Steuersoftware im Test Lotse durch den Steuerdschungel

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Acht digitale Steuer-Helfer im Praxistest

Im Vergleich sind die Ausgaben für eine gute Steuersoftware leicht verschmerzbar. Sie liegen zwischen 10 und 25 Euro – und sind steuerlich absetzbar. Zwar können private Steuerberatungskosten seit 2006 nicht mehr steuerlich abgezogen werden. Doch wenn zum Beispiel auch die Höhe der Einkünfte mit der Software ermittelt wird, zählen die dafür entstandenen Kosten als Werbungskosten. In der Regel werden die Ausgaben daher gemischt, also teils beruflich, teils privat, verursacht sein. Ausgaben bis 100 Euro dürfen zur Vereinfachung dann trotzdem komplett abgesetzt werden.

Im Download günstiger

Interessenten können Steuersoftware im Internet günstiger herunterladen, als wenn sie diese auf CD-ROM samt Verpackung kaufen. Die genannten Preise, die meist deutlich unter den Herstellerangaben liegen, beziehen sich auf solche Angebote. Bei der zu installierenden Software können nach dem Kauf – innerhalb bestimmter Grenzen – mehrere Steuererklärungen erstellt werden. Bei den browserbasierten Angeboten fallen die Kosten pro Steuererklärung an, Zusatzdienste (etwa die Überprüfung des Steuerbescheids und Hilfe bei einem möglichen Einspruch) kosten dort ebenfalls meist extra.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

In unserem Praxistest auf den folgenden Seiten zeigt sich, was die digitalen Helfer wirklich leisten.

Elster - Für Unerschrockene

Der Purist unter den Steuerhelfern: Die kostenlose Software der Finanzverwaltung ist schnell heruntergeladen und installiert, ein Pluspunkt. Sie bietet eine digitale Nutzung der Papierformulare und sieht genau so aus. Vorjahresdaten lassen sich übernehmen. Dank „vorausgefüllter Steuererklärung“ können auch aktuelle Daten, etwa aus der Lohnsteuerbescheinigung, direkt geladen werden. ElsterFormular zeigt rechts neben der Eingabe Erläuterungen an. Mehr Unterstützung, wie spezielle Steuertipps, gibt es aber nicht. Wie ein berufliches Arbeitsmittel abgeschrieben werden muss, müssen Nutzer etwa selbst herausfinden. Wer Steuerformulare abschreckend findet, der wird auch mit ElsterFormular nicht glücklich.

Preis: kostenlos
Fazit: Durchaus nützlich, aber nicht hilfreich, sobald Fragen aufkommen. Steuertipps fehlen komplett.

Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Lohnsteuer Kompakt - Für Alternative

Kleiner Anbieter schlägt sich tapfer: Das browserbasierte Angebot Lohnsteuer Kompakt stammt nicht von einem der drei Anbieter, die den Markt dominieren (Buhl Data, Haufe-Lexware, Akademische Arbeitsgemeinschaft [Wolters Kluwer]), sondern von der inhabergeführten Berliner Forium GmbH. Lohnsteuer Kompakt unterstützt Nutzer mittlerweile recht gut, viele Erklär-Hinweise sind umfassend und hilfreich. Die Übernahme von Vorjahresdaten ist auch von der Konkurrenz möglich, bei Nutzung der „vorausgefüllten Steuererklärung“ unterstützt der Service ebenfalls. An ein paar Stellen, etwa bei der Abschreibung von teureren Arbeitsmitteln, wie einem Computer, wären automatische Berechnungshilfen sinnvoll.

Preis: ab 19,99 Euro
Fazit: Umfassende Unterstützung, gut nutzbar. Ohne besondere Rabatte (etwa über Groupon) aber recht teuer.

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