Steuertricks Wie Konzerne (ganz legal) Steuern sparen

Die Paradise Papers zeigen einmal mehr, dass Unternehmen und Privatpersonen alles tun, um Steuern zu sparen und auch nicht vor illegalen Machenschaften zurückschrecken. Aber es gibt auch mehr oder weniger legale Tricks.

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Briefkasten eines Finanzamts Quelle: dpa

Am besten ist es für Steuersparer, wenn sie in einem Land mit offenen Armen empfangen werden und ihnen mitgeteilt wird, wie sie vorgehen sollen. Zu den beliebtesten „Willkommenspaketen“ zählen die sogenannten Patent- oder Lizenzboxen. Ein Unternehmen verstaut darin seine Patente und muss für die Patentgebühren, die es dafür aus aller Welt bekommt, nur einen minimalen Steuersatz bezahlen. Irland zum Beispiel möchte Firmen mit einem Steuersatz von 6,25 Prozent anlocken. Mehr als ein Dutzend Länder tut dies inzwischen in Europa. Das gleiche funktioniert auch mit Lizenzen.

Ein Unternehmen wie Ikea oder Starbucks kassiert von Töchtern oder Franchisenehmern eine Gebühr für die Nutzung des Namens oder Konzepts, das Geld fließt dann gerne in solche Länder, die eine supergünstige Lizenzbox anbieten.

Konzerninterne Kredite

Eine ähnliche Masche läuft über Darlehen innerhalb von Konzernen. Eine Tochtergesellschaft in einem Niedrigsteuerland A gewährt ihrer Schwestergesellschaft oder dem Mutterkonzern in einem Hochsteuerland B einen Kredit. In Land B senkt diese Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn, der mittels des Darlehens in Land A umgeleitet und dort mit einem niedrigen Satz belastet wird. Ein gewisses Maß muss aber eingehalten werden, Wucherzinsen sind verdächtig und rufen inzwischen regelmäßig die Finanzbehörden auf den Plan.

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Treaty Shopping

Beliebt ist unter internationalen Konzernen auch das „Treaty Shopping“. Dahinter verbirgt sich das Ausnutzen von unterschiedlichen Steuersystemen. Ein Beispiel: In Land A schüttet eine Tochtergesellschaft eine Dividende aus, die nach den Landesgesetzen nicht vor Ort, sondern im Zielland zu versteuern ist. In Land B, wo die Dividende hinfließt, gilt genau das Gegenteil, nämlich die Besteuerung nach dem Ursprungslandprinzip. Folglich wird die Dividende in keinem Land besteuert, es entstehen „weiße Einkünfte“.

Share Deals

Wer in Immobilien investiert, zahlt ungern Grunderwerbsteuer. Da passt es, dass es in Deutschland eine Lücke gibt. Werden nicht mehr als 95 Prozent an einen Investor verkauft, gilt eine Immobilie steuerrechtlich nicht als übertragen. Deshalb laufen große Wohnungsverkäufe in Deutschland regelmäßig als „Share Deals“ ab, wo Unternehmen nur einen Teil („Share“) von eben 95 Prozent kaufen. Den Schaden hat der Fiskus, er beläuft sich in Deutschland auf schätzungsweise eine Milliarde Euro jährlich. In die Röhre gucken auch Privatpersonen, die diese Lücke nicht ausnutzen können und bis zu 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen müssen.

Zollumgehung im Online-Handel

Eine zunehmende Bedrohung für den (deutschen) Fiskus sind die stark anwachsenden Online-Käufe. Die meisten chinesischen Verkäufer, die sich auf den bekannten Internetplattformen tummeln, sind beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln überhaupt nicht angemeldet und zahlen keine Mehrwertsteuer. Um auch den Einfuhrzoll zu umgehen, wird der Gesamtwert einer Sendung oft nur mit maximal 22 Euro angegeben.

Mantelkäufe mit Buchverlusten

Mit Verlusten lassen sich ebenfalls Steuern sparen. Unternehmen produzieren selbst Verluste oder kaufen sie von anderen auf, die eigentlich erledigt sind. Es gab Fälle in Deutschland, wo sich Gesellschaften für eine Handvoll Euro bis zu 50 Millionen Buchverluste beschafften und damit die laufenden Gewinne für die nächsten Jahre auf null reduzierten. In Deutschland sind diese „Mantelkäufe“ von quasi-toten Unternehmen seit 2008 allerdings unterbunden.

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Wertschöpfung auslagern

Wer wie Apple, Amazon oder Google digitale Dienstleistungen anbietet, achtet sehr darauf, wo die Wertschöpfung anfällt. Um Deutschland machen sie einen großen Bogen, hier werden Apps oft verschenkt, so dass dabei weder Mehrwert- noch Ertragsteuer anfällt. Die Gewinne entstehen vielmehr bei den Werbeumsätzen, und die akquirieren die Digitalkonzerne vorzugsweise in Niedrigsteuerländern wie Irland.

Gewinne bleiben im Ausland

Für amerikanische Konzerne hält Washington noch einen Super-Knaller bereit. Ausländische Gewinne müssen Apple und Co solange nicht in den USA versteuern, wie sie das Geld nicht repatriieren. Weit mehr als zwei Billionen Dollar sollen die US-Giganten vor der Küste bunkern, Geld, dass sie unversteuert für sich arbeiten lassen können. Gegen diese Art von wettbewerbsverfälschender Steuerstundung protestieren die Europäer seit Jahren, doch die Kritik tropft an den USA ab, die sich in Sachen Steuervorteilen – auch in der Steueroase Delaware – nichts von Ausländern sagen lassen.

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