Streit um Facebook-Fanseiten EuGH gibt deutschen Datenschützern Recht

Facebook-Fanseiten: EuGH gibt deutschen Datenschützern Recht Quelle: REUTERS

Einen eher symbolischen Sieg haben Datenschützer aus Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof errungen. Sie hatten vor der DSGVO-Einführung gegen Facebook-Fanseiten und deren Umgang mit Daten geklagt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat deutschen Datenschützern einen symbolischen Sieg beschert. Betreiber von Facebook-Fanseiten wären nach der alten EU-Datenschutzrichtlinie gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Nutzerdaten verantwortlich, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-210/16). Die entsprechende Richtlinie ist allerdings seit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai aufgehoben. Der EuGH setzt damit einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Rechtsstreit.

Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hatte von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein bereits im Jahr 2011 gefordert, ihre im sozialen Netzwerk Facebook betriebene Fanpage zu deaktivieren, da weder die Akademie noch Facebook die Besucher der Seite darauf hingewiesen hätten, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt werden. Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, sie sei für die Datenverarbeitung durch Facebook nicht verantwortlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.

In der neuen Datenschutzgrundverordnung wird im Kern die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen oder Vereine neu geregelt. Nutzer müssen informiert werden, wenn ihre Daten erhoben werden - und auch zu welchem Zweck.

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