Stehen Ausgaben für Fortbildung oder Umzug ohnehin an, können sie unter Umständen steuergünstig in das laufende Jahr vorgezogen werden. Beim beruflich bedingten Umzug muss der neue Wohnort allerdings deutlich näher an der Arbeitsstätte liegen. Das Finanzamt akzeptiert auch, wenn Fortbildungskurse, die erst 2015 stattfinden, schon im laufenden Jahr gebucht und bezahlt werden.
Auch bei Arbeitsmitteln wie Fachliteratur, Arbeitskleidung, Büromöbel, Büromaterial, der beruflich genutzte Computer oder Druckerpatronen können Steuerzahler den Zeitpunkt der Anschaffung für die Steueroptimierung zum Jahresende nutzen. Allerdings können nur Käufe bis zu einem Preis von 487,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer auf einen Schlag abgesetzt werden. Teurere Güter müssen über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.
Vermögensverluste mit Steuererstattung lindern
Auf Gewinne an der Börse oder mit anderen Geldanlagen fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent an, inklusive Soli sind es 26,4 Prozent. Umgekehrt kann eine Steuererstattung verlangen, wer mit Wertpapieren Verluste gemacht hat . Fallen Gewinne und Verluste in einem Jahr an, können Sie miteinander verrechnet werden. Bei unterschiedlichen Wertpapierdepots muss dazu von den Banken lediglich bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragt werden. Verluste lassen sich grundsätzlich aber auch erst im Folgejahr mit Gewinnen verrechnen.
Steuertipps für Pendler
Tagespendler können für jeden Kilometer der einfachen Strecke ihres Arbeitswegs 30 Cent absetzen. Wer 50 Kilometer von seinem Job entfernt lebt und 200 Tage im Jahr arbeitet, kann für 10 000 Kilometer 3000 Euro Werbungskosten geltend machen. Bei einem Spitzensteuersatz von 35 Prozent spart man 1050 Euro. Wer mehr als 4500 Euro geltend macht, muss dem Amt meist Tankbelege, Reparaturrechnungen oder TÜV-Berichte vorlegen, sagt der Hamburger Steuerberater Jörg Lemmermann.
Bis 31. Dezember 2013 gilt: Wer in einer anderen Stadt arbeitet und deshalb eine Zweitwohnung hat, darf Mietkosten für bis zu 60 Quadratmeter von der Steuer absetzen. Ab 2014 können für eine Zweitwohnung bis zu 1000 Euro Kosten geltend gemacht werden. In den ersten drei Monaten können Wochenendpendler auch Kosten für Lebensmittel absetzen, außerdem Aufwendungen für Möbel, Bettwäsche, Maklergebühren und eine Heimfahrt pro Woche.
Die Verlustverrechnung funktioniert auch bei der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung mit Kapitalbildung. Nur wenige Sparer halten einen Lebensversicherungsvertrag bis zum Ende der Laufzeit durch. Ein verfrühtes Vertragsende ist allerdings regelmäßig ein schlechtes Geschäft, weil der ausgezahlte Rückkaufwert in den ersten Jahren oft um ein paar tausend Euro unter der eingezahlten Beitragssumme liegt. Wenn die Kündigung dennoch sein muss, besteht die Möglichkeit, die Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen zu verrechnen und so zumindest die Steuer zu senken. Mehr als ein Trostpflaster ist das allerdings nicht.
Steuersünder: Selbstanzeige besser noch 2014
Die Zahl der Selbstanzeigen ist in diesem Jahr auf einem neuen Rekordniveau. Zu Recht, denn Steuerhinterzieher, die mit dem Fiskus reinen Tisch machen wollen, sollten sich beeilen. „Die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige werden ab dem 1.1.2015 sicher deutlich strenger“, sagt Klocke vom Steuerzahlerbund. „Geplant ist, dass der Strafzins deutlich steigt und schon früher greift. Eine Selbstanzeige wird dann teurer.“ Auch eine Nachdeklaration für die vorangegangenen zehn Jahre ist in den Gesetzentwürfen vorgesehen. Wer Steuern hinterzogen hat, sollte daher die Zeit bis zum Jahresende nutzen und möglichst bald einen spezialisierten Steueranwalt konsultieren.
Spenden für den schnellen Abzug
Zum Jahresende nehmen die Gelegenheiten zum Spenden nochmal sprunghaft zu. Wer für Gemeinnütziges Geld gibt, bekommt einen Steuervorteil. Bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte sind als Spenden unter den Sonderausgaben abzugsfähig. Allerdings erfordert es einen Spendenbeleg. Nur bis 200 Euro akzeptiert das Finanzamt auch einen Kontoauszug. Aber so können Steuerzahler sich und Anderen etwas Gutes tun.