Die Kanzlei vertritt namhafte internationale und nationale Unternehmen unterschiedlichster Industrie- und Dienstleistungsbereiche. Mit erfahrenen Praktikern an allen europäischen, asiatischen und US amerikanischen Standorten, unterstützen wir unsere Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Die Rechtsanwälte sind erfahrene Prozessvertreter und begleiten Mandanten regelmäßig vor den Arbeits- und Zivilgerichten, oft auch in öffentlichkeitswirksamen Verfahren.
Orrick verfügt über umfangreiche Erfahrung bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaftsvertretern. Der Entwurf von Betriebsvereinbarungen, die Erstellung und Abwicklung von Sozialplänen und die Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen gehören zu den Beratungsschwerpunkten. Die Kanzlei begleitet Unternehmen bei Personalabbaumaßnahmen, der Schließung von Standorten und sonstigen maßgeblichen Betriebsveränderungen. Zudem berät sie die Mandanten bei der Gestaltung individueller Arbeitsverträge, bei Bonus- und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, aber auch bei der Durchführung von Kündigungsschutzprozessen und bei Fragen zu Aufhebungsverträgen sowie im Rahmen von unternehmerischen Transaktionen, einschließlich Mergers & Acquisitions.