Im Vergleich sind die Ausgaben für eine gute Steuersoftware leicht verschmerzbar. Sie liegen zwischen 10 und 25 Euro – und sind steuerlich absetzbar. Zwar können private Steuerberatungskosten seit 2006 nicht mehr steuerlich abgezogen werden. Doch wenn zum Beispiel auch die Höhe der Einkünfte mit der Software ermittelt wird, zählen die dafür entstandenen Kosten als Werbungskosten. In der Regel werden die Ausgaben daher gemischt, also teils beruflich, teils privat, verursacht sein. Ausgaben bis 100 Euro dürfen zur Vereinfachung dann trotzdem komplett abgesetzt werden.
Im Download günstiger
Interessenten können Steuersoftware im Internet günstiger herunterladen, als wenn sie diese auf CD-ROM samt Verpackung kaufen. Die genannten Preise, die meist deutlich unter den Herstellerangaben liegen, beziehen sich auf solche Angebote. Bei der zu installierenden Software können nach dem Kauf – innerhalb bestimmter Grenzen – mehrere Steuererklärungen erstellt werden. Bei den browserbasierten Angeboten fallen die Kosten pro Steuererklärung an, Zusatzdienste (etwa die Überprüfung des Steuerbescheids und Hilfe bei einem möglichen Einspruch) kosten dort ebenfalls meist extra.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?
Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...
- wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.
- der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.
- keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen im Jahr 2016 beispielsweise durch eine Rente über 8.652 Euro liegt.
- Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.
- auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde (– beispielsweise ein Freibetrag für Werbungskosten) und der Arbeitslohn über11.000 Euro liegt (20.900 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten)
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.
- der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.
- zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.
In unserem Praxistest auf den folgenden Seiten zeigt sich, was die digitalen Helfer wirklich leisten.
Elster - Für Unerschrockene
Der Purist unter den Steuerhelfern: Die kostenlose Software der Finanzverwaltung ist schnell heruntergeladen und installiert, ein Pluspunkt. Sie bietet eine digitale Nutzung der Papierformulare und sieht genau so aus. Vorjahresdaten lassen sich übernehmen. Dank „vorausgefüllter Steuererklärung“ können auch aktuelle Daten, etwa aus der Lohnsteuerbescheinigung, direkt geladen werden. ElsterFormular zeigt rechts neben der Eingabe Erläuterungen an. Mehr Unterstützung, wie spezielle Steuertipps, gibt es aber nicht. Wie ein berufliches Arbeitsmittel abgeschrieben werden muss, müssen Nutzer etwa selbst herausfinden. Wer Steuerformulare abschreckend findet, der wird auch mit ElsterFormular nicht glücklich.
Preis: kostenlos
Fazit: Durchaus nützlich, aber nicht hilfreich, sobald Fragen aufkommen. Steuertipps fehlen komplett.
Lohnsteuer Kompakt - Für Alternative
Kleiner Anbieter schlägt sich tapfer: Das browserbasierte Angebot Lohnsteuer Kompakt stammt nicht von einem der drei Anbieter, die den Markt dominieren (Buhl Data, Haufe-Lexware, Akademische Arbeitsgemeinschaft [Wolters Kluwer]), sondern von der inhabergeführten Berliner Forium GmbH. Lohnsteuer Kompakt unterstützt Nutzer mittlerweile recht gut, viele Erklär-Hinweise sind umfassend und hilfreich. Die Übernahme von Vorjahresdaten ist auch von der Konkurrenz möglich, bei Nutzung der „vorausgefüllten Steuererklärung“ unterstützt der Service ebenfalls. An ein paar Stellen, etwa bei der Abschreibung von teureren Arbeitsmitteln, wie einem Computer, wären automatische Berechnungshilfen sinnvoll.
Preis: ab 19,99 Euro
Fazit: Umfassende Unterstützung, gut nutzbar. Ohne besondere Rabatte (etwa über Groupon) aber recht teuer.