München Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erstmals Zweifel an der Höhe der Zinsen geäußert, die die Finanzämter von säumigen Steuerzahlern verlangen dürfen. Der BFH stellte angesichts der dauerhaft niedrigen Zinsen die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von sechs Prozent pro Jahr infrage, der auf Steuerforderungen erhoben wird, wie das Gericht am Montag in München mitteilte. Die Finanzämter kassieren allein bei Betriebsprüfungen Milliarden an Zinsen. Der Beschluss, den der IX. Senat unter dem Vorsitz von BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff fällte, bezieht sich auf die Jahre seit 2015. „Die realitätsferne Bemessung der Zinshöhe wirke in Zeiten eines strukturellen Niedrigzinsniveaus wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung“, hieß es in der Mitteilung.
Nun sei der Gesetzgeber am Zug. Er habe das Problem zwar erkannt, bisher aber nichts getan, rügte der BFH. Für das Jahr 2013 hatte ein anderer Senat den Zinssatz noch vor wenigen Monaten als unproblematisch erachtet.