vorschriften zur Selbstanzeige. Steuerhinterziehung verjährt grundsätzlich nach drei Jahren, beziehungsweise zehn Jahren bei betrügerischer oder vorsätzlicher Nichteinreichung einer Steuererklärung. Quelle: dpa
RumänienSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenPro Tag müssen 0,06 Prozent Zinsen gezahlt werden. Wurden keine Erklärungen zu Einkünften und Erträgen aus allen Ländern abgegeben, droht eine Geldstrafe von 500 bis 1000 rumänischen Leu.Regelungen zur Selbstanzeige Es gibt keine Vorschriften zur Selbstanzeige. Steuerhinterziehung verjährt nach fünf Jahren. Quelle: AP
RusslandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs wird eine Strafzahlung von maximal 100 Prozent der Erträge aus ausländischen Bankkonten fällig, falls keine Überweisung auf ein russisches Bankkonto erfolgte. Zudem droht eine Strafzahlung von maximal 40 Prozent der hinterzogenen Steuer plus Zinsen. Auch eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren ist möglich.Regelungen zur Selbstanzeige Bei einer erstmaligen Steuerhinterziehung und Zahlung der hinterzogenen Steuer plus Zinsen und Strafzahlungen kann vollständige Straffreiheit erreicht werden. Quelle: dpa
SingapurSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs geht um Erträge auf ausländischen Bankkonten, deren Quelle in Singapur liegt. Die Strafzahlung beträgt abhängig vom subjektiven Element 100 bis 200 Prozent oder maximal 400 Prozent der nicht gezahlten Steuer. Es droht eine Geldstrafe sowie eine Haftstrafe von maximal sieben Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Straffreiheit kann erreicht werden nach Zahlung von fünf Prozent auf zu wenig gezahlte Steuern bei Fahrlässigkeit oder Unterlassen. Bei Vorsatz sind 200 Prozent der zu wenig gezahlten Steuer zu zahlen. Quelle: dpa
SüdafrikaSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs ist eine Strafzahlung wegen Falscherklärung zu leisten: Der Prozentsatz der unbezahlten Steuer hängt von der Schwere des Anlasses ab. Außerdem drohen eine Geldbuße sowie eine Geldstrafe und eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Die Selbstanzeige kann anonym eingereicht werden. Das Hindernis des Ausschlusses der Selbstanzeige kann durch Ermessensentscheidung überwunden werden. Möglich ist vollständige Straffreiheit. Es gibt keine Verjährung. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
SchwedenSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDas Einkommen erhöht sich entsprechend den auf das Einkommen hinterzogenen Steuern. Es droht eine Strafzahlung von bis zu 40 Prozent der hinterzogenen Steuer plus Zinsen, eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Bei Selbstanzeige müssen die hinterzogenen Steuern plus Zinsen zurückgezahlt werden, um vollständige Straffreiheit zu erreichen. Es fallen keine Zusatzsteuerzahlungen an. Quelle: dpa
TürkeiSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenPro Monat müssen 1,4 Prozent Verzugszinsen gezahlt werden. Es droht eine Strafzahlung von 100 Prozent der Steuerschuld, hinzu kommt eine Geldstrafe, falls keine Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr eingereicht wurde.Regelungen zur Selbstanzeige Eine Selbstanzeige ist möglich bei Einreichung vor einer Prüfungsanordnung oder der Einleitung von Ermittlungen. Dann fällt keine Strafzahlung an, jedoch Verzugszinsen in Höhe von 1,40 Prozent pro Monat. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
UngarnSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs droht eine Strafzahlung von 200 Prozent der nicht gezahlten Steuern plus 6,8 Prozent Zinsen sowie eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Aktuell gibt es keine Steueramnestie. Die Verjährung für Steuerfestsetzung entspricht der Verjährung für eine Straftat. Zur Strafe müssen derzeit 3,4 Prozent Zinsen gezahlt werden. Quelle: AP
GroßbritannienSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs müssen Zinsen gezahlt werden, hinzu kommt eine Strafzahlung von 30 bis 60 Prozent der Steuerschuld. Seit 2011/12 wird eine Strafzahlung von 150 bis 200 Prozent verlangt. Eine Haftstrafe dauert zwei bis drei Jahre.Regelungen zur Selbstanzeige Es gilt bis 2016 die Vereinbarung Liechtenstein Disclosure Facility, diese sieht eine rückwirkende Festsetzung vor, die bis 1999/2000 begrenzt ist. Eine Reduzierung der Strafzahlung um zehn oder zwanzig beziehungsweise 30 Prozent ist möglich. Es wird vollständige Straffreiheit gewährt, falls das Vergehen nur in Bezug zu Steuern steht. Quelle: AP
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