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Streitfall des Tages Wann das iPhone die Telefonrechnung sprengt

Ein technischer Service der neuen Smartphones wird für unversierte Nutzer schnell teuer. Die Geräte wählen sich selbstständig ins Internet ein. Die Folge sind hohe Rechnungen. Wann Kunden unverhofft zahlen müssen.

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Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres

Der Fall


Kaum war das neue iPhone da, spielte die stolze Besitzerin mit ihren Fingern auf der glatten Touch-Screen-Oberfläche. Sicherheitshalber schaltete sie vorher die WiFi-Funktion aus. Ohne diese Internetverbindung würde das Gerät sicher keine Kosten verursachen, dachte die Kundin.. Dass ihr IPhone auch eine GPRS-Funktion hatte, wusste die frisch gebackene I Phone-Besitzerin dagegen nicht.

Ihr Problem: Das I Phone funktionierte zu gut. Es wählte sich von seiner Besitzerin unbemerkt über diese GPRS-Verbindung ins Netz ein. Mit kostspieligen Folgen: Die Handy-Rechnung belief sich auf rund 1.200 Euro. Die erstaunte Kundin wollte nicht zahlen. Sie habe nicht erkennen können, dass eine solch hohe Rechnung ins Haus flattern würde.

Die Gegenseite


Der Mobilfunk-Anbieter akzeptierte die Erklärungen seiner Kundin nicht und bestand auf Zahlung. Die Sache landete vor Gericht.

Die Relevanz


In 98 von 100 deutschen Haushalten gibt es mindestens ein Handy. Laut Medienberichten steigt in diesem Jahr der Absatz von internetfähigen Handys im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 50 Prozent. Damit steigt auch die Gefahr der teuren Handy-Rechnungen. Wer sich mit dem Gerät nicht auskennt, riskiert, dass es sich einwählt. Und wer keinen Flat-Rate-Vertrag hat, der bekommt dann teure Rechnungen. Auch die Verbraucherzentralen verzeichnen eine Zunahme der Streitigkeiten über Handyrechnungen. Vor allem, wenn das Internet im Spiel ist.

Kein Wunder: Fast jedes aktuelle Smartphone wählt sich regelmäßig automatisch ins Internet ein, etwa um Software zu aktualisieren, Updates für installierte Apps herunterzuladen oder nur den Standort für eine integrierte Navigationsfunktion zu bestimmen. Auch Bernd Klusmann von BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) und Bereichsleiter für Kommunikationstechnologien kennt das längst: „Oft gehen Smartphone Apps im Hintergrund online, um beispielsweise Mails oder Status-Updates in Sozialen Netzen zu aktualisieren“.


Wann Kunden unverhofft zur Kasse gebeten werden

Die Rechtslage

Im oben geschilderten Fall ging der Rechnungsstreit zu Gunsten der Kundin aus. Die Richter des Amtsgerichts Hamburg entschieden, dass bei einer nicht gewollten GPRS-Verbindung keine Zahlungspflicht bestehe (Az. 14 C 16/11). Begründung: Die GPRS-Gebühren seien nicht zu zahlen, weil in Bezug auf diesen Tarif zwischen den Parteien keine vertragliche Vereinbarung zustande gekommen sei.

In den vertraglichen Vereinbarungen werde hinsichtlich des Tarifs der Beklagten sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sprachverbindungen keine "Daten" beinhalteten. Auch habe die Beklagte zu keinem Zeitpunkt die Einrichtung einer GPRS-Verbindung beantragt. Der Mobilfunk-Provider habe letztlich nicht ausreichend über das Bestehen der GPRS-Verbindung informiert.

Der Experte

Der Kölner Christian Solmecke ist als Anwalt auf Telekommunikations- und Internetrecht spezialisiert. Aus der Praxis weiß er: „Für Betroffene hat die unbemerkte Einwahl des Smartphons vor allen Kostenfolgen. Wenn keine Datenflatrate abgeschlossen wurde, kann es sein, dass durch jeden automatischen Einwahlvorgang Gebühren für Datenübertragungen anfallen“. Wie sich das dann in der Rechnung summiert, hängt letztlich vom Vertrag und vom Tarif ab.

Die Rechnung einer seiner Mandanten lag immerhin bei 5.000 Euro. „Er soll die mobile Internetverbindung seines Handys in Thailand genutzt haben“, so Solmecke, „Doch der Mandant hat uns versichert, nur in geringem Umfang seine E-Mails abgefragt zu haben“.

Solmecke stellt immer wieder fest: „Leider bestehen im Zusammenhang mit der Nutzung des Mobilen Internet über Smartphones noch erhebliche Aufklärungsdefizite und Sicherheitslücken.“ So könne eben es auch zu GPRS-Verbindungen kommen, wenn eine bestehende WLan-Verbindung bei der Nutzung des Internet plötzlich abbricht.


Wie iPhone-Kunden tun sollten

Das Fazit


Letztlich gilt bei plötzlichen ausufernden Rechnungen natürlich meist der Grundsatz: „selbst schuld“. Wer mit Smartphones hantiert, sollte sich vorher kundig machen. Zum einen sollte er die Funktionen seines Gerätes kennen und eben auch wissen, wie man die automatische Einwahl abstellt. Zum anderen sollte er die Kosten kennen, die bei jeder Einwahl entstehen. Im Zweifel einfach beim Mobilfunkanbieter genau nachfragen. Und wer eine Daten-Flatrate hat, kommt in aller Regel günstiger davon.

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