S&K-Prozess Staatsanwälte fordern neun Jahre und drei Monte

Nach knapp 17 Monaten ist es geschafft: Die Beweisaufnahmen gegen die Gründer der Frankfurter Immobiliengruppe S&K ist abgeschlossen, die Staatsanwälte haben plädiert. Die Angeklagten erwarten lange Haftstrafen.

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Ein Schild mit der Aufschrift «S&K Sachwert AG» steht am 24.09.2015 im Gerichtssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main (Hessen) zu Beginn des S&K-Betrugsprozesses auf einem Tisch. Wegen schwerem und bandenmäßigen Betrugs sowie Untreue sind die beiden Firmengründer sowie vier weitere Männer angeklagt. Laut Anklage sollen die Männer mehrere tausend Anleger mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem um ihr Geld gebracht haben. Den Gesamtschaden beziffern die Ermittler auf mehr als 240 Millionen Euro. Foto: Arne Dedert/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Quelle: dpa

Frankfurt Was lange Zeit kaum möglich erschien, wurde am Mittwoch endlich geschafft: Die Beweisaufnahme im Prozess gegen die Frankfurter Immobiliengruppe S&K ist geschlossen. Das verkündete Alexander El Duwaik, der Vorsitzende Richter am Frankfurter Landgericht, nachdem alle Fragen beantwortet waren und keiner der Verteidiger mehr weitere Anträge stellen wollte. Damit war nach rund 110 Verhandlungstagen der Weg frei für das Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Anders als beim Verfassen der Anklageschrift, die mehr als 3000 Seiten umfasst, fassten sich die Staatsanwälte kurz. Innerhalb von knapp drei Stunden lieferten sie eine Zusammenfassung zu den Erkenntnissen aus der Hauptverhandlung: Welche Schäden sind für Anleger in den verschiedenen Fonds entstanden, welche Rolle spielten die einzelnen Angeklagten und welche Strafe ist dafür angemessen? Am Ende forderte die Staatsanwaltschaft für die beiden S&K Gründer eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monate.

Das S&K-Verfahren dauert inzwischen knapp 17 Monate. Ursprünglich waren die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sowie vier Mitarbeiter und Geschäftspartner wegen schweren bandenmäßigen Betrugs und ebensolcher Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu angeklagt worden. Mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem sollen sie etwa 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben. Dieses System komplett zu durchdringen, hätte noch Jahre dauern können.

Dann ging doch alles recht schnell: Verständigungsgespräche, Deals, Geständnisse, Abtrennung des Verfahrens – und nun, der letzte Höhepunkt vor der Urteilsverkündung: Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und die letzte Möglichkeit für Stellungnahmen für die Angeklagten und ihre Verteidiger.

„Uns allen ist es gelungen, uns auf die Situation einzustellen, gewohnte Feindbilder über Bord zu werfen und der Realität ins Auge zu schauen“, begann Oberstaatsanwalt Noah Krüger das Plädoyer und meinte damit sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten. Mit Blick auf die Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung wirft er den S&K Gründern Stephan Schäfer und Jonas Köller jetzt noch schwere gemeinschaftliche Untreue und Anstiftung dazu vor und plädiert für beide auf einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten – im Rahmen des Deals war das Strafmaß vorab auf achteinhalb bis neuneinhalb Jahre begrenzt worden. Zwar sei bei einzelnen Taten mal Schäfer und mal Köller stärker verantwortlich gewesen, unter dem Strich handle es sich aber doch um gemeinschaftliches Handeln.

Der frühere S&K-Mitarbeiter Marc-Christian S. hatte sich wegen des Deals im Vorfeld schon auf eine Strafe von sechs bis sieben Jahren einstellen können. Diesen Rahmen möchte Krüger voll ausschöpfen. S. sei zwar von den S&K-Gründern zu Untreuetaten angestiftet worden, habe diese dann aber eigenverantwortlich ausgeführt. Zudem habe er sich mit einem Geständnis sehr schwer getan und gerade so die Bedingungen für den Deal erfüllt.

Besser sieht es dagegen für den vierten Angeklagten, einen ehemaligen Geschäftsführer des Hamburger Fondsemmissionshauses United Investors, aus. Er hatte seine Taten schon im vergangenen Mai gestanden und sich seitdem weiter kooperativ gezeigt. Der Staatsanwalt plädierte deshalb auf einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten.

Wegen gesetzlicher Vorgaben ist die Urteilsverkündung noch in diesem Monat zu erwarten. Aller Wahrscheinlichkeit nach, werden die Anklagten dann auch wegen weggefallener Fluchtgefahr aus der Untersuchungshaft entlassen. Ob sie nach Inkrafttreten des Urteils erneut in Haft müssen, bleibt zunächst offen. Vier Jahre und einen Monat haben sie nun schon in Untersuchungshaft verbüßt. Diese Dauer wird auf das Strafmaß angerechnet. Eine Differenz könnte auf Bewährung ausgesetzt werden.

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