Steuervorteile rechtzeitig sichern Polieren Sie jetzt schon Ihre Steuererklärung für 2014

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Geförderte Altersvorsorge nutzen

Auch bei den Aufwendungen für die private Altersvorsorge können Steuerzahler unter Umständen noch den einen oder anderen Steuer-Euro sparen. Bis zu 20.000 Euro können Alleinstehende (entsprechend 40.000 für Paare) zum Beispiel die Sparbeiträge zu einer Basis-Rente – auch Rürup-Rente genannt - als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Davon werden für das Steuerjahr 2014 78 Prozent, also 15.600 Euro, als steuermindernd anerkannt.

So können Angestellte Steuern sparen
Lohnsteuer zurückholenNicht jeder gibt eine Steuererklärung ab, obwohl sich Steuerzahler dadurch zu viel einbezahlte Lohnsteuer zurückholen können. Allgemein haben Arbeitnehmer dafür vier Jahre Zeit. Wer also auf Steuerrückzahlungen für 2010 hofft, sollte bis zum 31.12.2014 seine Erklärung abgeben. Allgemein sollten sich Steuerzahler fünf Stichtage merken: Bis zum 28. Februar müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch ans Finanzamt geschickt haben. Ab dem 1. März können Steuerzahler die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) nutzen (siehe nächstes Bild). Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Dazu ist jeder Bürger verpflichtet, der mehr als 8.354 Euro im Jahr einnimmt. Wer seine Steuererklärung aber von einem Profi machen lässt, muss seine Erklärung erst zum 31. Dezember abgeben. Und wer regelmäßig hohe monatliche Kosten hat, kann sich bis zum 30. November den passenden Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. So wird im laufenden Monat weniger Lohnsteuer einbehalten, und das Nettoeinkommen steigt. Quelle: dapd
Vorausgefüllte SteuererklärungDie vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltungen, dass es den Deutschen leichter machen soll, ihre Einkommensteuererklärungen abzugeben. Für Rentner und Pensionäre soll es ab 2015 automatisch eine vorausgefüllte Steuererklärung geben, prinzipiell erhältlich ist sie aber schon seit Januar 2014. In dieser vorausgefüllte Erklärung stehen vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen bereits drin, genauso wie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen wie Riester- oder Rürup-Verträge. Alles andere müssen Steuerzahler aber noch selbst eintragen. Quelle: dpa
WerbungskostenPauschal berücksichtigt der Fiskus bei Arbeitnehmern Werbungskosten von 1000 Euro im Jahr. Wer tatsächlich mehr ausgegeben hat, kann sich die Kosten vom Finanzamt zurückholen. Dann müssen sie aber auch belegt werden. Streit gibt es dabei oft um das heimische Arbeitszimmer. Mittlerweile beteiligt sich der Fiskus in Ausnahmefällen an den Kosten. Kosten von maximal 1250 Euro pro Arbeitszimmer dürfen all jene Arbeitnehmer in die Steuererklärung eintragen, denen der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Vor allem Lehrer, die in der Schule keinen Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts haben, können davon profitieren. Die vollen Kosten dürfen Steuerzahler nur absetzen, wenn ihr Heim-Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Quelle: dpa
Ausbildungskosten der KinderFür Kinder im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die eine Berufsausbildung in einer anderen Stadt machen, können Eltern einen Sonderbedarf bis 924 Euro geltend machen. Dieser Betrag ist um die Bezüge der Kinder zu mindern, soweit diese über 1848 Euro pro Jahr liegen. Außerdem können Eltern Ausgaben für das Erststudium oder die Erstausbildung ihrer Kinder bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Kind absetzen. Nach dem Erststudium können weitere Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden. Quelle: dpa
Außergewöhnliche BelastungenFür Kuren, aufwändige Zahnbehandlungen und andere Gesundheitsdienstleistungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der verlangt jedoch eine Eigenbeteiligung, die sich nach dem Einkommen und Kinderzahl zwischen einem und sieben Prozent bewegt. Quelle: dapd
Haushaltsnahe DienstleistungenFür Arbeiten rund ums Haus, die gegen Rechnung erledigt werden, können 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben den Arbeiten einer Reinigungskraft oder eines Gärtners auch Hausmeister, Schornsteinfeger, ein häuslicher Pflegedienst sowie Maler, Maurer, Klempner oder Fliesenleger. Allerdings können keine Materialkosten von der Steuer abgesetzt werden, sondern lediglich Arbeits- und Anfahrtskosten. Quelle: dpa
PendlerpauschaleFür jeden Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte können Arbeitnehmer pauschal einen Abzug von 30 Cent geltend machen – und das für 230 Arbeitstage im Jahr. Allerdings kann nur jeweils eine Fahrt pro Tag angerechnet werden, nicht Hin- und Rückweg. Quelle: dpa

Wer noch vor dem Jahresende einen Riester-Vertrag abschließt, erhält auf Antrag die staatliche Förderung (154 Euro Grundzulage pro Jahr plus Kinderzuschlag) für das gesamte Jahr. Voraussetzung: Mindestens ein Sparbeitrag von vier Prozent des Bruttoeinkommens, Untergrenze sind 60 Euro monatlich. Gleichzeitig kann er in der Anlage AV zur Steuererklärung maximal 2100 Euro an Sparbeiträgen inklusive der Zulagen als Sonderausgaben angeben. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Förderung oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerzahler günstiger ist.

Auch eine Betriebsrente bietet Steuervorteile, weil die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden und dadurch das zu versteuernde Einkommen sinkt. 2014 kann ein Arbeitnehmer so 2.856 Euro in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzuzahlen. Er kann diesen Betrag sogar um weitere 1800 Euro aufstocken, allerdings werden dafür Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Keine Schnellschüsse bei Vorsorgeverträgen

Ob und für wen sich die begünstigte Förderung lohnt, hängt von vielen Faktoren ab, wie dem Alter, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Zudem sind viele Vorsorge-Verträge mit relativ hohen Gebühren versehen und um eine annehmbare Rendite zu erzielen, muss der Rentenbezug sehr lang sein. Es gibt aber auch günstige Varianten.

Aufgrund der langfristigen Entscheidung für eine zusätzliche Altersvorsorge sind die beschriebenen steuerlichen Begünstigung nur bedingt für die kurzfristige Steueroptimierung empfehlenswert. Außerdem gehen Steuervorteile in der Ansparphase mit einer höheren Versteuerung in der Auszahlphase einher. Vor dem Abschluss eines Sparvertrags ist daher eine intensive Beratung durch einen unabhängigen Experten sinnvoll.

Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen

Stehen Ausgaben für eine neue Brille, Zahnersatz, eine Kur oder Zuzahlungen zu Medikamenten oder für Klinikaufenthalte bevor, kann es sich steuerlich lohnen, die Ausgaben in einem Steuerjahr zu bündeln und in der Steuererklärung als Sonderausgaben zu erfassen. Grundsätzlich können hier alle Ausgaben zum Erhalt der Gesundheit der Familie angegeben werden, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.

Diese Ausgaben wirken sich aber nur dann positiv auf die Steuerlast aus, wenn die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wurde. Diese ist von der Höhe des Einkommens und Zahl der Kinder abhängig und liegt zwischen einem und sieben Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Privat Krankenversicherte können darüber hinaus ihren Beiträge für das kommende Jahr oftmals im Voraus bezahlen und so ihre Steuerlast für 2014 senken.

Werbungskosten optimieren

Jeder Arbeitnehmer bekommt vom Finanzamt pauschal 1000 Euro als Werbungskosten anerkannt. Liegen die Ausgaben für die Ausübung seines Berufs und den Erhalt seiner Arbeitskraft höher, sinkt das zu versteuernde Einkommen zusätzlich. Es kann sich also lohnen, diese Ausgaben noch vor dem Jahresende zu tätigen, um möglichst weit über die Pauschale hinauszukommen. Zu den typischen Werbungskosten zählen etwa die Pendlerpauschale, der beruflich bedingte Umzug, Steuerberatungskosten, das häusliche Arbeitszimmer, die doppelte Haushaltsführung und Fortbildungskosten.

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