Im millionenschweren Schadensersatzprozess um den Börsengang der Deutschen Telekom hat die Vorsitzende Richterin unvorsichtige Anleger ermahnt. Wenn Anleger den Börsenverkaufsprospekt nicht verstehen, müssten sie sich von Experten beraten lassen, sagte Birgitta Schier-Ammann bei der Verhandlung am Oberlandesgericht Frankfurt. Man müsse trennen zwischen dem fachlichen Prospekt und der Werbung mit dem populären Schauspieler Manfred Krug, sagte die Richterin in der Diskussion um die Verständlichkeit des 263 Seiten starken Prospekts zum dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000.
Noch keine Stellung nahm der Senat zu den neuen Angriffspunkten wie dem globalen Haftungsrisiko, das die Telekom vom Bund und der Staatsbank KfW ohne erkennbare Gegenleistung übernommen hatte. Dorthin waren die Einnahmen von rund 13 Milliarden Euro aus dem Börsengang geflossen. Zudem soll die Beteiligung am US-Mobilfunker Sprint im Jahr 1999 im Prospekt um rund 8 Milliarden Euro zu positiv dargestellt worden sein. Der Senat habe über diese Vorwürfe noch nicht abschließend beraten, sagte Schier-Ammann. Für den 25. April stellte der Senat einen Beschluss in Aussicht. Dann könnte es zu einem Musterentscheid zugunsten oder gegen den Kläger kommen.