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Streitfall des Tages Wenn die Aufsicht die Krankenkasse schließt

Mit der BKK für Heilberufe schließt das Bundesversicherungsamt dieses Jahr bereits den zweiten großen gesetzlichen Krankenversicherer. Und weitere Kassen wackeln. Den Kunden droht Ärger. Womit Versicherte rechnen müssen.

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Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres


Der Fall


Zum 1. Juli 2011 schloss das Bundesversicherungsamt (BVA) die gesetzliche Krankenkasse City BKK mit 168.000 Versicherte. Die Kasse musste Insolvenz anmelden, weil ihre Versicherten überdurchschnittlich alt und deshalb häufig krank waren.

Viele der betroffenen Kassenmitglieder hatten in Folge Schwierigkeiten bei anderen Kassen wie AOK, der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und Barmer GEK unterzukommen. Die Wechselwilligen wurden unter anderem mit Argumenten wie „die Kasse sei schon voll“ und das laufende Therapien nur beim Wechsel zu einer anderen Betriebskrankenkasse (BKK) bezahlt würden, abgewimmelt. Auch wurden unnötige Nachweise verlangt.

Der Sprecher der City BKK kritisierte damals das Verhalten dieser Krankenkassen und verwies darauf, dass jeder gesetzlich Versicherte bei Schließung seiner Kasse den Anspruch habe, ohne Benachteiligung zu einer anderen Kasse seiner Wahl wechseln zu dürfen. Nun beschloss das Bundesversicherungsamt (BVA) die Schließung einer weiteren großen Krankenkasse: Die BKK für Heilberufe wird wegen fehlender dauerhafter Leistungsfähigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2011 schließen.

Die Relevanz


Von der Schließung der City BKK waren rund 168.000 Versicherte betroffen. Die BKK für Heilberufe hat rund 80.000 Mitglieder. Versichert sind sind knapp 113.000 Menschen. Grundsätzlich kann die Schließung für keine Krankenkasse ausgeschlossen werden.

Aktuell sehen Experten jedoch auch die BKK Hoesch gefährdet. Eine Einmalbelastung im hohen Millionenbereich hatte die Schieflage Ende 2010 ausgelöst, weshalb sich die Kasse gezwungen sah, einen Zusatzbeitrag von 15 Euro einzuführen. Die Folge war jedoch ein Mitgliederschwund. Seither sucht die Kasse eine andere Kasse zu finden , die mit ihr fusioniert oder die sie übernimmt. Andernfalls wären von einer Schließung etwa 50.000 Versicherte betroffen.

Das Bundesversicherungsamt äußerte sich am Montag (26. September 2011) neutral zur Überlebenschance der Dortmunder Krankenkasse. „Zur Konsolidierung kann auch eine Fusion beitragen. Aus diesem Grund würde das BVA eine Fusion begrüßen“, erklärte BVA-Pressesprecher Tobias Schmidt.

Grundsätzlich stellt sich aber für viele Versicherte gesetzlicher Kassen die Frage, was im Falle einer Schließung ihre Kasse passiert und welche Rechte und Möglichkeiten sie bei einem Kassenwechsel haben.


Was Versicherten droht

Die Gegenseite


Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat zur Schließung der BKK für Heilberufe mit Ablauf des 31. Dezember 2011 folgende Stellungnahme abgegeben: „Bedauerlicherweise haben die in den letzten Jahren ergriffenen Sanierungsmaßnahmen letztlich nicht zum Erfolg geführt, so dass wir diese insbesondere für die Versicherten und Beschäftigten der Krankenkasse schmerzhafte Entscheidung treffen mussten“, erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Maximilian Gaßner.

Die BKK für Heilberufe habe bereits seit mehreren Jahren und damit auch schon vor Einführung des Gesundheitsfonds unter erheblichen wirtschaftlichen Problemen und deutlich rückläufigen Mitgliederzahlen gelitten. Die bisherigen Versicherten der BKK für Heilberufe müssten sich um ihren Versicherungsschutz jedoch keine Sorgen machen. Dieser bleibt lückenlos bestehen. Sie können unabhängig von Alter und Gesundheitszustand in jede in ihrem Bundesland geöffnete gesetzliche Krankenkasse wechseln, die sie ohne weiteres aufnehmen muss.

„Den Versicherten rate ich dazu, sich sorgsam über die in Frage kommenden Krankenkassen zu informieren und sich am besten vor Ablauf der Schließungsfrist für eine neue Krankenkasse zu entscheiden“, so Gaßner weiter.„Ich erwarte, dass die Krankenkassen und ihre Verbände aus den Vorgängen rund um die Schließung der City BKK gelernt haben. Sie werden dafür Sorge tragen, dass der Krankenkassenwechsel für die Versicherten der BKK für Heilberufe problemlos und unbürokratisch funktioniert. Das BVA wird das Verhalten der Krankenkassen genau beobachten. Sollte es wieder Krankenkassen geben, die sich rechtswidrig verhalten und versuchen, Versicherte abzuwimmeln, wird das BVA mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen.“

Die Rechtslage


Im Sozialbesetzbuch ist eindeutig festgelegt, dass sich gesetzlich Versicherte für eine Kasse ihre Wahl entscheiden können und die Krankenkasse sie aufnehmen muss: „Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.“ (§ 175 Abs. 1 SGB V (1)) „Die gewählte Krankenkasse hat nach Ausübung des Wahlrechts unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen.“ (§ 175 Abs. 1 SGB V (2)). Bei der Schließung einer gesetzlichen Krankenkasse behalten also deren Mitglieder ihren Versicherungsschutz. Nachdem sie die persönliche Information erhalten haben, können sie sich eine andere Kasse suchen. Dieses Wahlrecht besteht bis zu zwei Wochen, nachdem die Kasse geschlossen wurde. Die zweiwöchige Frist läuft ab dem in der amtlichen Mitteilung bekannt gemachten Tag der Schließung.

Der Experte


In einem Anschreiben an ihre Mitglieder und in einer Übersicht in der Website der BKK für Heilberufe werden die geöffneten Krankenkassen aufgeführt. Grundsätzlich kann jede geöffnete Kasse ausgewählt werden, doch empfehlen Experten die Wahl nach den eigenen Bedarf auszurichten.

„Auswahlkriterien für eine Kasse sollten der Beitrag und die Leistung sein“, erläutert Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH in Frankfurt, dem Betreiber des gleichnamigen Internetportals - des Portals www.gesetzlichekassen.de. „Zwar gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent, doch gewähren einige wenige Kassen ihren Mitgliedern eine Beitragsprämie, also aufgrund erwirtschafteter Überschüsse eine Teilrückzahlung der Beiträge, wogegen einige andere Kassen einen Zusatzbeitrag erheben.“

Spitze ist die G&V BKK mit 72 Euro pro Jahr. Zum Teil finanziell noch interessanter können jedoch so genannte Bonusprogramme sein. Diese gewähren einige Kassen beispielsweise für gesundes und vorsorgendes Verhalten, wie etwa für die Teilnahme an Präventionsmaßnahmen, Krebsvorsorge oder weil sie Mitglied eines Sportvereins oder Fitnessstudio sind.

Auch in den Leistungen können sich die Krankenkassen durch so genannte Zusatzleistungen, spezielle Naturheilverfahren oder Modelle zur integrierten Versorgung unterscheiden. Schließlich können auch Serviceleistungen, wie die Zahl und Präsenz von Geschäftsstellen oder die Erreichbarkeit per Telefon oder Email für die Versicherten wichtig sein.


Was bei einer Schließung zu beachten ist

Das Fazit


Grundsätzlich können sich gesetzlich Krankenversicherte bei Schließung ihrer Kasse sich in einer anderen Kasse versichern lassen. Sinnvoll ist es, zuvor kurz zu prüfen, welche Kasse nach Leistung und Beitragshöhe am bedarfsgerechtesten ist.

Nützliche Adressen

Informationen zu Schließung von Kassen wie im Fall der BKK für Heilberufe finden sich im Internetauftritt der zuständigen Behörde, dem Bundesversicherungsamt (www.bva.de unter Pressemeldungen) und der BKK für Heilberufe (www.bkk-heilberufe.de).

Einen Vergleich der Beiträge, Leistungen und Bonusprogramme der in den jeweiligen Bundesländern geöffneten Krankenkassen bietet das Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. Neutrale Beratung zur Krankenversicherung bieten auch die Verbraucherzentralen der Bundesländer (www.vzbv.de) an.

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