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Steuerthema der Woche Wie sich 2011 noch Steuern sparen lassen

Die Minderung der Gewinne von Unternehmern, Freiberuflern, Beteiligten an einer gewerblichen Personengesellschaft oder Landwirten gelingt meist schon mit der richtigen Bilanzpolitik. Wer sich beeilt, kann auch für 2011 noch sparen.

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Handwerker arbeiten an einem Fenster. Quelle: dpa

Düsseldorf So können Bilanzierende eine Gewinnverschiebung aufgrund ihrer unterschiedlichen Steuerprogression in den Jahren 2011 und 2012 erreichen. Das geht, indem sie Lieferungen erst 2012 ausführen oder Kunden Leistungen erst dann abnehmen. Im Gegenzug können anstehende Reparaturen noch bis zum Jahresende ausgeführt oder Beratungsleistungen vorzeitig abgefordert werden. Nicht maßgebend ist hier der Zahlungstermin. So kommt es beim Handwerker bei der Erfüllung des Auftrags noch zu einer Gewinnerhöhung im alten Jahr, auch wenn er die Rechnung erst 2012 stellt.

Soll das Einkommen noch 2011 gesenkt werden, sind betriebliche Tätigkeiten aufzuschieben und Kostenfaktoren schnell abzufordern. Ehepartner oder Kinder können beispielsweise in der Vorweihnachtszeit auf 400-Euro-Basis eingestellt werden, um das Jahresendgeschäft und die Inventur zu bewältigen. Arbeitslohn und Arbeitgeberabgaben mindern in voller Höhe den Gewinn, und die Angehörigen selbst müssen nichts versteuern. Solche Überschuss-Rechner wie etwa Freiberufler und kleine Unternehmer ohne Buchführungspflicht kalkulieren wie Privatpersonen über den Zahlungsfluss und müssen auf den Zahlungstermin achten.

Zum Beispiel führt hier die Renovierung der Praxisräume nur dann zu Betriebsausgaben, wenn die Forderung noch 2011 beglichen wird. Wird mit Kunden vereinbart, dass die erst 2012 bezahlen sollen, mindert dies effektiv die Einnahmen. Gleiches gilt, wenn Selbstständige für ihre Leistungen erst 2012 Rechnungen ausstellen. Zu beachten ist dabei eine terminliche Besonderheit. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen nach dem 20. Dezember des alten und vor dem 11. Januar des neuen Jahres gelten in dem Kalenderjahr als Einnahme oder Ausgabe, für das sie geleistet werden. So führt zum Beispiel eine am 22. Dezember vorausgezahlte Leasingrate für den Betriebs-Pkw für den Januar 2012 zu keinem steuerwirksamen Aufwand im Jahr 2011, sondern erst nach dem Jahreswechsel.


Oliver Holzinger ist Steueranwalt und Chefredakteur von. "Der Betrieb". www.der-betrieb.de

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