Steuerspartipps zum Jahresende So lassen sich jetzt noch Steuern sparen

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Geschickte Ausgabenplanung

Jeder Steuerpflichtige bleibt mit Einkommen bis zum Grundfreibetrag steuerfrei. Für das Jahr 2015 gilt ein steuerfreies Existenzminimum von 8472 Euro für Alleinstehende, Paare bleiben bis 16.944 Euro von der Steuer verschont. Im kommenden Jahr soll dieser Freibetrag um 180 Euro (360 Euro für Paare) steigen. Außerdem erhöht sich der Kinderfreibetrag ab 2016 um 96 Euro auf 7248 Euro sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1908 Euro. Nur was über die Freibetragsgrenzen hinaus verdient wird, unterliegt der Einkommensteuer.

Im Gegenzug können Steuerpflichtige jedoch auch einige Ausgaben steuersenkend geltend machen. Da die Lohnsteuer einer Steuervorauszahlung gleich kommt, kann mit geschickter Ausgabenplanung die Steuerrückzahlung erhöht werden. Gerade die letzten Wochen eines Jahres eignen sich besonders für die strategische Ausgabenplanung und Optimierungskäufe.

Die besten Finanzämter Deutschlands
Der Briefkasten des Finanzamtes in Euskirchen (NRW) Quelle: APN
Berlin-Zehlendorf Quelle: dpa
Das als Edelstein- und Garnisonsstadt bekannte Idar-Oberstein bietet seinen 28.300 Einwohnern ein kundenfreundliches Finanzamt an. Quelle: dpa
Rang 9: Oldenburg Niedersachsen (2,85 Punkte im Schnitt) schafft es in der Länderwertung gerade mal auf Platz 14 von 16. Das Amt Oldenburg allerdings sticht mit 4,65 Punkten deutlich positiv hervor. Quelle: dpa
Rang 7: Koblenz Koblenz ist mehr als 2000 Jahre alt, Teile der Stadt zählen zum UNESCO-Welterbe. Außerdem verfügt Koblenz über eine Universität. Ein weiterer Grund für die 111.000 Einwohner stolz auf ihre Stadt zu sein: Wie im Vorjahr landet das Finanzamt unter den Top 10. Quelle: dpa
Rang 2: Worms-Kirchheimbolanden Nur knapp den ersten Platz verpasst hat das Finanzamt in Worms-Kirchheimbolanden. Die Behörde aus Rheinland-Pfalz bekommt 4,90 Punkte. Rheinland-Pfalz hat mit einem Durchschnittswert von 3,65 Punkten im Schnitt die beliebtesten Finanzämter Deutschlands. Quelle: dpa
Bitburg hat nicht nur eines der am meisten verkauften Biere Deutschlands. Auch das Finanzamt genießt Ansehen. Quelle: obs

Die Werbungskosten-Strategie

Wer fleißig Quittungen von Schreibwaren, Fortbildungen oder Bewerbungskosten sammelt, ist oft enttäuscht. Bei Arbeitnehmern werden 1000 Euro Werbungskosten als Pauschbetrag berücksichtigt. Erst jeder weitere Euro wirkt sich aus.

Bis Jahresende lohnt daher etwas Taktik. Ist absehbar, dass Arbeitnehmer nicht über 1000 Euro kommen, sollten sie größere Ausgaben im Folgejahr bündeln, damit die dann sicher eine Steuerersparnis bringen.

Liegen Arbeitnehmer absehbar über der 1000-Euro-Grenze, könnten sie Anschaffungen vorziehen. Beruflich gekaufte Gegenstände von bis zu 487,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) sind sofort absetzbar. Bis zu 48 Prozent davon (inklusive Soli und Kirchensteuer) trägt dann der Fiskus. Teure Geräte, etwa Computer, müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Besonders leicht kommen übrigens Berufspendler über die Schwelle, denn auch berufliche Fahrtkosten zählen. Wer zum Beispiel an 220 Tagen im Jahr mehr als 15 Kilometer zu seiner Arbeitsstätte fährt, kommt schon allein durch die Pendelei über die Arbeitnehmerpauschale hinaus. Dann zählt jeder zusätzliche Euro, der sich das zu versteuernde Einkommen verringert. Steuerzahler können so etwa noch in diesem Jahr einen Fortbildungskurs buchen und bezahlen, und so die Werbungskosten für 2015 noch erhöhen.

Außergewöhnlich belastet durch Gesundheitsausgaben

Sind Steuerzahlern bereits hohe Ausgaben für ihre Gesundheit entstanden, könnten sie weitere Behandlungen oder Anschaffungen vor Jahresende bezahlen. Das gilt beispielsweise für Zuzahlungen zum Zahnersatz, Brillen, teure Medikamente oder Hörgeräte. Solche Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen zählen, ebenso wie etwa Beerdigungskosten oder Unterhaltszahlungen, sofern diese nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Doch Vorsicht, von den außergewöhnlichen Belastungen wird ein zumutbarer Eigenanteil abgezogen. Dessen Höhe hängt etwa von Einkünften und Kinderzahl ab. Ein Single mit 40.000 Euro Einkünften muss bis zu sechs Prozent davon (2400 Euro) alleine tragen. Steuerzahler mit mehr als 51.130 Euro Einkünften und einem oder zwei Kindern müssen vier Prozent selbst aufbringen. Außerdem zählen nur notwendige, angemessene Ausgaben, die zwangsläufig entstehen. Als Nachweis hilft ein vorab ausgestelltes ärztliches Attest. In umstrittenen Fällen, etwa bei Bandscheibenmatratzen, ist ein amtsärztliches Attest nötig.

Checkliste: Diese Belege helfen Steuern sparen

Handwerkerrechnungen splitten

Während Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen nur das zu versteuernde Einkommen senken, drücken Kosten für Handwerker oder Haushaltshilfen direkt die zu zahlende Steuer. Dafür müssen die Arbeiten allerdings im eigenen Haushalt erbracht werden. 20 Prozent der Arbeitskosten lassen sich dann direkt von der Steuerschuld abziehen. Von Handwerkerrechnungen (nur Arbeitskosten) zählen pro Haushalt aber maximal 6000 Euro pro Jahr, bei Haushaltshilfen auf 450-Euro-Basis maximal 2550 Euro und bei sonstigen Haushaltshilfen höchstens 20.000 Euro im Jahr zu je 20 Prozent. Es kann sich also durchaus lohnen, den Installateur oder Elektriker noch in diesem Jahr kommen zu lassen.

Haben Steuerzahler die Höchstbeträge bereits ausgeschöpft, sollten sie Ausgaben auf 2016 schieben. Eventuell können Handwerker Rechnungen splitten. Achtung: Barzahlungen zählen nicht, das Geld muss überwiesen werden (Ausnahme: Minijob im Privathaushalt).

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