Studienkosten Steuertrick für Studenten

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Brutto gleich netto

Auf dem Papier entsteht auf diese Weise ein hoher Jahresverlust, oft ein fünfstelliger Betrag. Selbst Bafög-Empfänger können so hohe Verluste anhäufen, weil sie nicht das ganze Bafög, sondern nur spezielle Zahlungen wie etwa Sachkostenzuschüsse als Einkünfte angeben müssen, so Gramlich. Das Bafög mindert den Verlust somit „allenfalls um ein paar Hundert Euro im Jahr“. Stärker ins Gewicht fallen Einnahmen aus Nebenjobs und Praktika.

Nach dem Auflisten von Einnahmen und Kosten müssen Studenten das Feld „Antrag auf Verlustfeststellung“ auf dem Mantelbogen der Steuererklärung ankreuzen. Dadurch wird das Minus beim Finanzamt gespeichert und kann von künftigen Einnahmen abgezogen werden – auch in ferner Zukunft, weil Verlustvorträge nicht verfallen. Wer auf diese Weise übers gesamte Studium Verluste sammelt, muss aufs Gehalt des ersten Jahres meist gar keine Steuern zahlen (siehe Beispielrechnung). Oft bleibt sogar noch eine ansehnliche Summe fürs zweite Berufsjahr übrig. Studenten, die schon länger dabei sind und bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, müssen sich nicht grämen: Dies ist oft noch bis zu sieben Jahre später möglich.

Bei einem Zweitstudium, also einem Studium nach einer bereits zuvor abgeschlossenen Ausbildung, akzeptieren Finanzämter den Werbungskostenabzug übrigens bereits seit 2010 anstandslos. Zuvor hatte der BFH entschieden, dass bei einem Studium nach einer Ausbildung stets ein enger Zusammenhang zum künftigen Job bestehe. Davon profitieren etwa BWLer, die vorher eine Banklehre gemacht haben – aber auch Juristen vor dem zweiten Staatsexamen und Bachelor-Absolventen, die den Master obendrauf setzen.

Zweiten Haushalt führen

Die jetzigen BFH-Urteile will der Fiskus „restriktiv“ auslegen, wie aus Berlin zu hören ist. So könnte Schäuble Einnahme-Ausfälle begrenzen, während seine Mannen ein neues Gesetz stricken.

Mit kritischen Nachfragen müssen Studenten vor allem bei der Miete für die Studentenbude rechnen. Denn diesen – meist größten – Kostenblock dürfen sie lediglich bei „doppelter Haushaltsführung“ absetzen. Und Beamte wissen: Viele Studenten haben ihren Erstwohnsitz nur zum Schein bei den Eltern. In Wahrheit ist ihr Lebensmittelpunkt längst die Universitätsstadt.

Wer eine doppelte Haushaltsführung reklamiert, hat in der Heimat deshalb optimalerweise eine eigene Wohnung, etwa im Haus der Eltern. „Zudem sollten Studenten mindestens zweimal im Monat dorthin fahren“, rät Gramlich. Eine eigene Wohnung könne laut aktueller Rechtsprechung selbst dann bereits vorliegen, wenn der Student Küche und Bad der Eltern mitbenutzt. In solchen Grenzfällen müssten Studenten belegen, „dass sie einen eigenen Haushalt führen und nicht nur Besucher sind“, so Gramlich. Wichtige Indizien könnten eine eigene Waschmaschine und ein eigener Kühlschrank sein.

Ein weiterer Ansatzpunkt für Finanzbeamte: Sie könnten behaupten, dass die Ausbildung oder das Studium – anders als vom BFH gefordert – nicht „hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit veranlasst“ sei. Bei Medizinstudenten und angehenden Piloten, um die es in den vom BFH entschiedenen Fällen ging, ist das kein Problem. Aber was ist mit BWL-, Politik- oder Philosophiestudenten, deren Werdegang weniger klar vorgezeichnet ist?

„Es besteht die Gefahr, dass Finanzämter in solchen Fällen den Werbungskostenabzug verweigern“, sagt Heiner Röttger, Partner bei HLB Dr. Schumacher & Partner in Münster. Vor Gericht dürften sie damit aber kaum durchkommen, glaubt er. Zwischen verschiedenen Studienarten zu unterscheiden wäre „rechtlich sicher nicht haltbar“, meint auch Steuerberater Gramlich. Probleme könnten aber auftauchen, wenn etwa ein Germanistikstudent später als Taxifahrer arbeitet und trotzdem Studienverluste geltend macht. Dann hätte der Fiskus schließlich gute Gründe, auf einen fehlenden Bezug zum Job zu verweisen.

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