




Wie gefährlich Schummler leben, hängt von der Summe ab, die sie dem Staat im unverjährten Zeitraum (in der Regel fünf Jahre) vorenthalten haben – und von ihrem Wohnort. „Bei der Höhe der Bußgelder gibt es keine einheitliche Praxis“, sagt Rainer Biesgen, Strafrechtsexperte bei Wessing & Partner. Die regionalen Unterschiede sind hoch (Tabelle): Wer den Fiskus um 1000 Euro betrügt, muss in München mit bis zu 90 Tagessätzen rechnen – in Hannover dagegen nur mit 6.
Berechnung des Tagessatzes
Ein Tagessatz entspricht dem täglichen Nettoeinkommen. Zur Berechnung ziehen die Behörden vom Bruttoeinkommen Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten und weitere Posten wie Unterhaltszahlungen ab. Allerdings ist nicht alles abzugsfähig, was steuerlich absetzbar ist. „Für die Berechnung des Tagessatzes gelten eigene Vorschriften“, sagt Biesgen.

Frechheit kostet extra
Doch nicht nur die Region, sondern auch die Dreistigkeit ist entscheidend. Das musste ein Rheinland-Pfälzer erfahren, der mehrere Spendenquittungen fälschte, indem er jeweils eine Null dranhängte.
Obwohl der Mann wenig spektakuläre 360 Euro erschummelte, war eine Geldbuße von 8400 Euro fällig. Dies zeigt: Die Strafmaßtabellen geben lediglich eine grobe Orientierung. „Je nach Konstellation können die Beamten sehr deutlich davon abweichen“, sagt Biesgen.
Einstellung des Verfahrens
Bei überschaubaren Summen können Beamte das Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ einstellen. Eine feste Grenze gibt es nicht, in einigen Oberfinanzdirektionen ist dies bis 500 Euro Hinterziehungssumme möglich. Allerdings sind die Beamten nicht zur Einstellung verpflichtet und machen dies auch nur selten.
Wesentlich häufiger ist eine Einstellung gegen Geldauflage, das heißt eine Zahlung an eine gemeinnützige Organisation. Dies kommt sogar bei fünfstelligen Hinterziehungssummen vor und ist oft etwas teurer als eine reguläre Strafe. Biesgen: „Die Beamten begründen das gern damit, dass Steuerpflichtige durch die Einstellung nicht als vorbestraft gelten.“
Einigung oder Prozess?
Einigen sich die Parteien nicht auf eine Geldauflage, beantragen die Behörden in aller Regel einen Strafbefehl. Der Amtsrichter setzt dann die Strafe fest. Beschuldigte können natürlich Einspruch einlegen. Statt einen Strafbefehl zu beantragen, können die Behörden Anklage erheben, dann kommt es zu einem klassischen Strafprozess mit Beweisaufnahme.