Steuervorteile rechtzeitig sichern Polieren Sie jetzt schon Ihre Steuererklärung für 2014

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Vorteile für reuige Steuersünder

Stehen Ausgaben für Fortbildung oder Umzug ohnehin an, können sie unter Umständen steuergünstig in das laufende Jahr vorgezogen werden. Beim beruflich bedingten Umzug muss der neue Wohnort allerdings deutlich näher an der Arbeitsstätte liegen. Das Finanzamt akzeptiert auch, wenn Fortbildungskurse, die erst 2015 stattfinden, schon im laufenden Jahr gebucht und bezahlt werden.

Die absurdesten Steuervorteile
CO2-Ausgleich für den UrlaubsflugEine Erholungsreise kann zwar nicht abgesetzt werden - wohl aber die Kosten für einen CO2-Ausgleich. Wer klimabewusst reist, kann die Mehrkosten von der Steuer absetzen. Beim CO2-Ausgleich kann der Flugpassagier einer Klimaschutzorganisation Geld als Wiedergutmachung für die Umweltverschmutzung durch den CO2-intensiven Flugverkehr überweisen. Damit das Geld abgesetzt werden kann, muss die Klimaschutzorganisation steuerbegünstigt sein - also etwa ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung. Ähnliche Möglichkeiten gibt es mittlerweile auch bei Zug- und Schiffreisen. Quelle: dpa
Kosten für Perücken oder HaartransplantationenGute Perücken oder Toupets sind teuer. Wer seine Haare krankheitsbedingt verloren hat , kann die Kosten für Haarersatz von der Steuer absetzen. Wichtig: Vor einer Haartransplantation oder Perückenanfertigung sollte ein ärztliches Attest vorliegen. Quelle: dpa/dpaweb
Kosten für AntibabypilleIst die Schwangerschaftsverhütung oder die Einnahme der Pille aus anderen Gründen medizinisch notwendig, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Neben der Empfängnisverhütung können auch Akne oder Zyklusstörungen ein Grund für die Antibabypille sein. Quelle: dpa
Kosten für Viagra-TablettenOb Viagra oder andere Potenzmittel: Wurde das Medikament vom Arzt verschrieben, sind die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Viagra ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Ob Viagra oder Antibabypille: Quittungen und ärztliche Verschreibung sollten aufbewahrt und der Steuererklärung im Original beigefügt werden, um die Ausgaben belegen zu können. Quelle: dpa
Föhn als ArbeitsmittelKommt ein Föhn als Arbeitsmittel zum Einsatz, kann er von der Steuer abgesetzt werden. Ein entsprechendes Urteil fällte der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 1970 (Bundessteuerblatt, BStBl. 1971 II S. 17). In dem Fall ging es um einen Architekten, der in seinem Büro einen Föhn ausschließlich zum Trocknen seiner Tusche einsetzte. Er durfte daher die Kosten für das Heißluftgerät vollständig von der Steuer absetzen. Quelle: dpa
Schutz vor ElektrosmogTinnitus, Migräne, Panikattacken: bis zu sechs Prozent der Deutschen halten sich laut Bundesamt für Strahlenschutz für "elektrosensibel". Viele Betroffene lassen ihre Wohnung zum Schutz vor Elektrosmog professionell abschirmen - das kann ganz schön teuer werden. Einen Teil der Kosten können Betroffene als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Quelle: AP
Kosten für neue Möbel wegen FormaldehydbelastungPuh, hier stinkt's - wer Möbel hat, die so stark mit Formaldehyd belastet sind, dass es als gesundheitsgefährdend eingestuft werden muss, kann die Kosten für neues Mobiliar von der Steuer absetzen. Dies gilt dann als außergewöhnliche Belastung, urteilte der Bundesfinanzhof im Mai 2002 (BStBl. 2002 II S. 592). Wichtig ist dabei, dass vor dem Kauf der neuen Einrichtung ein Gutachten vorliegt, das die Formaldehydbelastung bescheinigt. Quelle: dpa

Auch bei Arbeitsmitteln wie Fachliteratur, Arbeitskleidung, Büromöbel, Büromaterial, der beruflich genutzte Computer oder Druckerpatronen können Steuerzahler den Zeitpunkt der Anschaffung für die Steueroptimierung zum Jahresende nutzen. Allerdings können nur Käufe bis zu einem Preis von 487,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer auf einen Schlag abgesetzt werden. Teurere Güter müssen über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.

Vermögensverluste mit Steuererstattung lindern

Auf Gewinne an der Börse oder mit anderen Geldanlagen fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent an, inklusive Soli sind es 26,4 Prozent. Umgekehrt kann eine Steuererstattung verlangen, wer mit Wertpapieren Verluste gemacht hat . Fallen Gewinne und Verluste in einem Jahr an, können Sie miteinander verrechnet werden. Bei unterschiedlichen Wertpapierdepots muss dazu von den Banken lediglich bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragt werden. Verluste lassen sich grundsätzlich aber auch erst im Folgejahr mit Gewinnen verrechnen.

Steuertipps für Pendler

Die Verlustverrechnung funktioniert auch bei der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung mit Kapitalbildung. Nur wenige Sparer halten einen Lebensversicherungsvertrag bis zum Ende der Laufzeit durch. Ein verfrühtes Vertragsende ist allerdings regelmäßig ein schlechtes Geschäft, weil der ausgezahlte Rückkaufwert in den ersten Jahren oft um ein paar tausend Euro unter der eingezahlten Beitragssumme liegt. Wenn die Kündigung dennoch sein muss, besteht die Möglichkeit, die Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen zu verrechnen und so zumindest die Steuer zu senken. Mehr als ein Trostpflaster ist das allerdings nicht.

Steuersünder: Selbstanzeige besser noch 2014

Die Zahl der Selbstanzeigen ist in diesem Jahr auf einem neuen Rekordniveau. Zu Recht, denn Steuerhinterzieher, die mit dem Fiskus reinen Tisch machen wollen, sollten sich beeilen. „Die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige werden ab dem 1.1.2015 sicher deutlich strenger“, sagt Klocke vom Steuerzahlerbund. „Geplant ist, dass der Strafzins deutlich steigt und schon früher greift. Eine Selbstanzeige wird dann teurer.“ Auch eine Nachdeklaration für die vorangegangenen zehn Jahre ist in den Gesetzentwürfen vorgesehen. Wer Steuern hinterzogen hat, sollte daher die Zeit bis zum Jahresende nutzen und möglichst bald einen spezialisierten Steueranwalt konsultieren.

Spenden für den schnellen Abzug

Zum Jahresende nehmen die Gelegenheiten zum Spenden nochmal sprunghaft zu. Wer für Gemeinnütziges Geld gibt, bekommt einen Steuervorteil. Bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte sind als Spenden unter den Sonderausgaben abzugsfähig. Allerdings erfordert es einen Spendenbeleg. Nur bis 200 Euro akzeptiert das Finanzamt auch einen Kontoauszug. Aber so können Steuerzahler sich und Anderen etwas Gutes tun.

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