Die Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet mit der Spezialisierung im Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht. Die Anwälte sind außergerichtlich beratend, aber auch forensisch tätig, wenn dies erforderlich ist.

Jörg Peter Mannel
Der Rechtsanwalt ist Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht und geprüfter Testamentsvollstrecker. Er ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen. Mannel arbeitet nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein und des Deutschen Familiengerichtstags. Zudem gehört er der Deutschen Vereinigung für Vermögensnachfolge (DVEV) und dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VU) an.