
Der Strafprozess gegen drei Ex-Vorstände des insolventen Billigstromanbieters Teldafax könnte für die Angeklagten mit Bewährungsstrafen enden. In Gesprächen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sei die Strafkammer am Landgericht Bonn in einer Zwischenbewertung zu der vorläufigen Einschätzung gekommen, die Anklagepunkte Betrug und Bankrotthandlung fallen zu lassen, erläuterte das Gericht am Donnerstag am 41. Verhandlungstag. Damit ist eine Teileinstellung des Verfahrens möglich. Sollte es dazu kommen, seien Strafen von ein bis maximal zwei Jahren möglich, die für alle drei Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Auch die Staatsanwaltschaft könnte sich „eine Beschränkung der Anklage“ vorstellen, will die Bedenken der Richter aber noch prüfen. Die Verteidigung begrüßte die Ankündigungen des Gerichts. Aus dem Prozess sei die Luft raus, sagte ein Verteidiger. Der Mammutprozess war Anfang des Jahres in einem zweiten Anlauf gestartet. Die Teldafax-Pleite ist eine der größten Firmenzusammenbrüche in Deutschland mit mehr als 500 000 Geschädigten. Das Unternehmen finanzierte günstigen Strom und Gas immer wieder mit Vorauszahlungen seiner Kunden. Dieses Schnellballsystem führte das Unternehmen am Ende in den Ruin.