Steuersparen in der Ehe So gibt's Hochzeitsgeschenke vom Finanzamt

Bald beginnt sie wieder, die Hochsaison für Brautpaare. Sie geben sich das Ja-Wort – natürlich – aus Liebe. Ob sich die Ehe auch finanziell lohnt, weil man dadurch Steuern spart, kann der Brutto-Netto-Rechner zeigen.

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Die Ehe kann auch steuerliche Vorteile bringen. Quelle: dpa

Frankfurt Ein Vergleich der Industriestaaten hat es gerade wieder gezeigt. Alleinstehende zahlen in Deutschland besonders hohe Steuern – bei einem Durchschnittsverdiener sind es satte 49,4 Prozent der Einkünfte. Wer verheiratet ist, kann seine Steuerlast oft deutlich senken. Das ist zwar kein besonders romantisches Argument für die Eheschließung, aber auch kein seltenes. So wertet in einer Emnid-Studie knapp jeder dritte Befrage das Steuersparen als guten Grund fürs Heiraten.

Hintergrund der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft als Steuersparmodell ist das sogenannte Ehegattensplitting. Wenn Paare unterschiedlich hohe zu versteuernde Einkommen haben, lohnt sich das besonders. Denn das Finanzamt rechnet so: Zunächst addiert es die Jahreseinkommen der beiden Partner. Dann berechnet es für die Hälfte dieser Summe die Einkommensteuer. Und schließlich wird dieses Ergebnis verdoppelt. Den resultierenden Betrag muss das Paar dann als Steuern zahlen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnhilfe (VLH) veranschaulicht das an einem Beispiel: „Nehmen wir einmal an, einer der beiden arbeitet Vollzeit und verdient 45.000 Euro im Jahr, der andere arbeitet Teilzeit und verdient 15.000 Euro im Jahr. Als nicht zusammen veranlagtes Paar muss der eine rund 10.680 Euro und der andere gut 1.280 Euro Steuern zahlen (Beträge aus der Einkommensteuer-Grundtabelle). Mehr als 1.000 Euro weniger Steuern zahlen beide, wenn sie gemeinsam eine Steuererklärung machen und das Finanzamt mit dem Splittingtarif rechnet.“

Zusätzlich können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner zwischen mehreren Kombinationen von Steuerklassen wählen. Hintergrund: Der Arbeitgeber behält jeden Monat Steuern vom Gehalt ein. Damit er dabei den Familienstatus seines Angestellten berücksichtigen kann, gibt es verschiedene Steuerklassen für Alleinstehende, Verheiratete, Alleinerziehende – oder auch für Steuerzahler mit mehreren Jobs.

Zur Wahl stehen die Kombinationen aus Steuerklasse III und Steuerklasse V oder IV/IV oder IV/IV mit Faktor. „Bei der Steuerklassen-Kombination IV/IV können Nachzahlungen vermieden werden, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner in etwa gleich viel verdienen“, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Bei der Steuerklassen-Kombination III/V wird davon ausgegangen, dass der Partner mit der Steuerklasse III 60 Prozent und derjenige Partner mit der Steuerklasse V 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Entsprechen die Einnahmen nicht diesem Verhältnis, kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Bei der Wahl des Steuerklassen-Kombination IV/IV mit Faktor wird die einzubehaltende Lohnsteuer mittels eines Faktors berechnet.


Wichtig: Das Ganze funktioniert nur, wenn die Ehe vor dem Standesamt geschlossen wurde, eine kirchliche Hochzeit ist steuerlich nicht relevant. Allerdings kann sich eine Eheschließung oder das Eintragen einer Lebenspartnerschaft auch kurz vor Jahresende noch rückwirkend für das ganze vergangene Jahr bezahlt machen. Der Steuervorteil des Ehegattensplittings kann nämlich auch dann noch für das gesamte Kalenderjahr genutzt werden, wenn die Ehe erst am 31. Dezember beginnt.

Wie sich die Änderung der Steuerklasse auf das persönliche Nettoeinkommen auswirkt, lässt sich etwa mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Handelsblatt.com durchspielen. Hier können Arbeitnehmer außerdem prüfen, wie sich ihr Netto bei einer Gehaltserhöhung verändern würde oder wie sich ein veränderter Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung bemerkbar macht.


Häufig Pflicht zur Steuererklärung

Zusammen veranlagte Paare müssen allerdings beachten, dass sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sobald ein Partner nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder beide nach dem Faktorverfahren. Wichtig auch: „Auf die tatsächlich zu zahlende Jahressteuer hat die Wahl der Steuerklassen keinen Einfluss“, so der Bund der Steuerzahler. Bei einer klugen Entscheidung kann für die Partner im Monat aber ein höheres Nettogehalt herausspringen.

Neben der möglichen Steuerersparnis kann die Ehe noch weitere finanzielle Vorteile bringen. So weist etwa das Vergleichsportal Toptarif darauf hin, dass Paare, die gemeinsam einen Kredit zwischen 5.000 und 10.000 Euro aufnehmen, im Schnitt sieben Prozent weniger Zinsen zahlen als eine Einzelperson. Begründet wird dies damit, dass die beiden Kreditnehmer gesamtschuldnerisch haften und die Bank deshalb eine höhere Sicherheit erhält.

Auch bei Versicherungen können Paare sparen. Viele Policen können die Risiken beider Partner abdecken. Deshalb kann ein Vertrag vom Single- auf den Familientarif umgestellt und der andere gekündigt werden. Das gilt etwa für die private Haftpflicht, die Hausratversicherung, den Reisekranken- und den Rechtsschutz.

Gesetzlich ist geregelt, dass der jüngere Vertrag ohne weiteres außerordentlich gekündigt werden kann. „Die ältere Police ist aber nicht zwangsläufig auch immer die bessere“, warnt Toptarif-Geschäftsführer Arnd Schröder. „Gibt es mittlerweile günstigere und leistungsstärkere Tarife auf dem Markt, empfiehlt sich die fristgemäße Auflösung des Altvertrages.“

Darüber hinaus können verheiratete Paare möglicherweise auch bei der Krankenversicherung sparen. Zwar benötigt grundsätzlich jede Person eine separate Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte können jedoch von der Familienversicherung profitieren. Wenn ein Partner pro Monat maximal 425 Euro oder bei einem Minijob 450 Euro verdient, kann der andere ihn beitragsfrei mitversichern. Auch Kinder können in der gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei mitversichert werden. Bei privat Versicherten braucht jedoch weiterhin jedes Familienmitglied eine eigene Police.

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