Steuervermeidung Stiftungen und Vereine werden zu Steueroasen

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Angst vor dem Verlust

Bundestag, Berlin, Saal 216. An einem Montag im Juni drängen sich fast 60 Vertreter von gemeinnützigen Körperschaften in den kleinen Raum. Der Bundesverband der Gartenfreunde hat ebenso einen Vertreter zum „Fachgespräch Gemeinnützigkeit“ geschickt, wie die Caritas oder Lobbycontrol. Bei belegten Brötchen und Kaffee wollen sie nun ihren Frust loswerden. Seitdem Attac die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, geht die Angst in der Branche um. „In letzter Zeit wird schon strenger kontrolliert“, sagt eine Dame. „Da muss man aufpassen.“ Ein Herr von der Deutsche Liga für Menschenrechte sagt: „Wir sind aktuell gemeinnützig. Aber ob wir das in Zukunft auch noch sind? Ich habe da meine Zweifel.“

Der Unmut ist groß. Aber die Folgen sind ja auch beträchtlich. Wer seine Gemeinnützigkeit verliert, muss um die gesammelten Spenden bangen und Steuern nachträglich abführen. Für viele Körperschaften wäre das das Ende. Deshalb hat sich eine „Allianz für Rechtssicherheit“ zusammengefunden. Neben Attac sind darin etwa Brot für die Welt, Amnesty International, Foodwatch oder Terre des Hommes organisiert. Insgesamt über 70 gemeinnützige Organisationen. Sie alle fürchten um ihren Status. Auf ihrer Homepage schreiben sie: „Aufgrund der mehrdeutigen Rechtslage haben die Finanzämter einen großen Interpretationsspielraum.“ Deshalb setzt sich die Allianz für Rechtssicherheit für ein „modernes Gemeinnützigkeitsrecht“ ein.

Eine solche Reform müsste dann wohl auch ein Kernproblem beheben: die Intransparenz des Sektors. Jedes private Unternehmen unterliegt Publizitätspflichten. Stiftungen aber müssen ihre Bilanzen nicht offenlegen, Vereine ihre Versammlungsprotokolle nicht herausgeben. Es gibt bis heute keine Datenbank aller gemeinnützigen Körperschaften in Deutschland. Die letzte große Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist über zehn Jahre her. 2005 beschäftigte sich der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium mit dem Thema. Die Kommission unter Leitung des Dortmunder Volkswirts Wolfram Richter empfahl dem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), die Gemeinnützigkeit stark einzuschränken. Stattdessen erweiterte Steinbrück sie.

Richter empfängt in seinem schmucklosen Büro an der Uni Dortmund. Er unterscheidet bei der Gemeinnützigkeit zwei Bereiche. Da gebe es auf der einen Seite den sogenannten „Non-Profit-Sektor“, also Firmen, die deshalb als gemeinnützig gelten, weil sie keine Gewinne erzielen wollen. Die Caritas zählt dazu, die Diakonie, aber auch das Rote Kreuz. „Hier ist eigentlich überhaupt keine steuerliche Privilegierung angezeigt“, sagt der Professor. „Die steuerlichen Privilegien sind unnötige Marktverzerrungen. Wenn jemand eine Dienstleistung erbringt, zum Beispiel Essen auf Rädern, dann muss er darauf auch Steuern zahlen.“

von Anke Henrich, Rebecca Eisert, Martin Seiwert, Cornelius Welp

Der zweite Bereich der Gemeinnützigkeit betrifft diejenigen Branchen, in denen der Markt versagt. Volkswirte sprechen hier von einer „privaten Bereitstellung von Kollektivgütern“. Die Grundfrage sei, sagt Richter: „Wird der Staat durch die Tätigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft von einer Pflichtaufgabe befreit? Wenn ja, dann darf man diese Körperschaften steuerlich begünstigen.“ Das aber, sagt Richter, werde inzwischen viel zu großzügig ausgelegt.

Tatsächlich gibt es einige Vorschläge, wie das Gemeinnützigkeitsrecht zu verbessern ist. Richter etwa orientiert sich bei seinen Empfehlungen an anderen europäischen Ländern: „Bei uns ist es so: Wenn man den überwiegenden Teil seiner Arbeit als gemeinnützig kennzeichnet, dann ist die ganze Körperschaft gemeinnützig“, sagt Richter. Besser wäre es doch, diejenigen Teile der Arbeit herauszupicken, die wirklich für alle vorteilhaft seien – die Jugendarbeit etwa –, und den Rest zu besteuern. Das, glaubt der Professor, würde nicht nur Milliarden bei der Steuer bringen, sondern sei auch effektiver. „Dass es bei uns anders ist, hat auch mit einer gewissen Naivität zu tun. Wenn jemand sagt: Er ist gemeinnützig, dann erstarren wir vor Ehrfurcht.“ Vor allem die Sportvereine sind ihm suspekt: „Nehmen Sie mal einen Golfclub. Wenn Menschen Golf spielen wollen, dann können sie das tun. Aber damit entlasten sie den Staat doch nicht von einer Pflichtaufgabe.“ Er beklagt: Sobald jemand sich das Label Gemeinnützigkeit verleihe, „denken wir sofort an den Bettelmönch, der am Rande der Existenz lebt. Aber das ist nicht der Fall.“

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