Top-Kanzleien: Die renommiertesten Anwälte für Medizinrecht
Die renommiertesten Kanzleien für Medizinrecht
Foto: imago imagesSeine Berufung fand Thomas Schlegel aus Zufall. Im Jahr 1995 urteilte der Bundesgerichtshof, dass künstlich gezeugte Kinder kein Recht hätten, den Namen ihres Vaters zu erfahren. Schlegel hatte gerade sein Jurastudium beendet, wollte nun promovieren – und sein Doktorvater schlug angesichts des Urteils vor, dass er über Abstammungsrecht schreiben solle. Damals war der junge Jurist empört über das Urteil, im Nachhinein weiß er: Es war die Weichenstellung für seine Karriere – denn heute ist der Gründer der Kanzlei Schlegel Hohmann & Partner einer der renommiertesten Experten in Medizinrecht.
Die Fälle sind so unterschiedlich wie brisant: Mal geht es um Schadensersatzforderungen wegen Krankenhauskeimen, mal um vermeintliche Kunstfehler oder gefährliche Hüft- oder Brustimplantate. Hinzu kommt: Die Patienten sind immer besser informiert. Daher steigt die Zahl der Streitfälle – und die Zahl der Experten. Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland insgesamt 1717 Fachanwälte für Medizinrecht.
Fünf Jahre vor Gericht
Klagen vor Gericht sind jedoch mühsam, teuer und langwierig. Im Schnitt dauert ein Prozess wegen Arztfehlern gut fünf Jahre. Oft einigen sich die Parteien auch ohne Gerichte. Umso wichtiger ist erfahrener juristischer Beistand, für die betroffenen Patienten ebenso wie für die beklagten Ärzte und Versicherungen. Aber welche Anwälte haben den besten Ruf?
Um diese Frage zu beantworten, durchkämmte das Handelsblatt Research Institute (HRI) Datenbanken und Archive nach entsprechenden Anwälten – und fand 418 Medizinjuristen in 100 Kanzleien. Diese wurden nun aufgefordert, die aus ihrer Sicht fünf renommiertesten Kollegen zu benennen. Eigennennungen waren ausgeschlossen.
Die entsprechende Liste wurde vier Juroren vorgelegt: Johannes Woelk, Haftpflichtexperte bei der Versicherung Ergo; Stephan Bensalah, Anwalt bei Roland ProzessFinanz; Christian Katzenmeier, Professor am Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln; und Achim Schunder, Niederlassungsleiter beim Verlag C.H.Beck. Das Ergebnis: Eine Tabelle für Ärzte, Kliniken und Pharmakonzerne – und eine für Patienten.
Dort findet sich auch Thomas Schlegel. Seine einstige Empörung über die Ungleichbehandlung hat sich inzwischen gelegt. Seit dem vergangenen Juli haben auch Kinder in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch, den Namen ihres Samenspenders zu erfahren.