Top-Kanzleien Es geht um Billionen: Die besten Anwälte für Vergaberecht

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30 Jahre im Voraus denken

Aber welche haben den besten Ruf? Um diese Frage zu beantworten, spürte das Handelsblatt Research Institute (HRI) zunächst 479 Vergaberechtler aus 65 Kanzleien auf. Diese wurden gebeten, die aus ihrer Sicht fünf renommiertesten Kollegen zu benennen – Eigenbewertung ausgeschlossen. Die daraus entstandene Liste wurde im dritten Schritt einer Expertenjury vorgelegt (siehe unten). Die Juroren sollten die genannten Anwälte und Kanzleien bewerten und nach Bedarf fehlende Experten hinzufügen. Zuletzt gewichtete das HRI die Antworten aus Umfrage und Juryrunde, das Ergebnis ist eine Liste der 51 führenden Vergaberechtskanzleien und 71 besonders oft empfohlenen Anwälte (siehe Seite 3).

Auf der Liste steht unter anderem Jan Byok von der Kanzlei Bird & Bird. Auch er kam eher unfreiwillig zu seinem heutigen Spezialgebiet. Als Junganwalt im zweiten Berufsjahr verdonnerte ihn der Seniorpartner seiner Kanzlei dazu, einen vermeintlich hoffnungslosen Fall zu übernehmen.

Die Kanzlei Mayer Brown aus Chicago, für die auch CDU-Parteichefkandidat Friedrich Merz arbeitet, suchte Mitte der Neunzigerjahre für ihren Klienten General Electric (GE) einen Anwalt in Deutschland. Der US-Konzern fühlte sich benachteiligt, als der damalige ostdeutsche Stromerzeuger Veag für 400 Millionen Mark Turbinen beim Konkurrenten ABB bestellte: „Für mich als Junganwalt war das ein Glücksfall“, sagt Byok. Am Ende gewann GE nach drei Jahren den Prozess und bekam als Ausgleich Kompensationsgeschäfte. Und Byok konnte sich vor Mandantenanfragen kaum noch retten.

Jahrzehnte in die Zukunft planen und kalkulieren

Auch heute noch ist er begeistert, wie facettenreich sein Job ist. Schon bei der Ausschreibung kommt es auf Details an: Von Formalia wie angemessenen Fristen für Rückfragen über die Eignung von Anbietern bis zu Besonderheiten der Produkte. Im Schnitt dauert es sechs bis neun Monate, bis der Zuschlag erteilt wird.

Aber auch damit ist das Projekt noch nicht vorbei. Im nächsten Schritt geht es vor allem um gute Verträge mit Konditionen, die beiden Seiten passen. „Ich muss 20 bis 30 Jahre im Voraus denken und dafür Rechtsregeln ersinnen“, sagt Heuking-Vergaberechtlerin Ute Jasper. Wenn Siemens heute beispielsweise einen neuen Nahverkehrszug auf die Schiene bringt, muss der Konzern den Energieverbrauch für die nächsten drei Jahrzehnte garantieren.

Und was passiert, wenn die Verträge unscharf formuliert sind und nicht alle Eventualitäten bedacht wurden? Jasper verweist auf das Beispiel Bundeswehr. Die habe kaputte U-Boote im Bestand, bei denen ihre Kollegen offenbar nicht deren gesamten Lebenszyklus inklusive der notwendigen Instandhaltung bedacht hätten – inzwischen gibt es für die Boote keine Ersatzteile mehr.

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