
Der Fall
Hannelore M. ist fassungslos, als sie am 1. März 2010 eine Rechnung im E-Mail-Fach findet. Sie soll 96 Euro bezahlen, und zwar für einen Zwölf-Monats-Zugang auf der Internetseite top-of-software.de.
Dabei ist sie sich nicht bewusst, irgendwo einen Vertrag dieser Art abgeschlossen zu haben. Sie glaubt zunächst an ein Versehen. Doch in der elektronischen Post der Antassia GmbH, die ihr die Rechnung geschickt hat, steht, dass sie am 14. Februar auf der Internetseite top-of-software.de gewesen ist.
Außerdem wird eine so genannte IP-Adresse genannt, die zu ihrem Computer gehören soll. Hannelore M. ist sich noch immer keiner Schuld bewusst: Sie war nur auf der Suche nach Google Maps im Internet, also der Software des Internetunternehmens Google, mit der man beispielsweise die Entfernung zwischen zwei Orten berechnen kann. Dabei landete sie auf top-of-software.de, die die Postanschrift und das Geburtsdatum verlangten, um im Anschluss Google Maps zu nutzen. Da Hannelore M. sich bisher nie mit Google Maps auseinandergesetzt hatte, kam ihr das nicht merkwürdig vor.
Dann kam die Rechnung. Hannelore M. reagierte sofort - und zwar richtig. Sie rief bei der Verbraucherzentrale an, dann bei ihrer Rechtsschutzversicherung. Beide sagten ihr, sie solle auf keinen Fall bezahlen. Zusätzlich schickte sie einen Brief nach der Vorgabe der Verbraucherzentrale an die Antassia GmbH und widersprach dem angeblichen Vertrag.
Auf zwei Mahnungen mit stetig wachsenden Rechnungsbeträgen kam am 25. März ein Brief von einem Anwalt. Jetzt sollte sie inklusive Rechtsanwalts- und Mahngebühr 138 Euro zahlen. Sie bezahlte nichts. Und bekam keine weiteren Rechnungen.
Das ging bis November 2011 gut. Dann liegt eine neue Rechnung im E-Mailfach: Hannelore M. soll 96 Euro für das zweite Vertragsjahr bezahlen. Absender ist jedoch nicht mehr die Antassia GmbH, sondern die Tropmi Payment GmbH. Ihr sei die Rechnung abgetreten worden, heißt es im Brief. Ende November bekommt Hannelore M. die nächste Mahnung. Doch sie bleibt hart: Sie wird nicht zahlen.
Die Gegenseite
Top-of-software.de ist nur eine von vielen Internetseiten, die beispielsweise für eigentlich kostenlose Software wie Google Maps oder Open Office Gebühren verlangen, oft in Form eines Zwei-Jahres-Abonnements.
Ein anderes Beispiel ist Outlets.de: Dort meldet man sich an, um über Schnäppchen informiert zu werden. Und schließt dabei ebenfalls einen Zwei-Jahres-Vertrag über 96 Euro ab. Die anfallenden Kosten sind oft versteckt oder kaum ersichtlich auf den Seiten genannt.
Verbraucherschützer gehen darum davon aus, dass kein Vertrag zustande kommt, wenn sich der Nutzer auf solchen Seiten registriert. Die Firmen, die hinter diesen Seiten stehen, sehen das anders. Und einige Gerichte geben ihnen Recht. Zumindest nennt beispielsweise die Tropmi Payment GmbH, die mit top-of-software.de verbunden ist, auf der Internetseite eine ganze Reihe von Urteilen, die für sie sprechen.
Nutzer, die auf den Internetseiten der Online-Firmen sind, bekommen so leicht den Eindruck, die Firmen seien im Recht. Einen Grund für die vielen Urteile, die pro Internetfirmen sprechen, nennt Sebastian Dosch, auf IT-Recht spezialisierter Anwalt aus Heidelberg: „Die Unternehmen ziehen die Klage zurück, wenn deutlich wird, dass sie nicht gewinnen können. Sehen sie aber eine kleine Chance, dass der Richter auf ihrer Seite stehen könnte, ziehen sie das Verfahren durch.“
Die Maschen der Abzocker
Der Experte
Auf die Urteile, die für die Verbraucher sprechen, stützen sich die Verbraucherzentralen. Das Problem beim Für und Wider: „Die Betreiber der Abo-Fallen bewegen sich in einem rechtlichen Graubereich“, sagt Christian Gollner, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Weil es keine eindeutigen Gesetze zum Vertragsabschluss im Internet gebe, urteilten auch Gerichte im Sinne der Unternehmen.
Obwohl die Anbieter selten klagten, müssten Verbraucher Rechnungen und Mahnungen dieser Firmen ernst nehmen. Wer beispielsweise im Fall der Antassia/Tropmi Payment GmbH daran zweifelt, dass eine Abtretung der Forderung tatsächlich stattgefunden hat, sollte dafür einen Beleg einfordern.
Jeder Forderung sollte zumindest einmal schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen werden. Damit hat der Verbraucher etwas in der Hand, falls er eines Tages vor Gericht geladen wird. „Wenn Post von einem Gericht kommt, muss der Verbraucher sofort handeln“, so Gollner. Dann ist es wichtig, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der auf diese Fragen spezialisiert ist.
Um der Branche das Handwerk zu legen, fordern Verbraucherzentralen schon lange die Einführung der so genannten Button-Lösung. „Doch derzeit wird noch über die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie beraten“, so Gollner.
Bei der Button-Lösung muss der Verbraucher im Netz einer Kostenpflicht ausdrücklich zustimmen, indem er eine spezielle Schaltfläche anklickt. Das klingt nach Fortschritt und besserem Verbraucherschutz. Doch die Button-Lösung hat nicht nur Fürsprecher. Sebastian Dosch sagt: „Die Abofallen-Betreiber halten sich meines Erachtens heute nicht an Gesetze, warum sollten sie es künftig tun?“
Wie die Abzock-Firmen arbeiten
„Es gibt unzählige Firmen, die mit Abo-Fallen im Internet auf Kunden-Fang gehen“, sagt Sebastian Dosch. Ist eine Firma als unseriös zu bekannt geworden, wird eine neue gegründet. Zusätzlich arbeiten diese Unternehmen hochprofessionell: Sie nehmen Geld in die Hand, damit sie besser im Internet gefunden werden. „Sie schalten beispielsweise Werbung über die so genannten Google AdWords“, weiß Thorsten Olscha, Geschäftsführer der auf Suchmaschinenoptimierung spezialisierten Firma Rankingcheck.
Er moderiert auf der Google-Seite ein Forum zum Thema AdWords und weiß: „Google hat die Richtlinien für AdWords verschärft, so dass Abofallen-Betreiber jetzt nicht mehr so leicht für sich werben können wie früher. „Vor etwa einem Vierteljahr hatten wir im Forum sehr viele Beschwerden von Nutzern oder Wettbewerbern zu Abofallen-Betreibern“, sagt Olscha.
Google gehe diesen Beschwerden nach und sperre dann gegebenenfalls Seiten. Ist eine Seite gesperrt, schalten die betroffenen Firmen häufig eine Seite vor die eigentliche Seite. Diese Vorschaltseite wird dann wieder bei Google angemeldet, bis auch sie gesperrt wird. Ein wirkliches Ende ist dabei jedoch nie in Sicht. Und abgesehen davon ist Google natürlich nicht die einzige Suchmöglichkeit im Netz.
Was Internetnutzer wissen sollten
Die Relevanz
Bei den Verbraucherzentralen gibt es keine Zahlen darüber, wie viele Internetnutzer in die Abofalle tappen. „Wir gehen aber davon aus, dass sich nur ein Bruchteil der Betroffenen von uns persönlich beraten lässt“, sagt Gollner. Viele andere zahlen vermutlich.
Das sieht Sebastian Dosch genauso. Er geht davon aus, dass das Geschäft lukrativ ist. Denn die Werbemaßnahmen im Internet müssen sich rechnen. „Ich schätze, dass es dabei um Millionenbeträge geht“, sagt Dosch. Damit könnte er Recht haben. Die Verbraucherzentralen haben Ende November eine Studie veröffentlicht zum Thema „Unseriöse Inkasso“. Ergebnis eins: Von 3.671 Fällen beruhten 1.997 auf Abo-Fallen im Internet. Ergebnis zwei: In insgesamt 3.081 Fällen waren die Forderungen unberechtigt. Die Gesamtforderungen dieser Fälle lagen bei rund 600.000 Euro.
Das Fazit
So hilfreich das Internet in vielen Fällen ist: Es tummeln sich dort auch viele Abzocker und Betrüger. Nutzer sollten besonders dann immer sehr vorsichtig werden, wenn sie persönliche Daten eingeben müssen.
Wer meint, zu Unrecht eine Rechnung erhalten zu haben, sollte sich erst informieren. Nicht in jedem Fall ist tatsächlich wie in der Rechnung geschrieben, ein Vertrag zustande gekommen. Wenn die Mahnung kommt müssen Betroffene sofort reagieren.
Nützliche Informationen
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet eine Info-Nummer sowie Musterschreiben: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/muster.
Weiterführende Ratschläge der Verbraucherzentrale Hamburg inklusive Musterbrief: http://www.vzhh.de/telekommunikation/30115/abofalle-stur-bleiben.aspx.
Auf http://antiabzocknet.blogspot.com gibt es viele Informationen rund um diese Branche.
Zur Pressemeldung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes: http://www.vzbv.de/8264.htm.
Artikel auf test.de zum Thema: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/vzbv-Studie-ueber-Inkassofirmen-Schlimme-Abzockerei-4309400-4309402/.
Betrieb von Abo-Fallen im Internet ist Betrug: http://www.vzbv.de/4575.htm.
Alle Teile der Serie "Streitfall des Tages": www.handelsblatt.com/streitfall
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