Dem regen Treiben der Hotel- und Tourismuslobbyisten war es im Oktober 2009 zu verdanken, dass sich einige CSU- und FDP-Politiker bei den Koalitionsverhandlungen besonders für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes in der Branche stark machten. Und zwar für sämtliche Restaurations- und Übernachtungsleistungen. Das aber sollte rund neun Milliarden Euro kosten, wobei allein der ermäßigte Satz für Speisen und Getränke in Restaurants mit über acht Milliarden Euro ins Kontor geschlagen hätte.
Das war den Koalitionären dann doch zu viel, obwohl ein einheitlicher Steuersatz für alle Nahrungsmittel durchaus sinnvoll gewesen wäre. Am Ende der Verhandlungen durften sich allein die Vertreter des Beherbergungsgewerbes über den ermäßigten Satz und eine damit verbundene Steuerermäßigung von ungefähr einer Milliarde Euro freuen.
7 oder 19 Prozent - Auf was wie viel Prozent Mehrwertsteuer fallen
19 Prozent Mehrwertsteuer
7 Prozent Mehrwertsteuer
19 Prozent Mehrwertsteuer
7 Prozent Mehrwertsteuer
7 Prozent Mehrwertsteuer
19 Prozent Mehrwertsteuer
19 Prozent Mehrwertsteuer
7 Prozent Mehrwertsteuer
7 Prozent Mehrwertsteuer
19 Prozent Mehrwertsteuer
7 Prozent Mehrwertsteuer
19 Prozent Mehrwertsteuer
7 Prozent Mehrwertsteuer
19 Prozent Mehrwertsteuer
Der Koalition allerdings bescherte die neue Subvention Ärger. Die Kritik schwoll an, als bekannt wurde, dass die FDP zuvor vom Hotelunternehmer August von Finck eine Millionenspende erhalten hatte. Prompt erhielt der Sieben-Prozent-Satz für Hotels den Spitznamen „Mövenpick-Steuer“.
Übrigens führte die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes nicht zu einer messbaren Senkung der Übernachtungspreise – die Verbraucher hatten nichts davon, keine Rede kann also davon sein, dass die Branche mit niedrigeren Preisen ihre Wettbewerbsfähigkeit im Tourismus erhöhte. Der Fachverband Dehoga meinte unverblümt, es könne gar nicht das Ziel sein, „die Übernachtungspreise eins zu eins zu senken“.
Auch das langjährige Mehrwertsteuerprivileg der Deutschen Post AG führte mitnichten dazu, dass die Verbraucher weniger Porto zahlen mussten. Vielmehr verschaffte dieses Privileg dem früheren Post-Monopolisten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der neuen Konkurrenz, die zunächst nicht flächendeckend überall in Deutschland als Anbieter auftreten konnten – was wiederum Voraussetzung für das Mehrwertsteuerprivileg war.
Die Erfahrungen bei Hotels und Post widerlegen das Argument, der ermäßigte Steuersatz (insbesondere bei Lebensmitteln) habe eine soziale Funktion. Peffekoven stellt dazu fest: „Ein zielgerichteter sozialer Ausgleich, egal, ob durch Steuerbefreiung oder Ermäßigung, funktioniert nicht, da die Vergünstigung teilweise nicht an die Konsumenten weitergegeben wird, sondern es sich lediglich um Unternehmenssubventionen handelt.“
Und selbst dort, wo die Steuerermäßigung an Konsumenten weitergegeben werde, habe sie keine soziale Funktion, da sie allen und nicht nur den sozial schwächeren Gruppen zugutekomme, kritisiert der ehemalige Wirtschaftsweise. Der soziale Ausgleich könne folglich nicht über die Mehrwertsteuer erfolgen, sondern nur über das Einkommensteuer- und Transfersystem erreicht werden.
Dabei sind die Einnahmeausfälle aufgrund des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes immens. Rund 23 Milliarden Euro sollen dem Fiskus dadurch jährlich entgehen, schätzt das Bundesfinanzministerium. Davon entfallen 17 Milliarden Euro auf Lebensmittel, 1,8 Milliarden auf kulturelle Leistungen, eine Milliarde auf Hotelleistungen und 800 Millionen auf Personenbeförderung.