
Viel Geld für stundenlange Warteschleifen zahlen? Das sollte dank eines neuen Gesetzes eigentlich bald ein Ende haben. Doch dem Telekommunikationsgesetz (TKG) droht nun selbst die Warteschleife. Zwar hatte der Bundestag dem Entwurf bereits Ende Oktober zugestimmt, aber bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss am Freitag noch der Bundestag zustimmen. Und in den Ländern regt sich erheblicher Widerstand. Gleich drei Ausschüsse - Wirtschaft, Verbraucherschutz und Kultur - fordern, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Streitpunkt sind nicht die Paragraphen zum Verbraucherrecht, sondern vor allem die Vergabe von Rundfunkfrequenzen, die ebenfalls in dem riesigen Gesetzespaket geregelt wird. Hier wollen die Länder mehr Mitspracherechte haben. Unzufrieden sind sie auch mit den Vorgaben zur Netzneutralität. Im Gesetz müsse es konkrete Vorschriften gegen Diskriminierung im Datentransport geben, allein die Transparenz zu verbessern, reiche nicht aus, so die Kritik.
"Wir rechnen nicht damit, dass es bei den verbraucherrechtlichen Themen noch weiteren Diskussionsbedarf gibt", sagt Lina Ehrig, Telekommunikationsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Wegen der Kritik der Ausschüsse wird der Bundesrat das Gesetz am Freitag aber wohl nicht annehmen."
Für Telefon- und Internetkunden ist das eine schlechte Nachricht, denn das Gesetz würde einige Verbesserungen bringen: Wer eine Service-Hotline anruft, soll beispielsweise erst dann bezahlen, wenn sein Anliegen bearbeitet wird. Die Warteschleife, in der Kunden mit Musik oder Ansagen wie „bitte warten Sie“ beschallt werden, soll kostenlos sein.
Bei einem Umzug soll es zudem einfacher werden, den Telefon- und Internetanschluss mitzunehmen. Bislang muss am neuen Wohnort auch ein neuer Vertrag geschlossen werden, selbst wenn der Anbieter der gleiche bleibt. „Das ist für die Verbraucher sehr misslich, denn dadurch sind sie meist auch wieder für 24 Monate an den Vertrag gebunden“, sagt Ehrig.
Nach dem Gesetzentwurf soll der Kunde ein Sonderkündigungsrecht bekommen, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann oder nur eine langsamere DSL-Geschwindigkeit garantiert als vertraglich vereinbart wurde. Bislang konnten Verbraucher in diesen Fällen nur auf die Kulanz der Anbieter hoffen.