Sollte der Vorwurf stimmen, dass der Kreditgeber noch dazu mit Schufa-Eintrag und Inkasso-Unternehmen droht, würde die Grundidee des BGB, Stark und Schwach mit gleichen Rechten auszustatten, ad absurdum geführt. „Die massive Drohkulisse, von der Betroffene im Internet berichten, ist nichts anderes als der Versuch, den Schwächeren auszunutzen. Sollte dies in den Verträgen so angelegt sein, wären diese sogar sittenwidrig und damit nichtig.“
Im Zweifel KfW-Konditionen anstreben
Anwalt Busch empfiehlt daher, die Forderungen keinesfalls zu bezahlen und einen Anwalt einzuschalten. Da derlei Streitigkeiten üblicherweise nicht vor Gericht enden, sollte ein dann wahrscheinlicher Vergleich zumindest den Verzicht der Bank auf Überziehungszinsen beinhalten. „Rein theoretisch könnten die Betroffenen die geforderten Überziehungszinsen auch einfach nicht zahlen und abwarten, bis die Bank Klage erhebt. Das ist allerdings der unangenehmere Weg, vor allem, wenn man sich auch noch gegen das Inkasso wehren muss.“
Sollten die Fälle vor Gericht gehen, könnte auch das Gericht im Einzelfall bestimmen, welche Rückzahlungsmodalitäten die Commerzbank akzeptieren muss. „Ich kann mir gut vorstellen, dass sich Urteile in diesem Zusammenhang an den Konditionen der staatlichen KfW-Bildungskredite orientieren.“
Vollzeitstudenten, die bei Beantragung noch keine 35 Jahre alt sind, können bei der Förderbank KfW einen Studienkredit bekommen. Maximal gibt es 650 Euro im Monat, die Mindestrate liegt bei 100 Euro. Der Kredit läuft fünf Jahre, in Ausnahmefällen kann die Laufzeit um zwei Jahre verlängert werden. Mit der ersten Rate fallen Zinsen an, die direkt von der monatlichen Rate abgezogen werden. Beim Abschluss des Vertrags müssen Studierende mit Abschlussgebühren in Höhe von 238 Euro rechnen. Diese Aufwandsentschädigung wird von der KfW vorfinanziert, ist aber mit den eigentlichen Schulden aus dem Kredit zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des Kredits beginnt sechs Monate bis anderthalb Jahre nach Ende des Studiums. In besonderen Fällen ist eine Tilgungsfreiheit auch bis zu 23 Monate nach Ende des Studiums möglich.