Peffekovens Rechnung: Der weitgehende Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung würde 15 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen, der Wegfall des ermäßigten Satzes 20 Milliarden. Dadurch wäre eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent problemlos finanzierbar.
Monatliche Zusatzbelastung der Haushalte in Euro durch eine einheitliche Mehrwertsteuer von 16 Prozent | ||
Familien | Mittleres Einkommen | 22,51 Euro |
Niedriges Einkommen | 20,43 Euro | |
Arbeitslosengeld I | 22,85 Euro | |
Arbeitslosengeld II | 17,99 Euro | |
Rentner | 1 Person, mittleres Einkommen | 10,56 Euro |
1 Person, niedriges Einkommen | 8,92 Euro | |
2 Personen, mittleres Einkommen | 13,97 Euro | |
2 Personen, niedriges Einkommen | 16,04 Euro | |
Singles | Mittleres Einkommen | 5,00 Euro |
Niedriges Einkommen | 6,51 Euro | |
Arbeitslosengeld I | 5,48 Euro | |
Arbeitslosengeld II | 4,92 Euro |
Da die Bezieher sehr niedriger Einkommen dabei per saldo stärker belastet würden, müsste die Reform begleitet werden von einer Neuberechnung des Existenzminimums und – daraus folgend – der Erhöhung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer sowie der Anhebung von Transferzahlungen, vor allem des Hartz-IV-Leistungen, des Kindergelds, des Wohngelds und der Bafög-Sätze.
Familien zahlen mehr
Im Auftrag der INSM hat das Consultingunternehmen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW econ, im April 2013 die Belastung durch einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent für unterschiedliche Haushaltstypen für das Jahr 2012 berechnet. Danach hätten Familien die höchste monatliche Mehrbelastung in Höhe von rund 20 Euro und Singles mit ungefähr fünf Euro die niedrigste (siehe Tabelle). Bei Rentnern liegt sie, je nach Einkommen und Personenzahl im Haushalt, zwischen 9 und 16 Euro.
Die Umverteilungswirkung hält sich also in Grenzen. „Zwar werden einkommensärmere Haushalte tendenziell stärker belastet als einkommensreiche, die Unterschiede fallen jedoch gering aus“, lautet das Fazit der Studie. Das liegt vor allem daran, dass die Ärmeren einen größeren Teil ihrer Ausgaben für Mieten ausgeben, die mehrwertsteuerfrei bleiben. Zudem zahlen sie derzeit schon für einen beachtlichen Teil ihrer Ausgaben den vollen Satz, während auch die Wohlhabenderen von der aktuellen Steuerermäßigung zum Beispiel bei Theaterbesuchen profitieren.