Steuerspartipps zum Jahresende So lassen sich jetzt noch Steuern sparen

Die Zeit läuft: Wer seine Ausgaben bis Jahresende taktisch plant, kann teils mehrere tausend Euro an Steuern sparen. Die besten Tipps und woran Steuerzahler noch vor dem Jahresende denken sollten.

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Darum scheitern die Deutschen an der Steuererklärung
Die UmfrageWas wissen die Deutschen über Steuern und die Steuererklärung? Dieser Frage wollte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nachgehen und beauftragte das Forschungsinstitut Forsa mit einer repräsentativen Umfrage. Insgesamt 1002 Angestellte und 501 Rentner nahmen teil. Die Ergebnisse sind zum Teil erschreckend. Quelle: dpa
Zwei Typen von FragenInsgesamt mussten die Befragten neun Wissensfragen beantworten. Sieben davon bewerten die VLH-Steuerexperten als leicht, diese waren mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Gefragt wurde zum Beispiel, ob Fahrtkosten, die Kosten für eine Tagesmutter, Ausgaben für Medikamente oder die Rechnung für den Reifenwechsel absetzbar sind. Hier lag die Mehrzahl der Befragten noch richtig. Quelle: dpa
Mehr AntwortmöglichkeitenFür die beiden anderen Fragen brauchte es handfestes Faktenwissen. Hier gab es nicht nur zwei, sondern mehrere Antwortmöglichkeiten. Gefragt wurde nach der Höhe des Grundfreibetrags und dem maximalen Wert absetzbarer Werbungskosten. „Je mehr Antwortmöglichkeiten es gab, desto weniger Befragte lagen richtig“, sagt der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel. Das bestätige die Vermutung, dass viele schon bei leichten Fragen zur Einkommensteuer ins Schwimmen kommen. „Geht es dann um belastbares Faktenwissen, tun sich die meisten sehr schwer“, so Strötzel. Quelle: dpa
Welche Kosten sind absetzbar?Die Frage: „Es gibt diverse Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Welche der folgenden Kosten kann man von der Steuer absetzen? Tagesmutter, Putzfrau, Anzug fürs Büro, Medikamente, Reifenwechsel am Auto.“ 63 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen, dass die Kosten für eine Tagesmutter von der Steuer abgesetzt werden können. 56 Prozent wissen dies von den Kosten für Medikamente, 48 Prozent von den Kosten für eine Putzfrau. Quelle: ZB
Das ist nicht absetzbar42 Prozent der Befragten glauben, dass auch die Kosten für Anzüge für das Büro steuerlich absetzbar sind und immerhin fünf Prozent glauben, dass auch die Kosten für einen Reifenwechsel am Auto von der Steuer abgesetzt werden können. Das stimmt jedoch nicht. Quelle: dpa
Fahrtkosten zur ArbeitÜber die Absetzbarkeit von Fahrtkosten weiß die Mehrheit (88 Prozent) der abhängig Beschäftigten Bescheid. Die jüngeren Befragten (unter 35 Jahren) wissen etwas seltener als der Durchschnitt, dass man Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Quelle: dpa
Jährlicher GrundfreibetragNur 11 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen die ungefähre Höhe des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags korrekt einzuschätzen (für 2014 lag er für Ledige bei 8354 Euro). 52 Prozent wissen nicht, wie hoch der steuerliche Grundfreibetrag ist oder was ein Grundfreibetrag überhaupt ist. Ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten denkt, dass nur weniger als 3000 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Quelle: dpa

Nur noch wenige Tage, dann ist 2015 vorbei – und damit auch das Steuerjahr. Was bis zum Silvesterabend steuerrelevant verdient und steuersparend ausgegeben wurde, zählt für die Steuererklärung für 2015, die die meisten Arbeitnehmer bis zum 31. Mai 2016 abgeben müssen. Der erste gute Vorsatz für das neue Jahr sollte daher lauten: Schon ab Jahresbeginn Einnahmen und Ausgaben steuerschonend zu planen.

Für alle, die aber erst jetzt darüber nachdenken, ob sie ihre Steuerlast für das laufende und kommende Jahr noch optimieren können, sind die letzten Wochen des Jahres noch nutzbar. Was Steuerzahler noch tun können und worauf sie auch im Hinblick auf das kommende Jahr achten sollten:

Splittingvorteil und Steuerklassenwahl

Ein Wechsel der Steuerklasse wirkt sich immer rückwirkend für das gesamte Steuerjahr aus. Im Steuerbescheid bestimmt das Finanzamt die Steuerschuld jedoch unabhängig von der Wahl der Steuerklassen anhand der Steuermerkmale und dem zu versteuernden Bruttojahreseinkommen. Wer allerdings regelmäßig hohe Rückzahlungen nach dem Steuerbescheid erwartet, kann durch die richtige Wahl der Steuerklasse versuchen, stattdessen gleich das monatliche Nettogehalt zu erhöhen.

Wer bekommt welche Steuerklasse?

Das gilt insbesondere für Paare. Wer noch in diesem Jahr heiratet, kann sich die Steuervorteile des Ehegattensplittings für das gesamte Jahr 2015 sichern. Die Ehe ist verbunden mit einem Wechsel der Steuerklasse, der leicht einige hundert Euro mehr Nettomonatseinkommen bedeuten kann. Als Faustregel für die Wahl der Steuerklasse gilt: Verdienen beide Partner etwa gleich viel, ist die Kombination IV und IV in Ordnung, mit der noch wenig beachteten Steuerklasse "IV plus Faktor" kann zudem der monatliche Steuerabzug der tatsächlichen Steuerschuld angepasst werden. Verdient einer der beiden mehr als 60 Prozent des addierten Einkommen, sollte dieser die Steuerklasse III wählen, der Partner bekommt die schlechtere Steuerklasse V. So bleibt dem Haushalt im Monat mehr Netto vom Brutto. Wer durch Heirat noch die Splittingvorteile für dieses Jahr sichert, sollte sich auch der Konsequenzen bei der Steuerklassenwahl bewusst sein.

Wer im kommenden Jahr mit Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld rechnet, die vom bisherigen Nettoeinkommen abhängen, kann mit der Wahl der günstigeren Steuerklasse auch seine künftigen Lohnersatzleistungen optimieren. Für das Arbeitslosengeld zählt die Steuerklasse im Januar des Jahres, in dem Leistungen bezogen werden. Für das Elterngeld ist das nach besonderen Kriterien berechnete Nettogehalt relevant. Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich nur aus, wenn sie bei der Mutter schon sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes eingetragen war, oder beim Vater bereits sieben Monate vor der Geburt galt. Ein späterer Wechsel der Steuerklasse wirkt sich für die Berechnung des Elterngeldes nicht aus.

Paare hingegen, die sich gerade im Trennungsprozess befinden, können im Trennungsjahr noch zwischen gemeinsamer und getrennter Steuerveranlagung wählen. Sie sollten überlegen, ob sie es nicht noch bis 2016 miteinander aushalten. Wer seine Trennung erst 2016 dem Finanzamt meldet, kann dann im kommenden Jahr nochmal den Ehegatten-Splittingvorteil nutzen.

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