Studienkosten Steuertrick für Studenten

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Nicht die Eltern zahlen lassen

Das Bild zeigt ein mit Quelle: dpa/dpaweb

Gefahr besteht auch, wenn nicht der Student, sondern die Eltern Rechnungen bezahlen. Beamte behaupten dann oft, dass Betroffene für Zahlungen, die Verwandte geleistet haben, keine Vorteile fordern können. Das stimmt zwar nicht immer, aber angesichts der komplizierten Rechtslage sollten Familien diese Diskussion vermeiden. „Auf der sicheren Seite sind Studenten, wenn sie von ihren Eltern eine monatliche Pauschale erhalten und ihre Rechnungen dann selbst bezahlen“, rät Röttger. Zudem sollten sie „offizieller Mieter“ sein.

Die Miete ist sogar absetzbar, wenn die Eltern die Studentenbude gekauft haben und somit als Vermieter fungieren. Gegen einen solchen familiären Geldkreislauf – Papa überweist monatlich Geld und erhält einen Teil als Miete zurück – ist rechtlich nichts einzuwenden. „Beträgt die Miete mindestens 75 Prozent des marktüblichen Niveaus, gibt’s keine Probleme“, sagt Röttger. Durch ein geplantes Gesetz sinke die Grenze bald womöglich auf 66 Prozent.

Wichtig: Auch wenn Studenten Steuervorteile einfordern, können Eltern in der eigenen Steuererklärung weiter den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro ansetzen. Ebenfalls unberührt bleibt ihr Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Vorsichtig kalkulieren

Bei ihrer finanziellen Planung sollten Studenten den steuerfreien Berufsstart aber nicht einkalkulieren – schließlich fordert Schäuble bereits eine Gesetzesänderung. Und leider ist nicht auszuschließen, dass diese auch rückwirkend gilt.

Es wäre nicht das erste Mal: 2003 hatte der BFH schon mal entschieden, dass Ausgaben fürs Studium Werbungskosten sind. Daraufhin änderte die rot-grüne Regierung 2004 das Gesetz. In der Folge akzeptierten die Finanzämter Kosten nur als Sonderausgaben. Erst jetzt entschied der BFH, dass die damals von Rot-Grün gewählte Gesetzesformulierung „nicht hinreichend konkret“ sei und den Werbungskostenabzug deshalb nicht ausschließe.

Experte Röttger glaubt nicht, dass der Gesetzgeber dieses Votum der Richter rückwirkend aushebeln kann. „Es ist meines Erachtens nicht möglich, das missglückte Gesetz durch eine Klarstellung nachträglich zu heilen“, sagt er. „Ich gehe deshalb davon aus, dass eine etwaige Änderung frühestens ab 2012 gilt.“ Somit könnten Studenten zumindest bis zum Jahr 2011 Steuervorteile geltend machen.

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