Der frühere Wirtschaftsweise Professor Rolf Peffekoven hat 2010 in einem Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) vorgeschlagen, die Vergünstigungen in der Mehrwertsteuer zu streichen: Außer Mieten und Pachten sollen alle Güter und Dienstleistungen mit einem einheitlichen Satz von 16 Prozent besteuert werden.
Seine Begründung: Das heutige System weicht vom ursprünglichen Modell der Konsumbesteuerung ab. Die vielen Ausnahmen führen zu Wettbewerbsverzerrungen, da einzelne Güter, Branchen oder Rechts- und Organisationsformen subventioniert werden. Die Mehrwertsteuer ist über die Jahre zu einem Einfallstor zur Bedienung von Sonderinteressen geworden.
So benachteiligt die völlige Befreiung der Deutschen Post von der Mehrwertsteuer im Briefverkehr die Konkurrenz.
Die Privilegierung der nur mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegten über 50 Warengruppen, die den Wettbewerb verzerren, ist in den meisten Fällen unsinnig und nicht nachvollziehbar. Warum sind auf Langusten und Schnecken, abgepacktes Trinkwasser sowie Frucht- und Gemüsesäfte 19 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen, für die meisten Lebensmittel aber nur sieben Prozent – zum Beispiel bei Fisch und Shrimps, Hausschwein und Kartoffel. Beim Wildschwein und der Süßkartoffel sind es 19 Prozent. Warum fallen bei der Taxifahrt sieben Prozent Mehrwertsteuer an, beim Mietwagen 19 Prozent?
Zudem führt weder die völlige Befreiung von der Mehrwertsteuer noch der ermäßigte Satz zu einem zielgerichteten sozialen Ausgleich, wie gern behauptet wird. Denn die Vergünstigungen werden häufig nicht oder nur teilweise an die Konsumenten weitergegeben.
Dann aber handelt es sich lediglich um Unternehmenssubventionen. Und da, wo die Vergünstigungen an die Konsumenten weitergereicht werden, haben alle und nicht nur die sozial Schwächsten etwas davon, sondern auch die Bezieher hoher Einkommen. Anstatt über die Mehrwertsteuer sollte der soziale Ausgleich über die Einkommensteuer oder Transfers zielgerichtet erfolgen – Subjekt- statt Objektförderung.