Tourismus BGH verhandelt über Entschädigung bei Ersatz-Urlaub

Weil für sie keine Kabine gebucht war, ging es für die Kläger nach Florida statt in die Karibik. Ob sie dafür entschädigt werden, entscheidet der BGH.

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Die Kläger verlangen Ersatz für den Mehraufwand der Floridareise sowie Ersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Quelle: dpa

Karlsruhe Eine kurzfristig geplatzte Karibik-Kreuzfahrt hat am Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die betroffenen Touristen – ein Ehepaar - hatten erst drei Tage vorher erfahren, dass auf dem Schiff gar keine Kabine für sie gebucht war. Sie planten ihren Urlaub um und machten eine Mietwagen-Rundreise durch Florida.

Die Karlsruher Richter haben nun zu klären, wie viel Geld Touristen in einer solchen Situation als Entschädigung vom Reiseveranstalter zusteht (Az. X ZR 94/17). Die Florida-Rundreise kam die Eheleute knapp 900 Euro teurer zu stehen als die geplante Kreuzfahrt. Diese Mehrkosten wollen sie erstattet haben. Außerdem fordern sie rund 5000 Euro Entschädigung für „nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“. So viel waren die beiden Plätze auf der gebuchten Kreuzfahrt wert.

In der Verhandlung zeichnete sich ab, dass sich die Touristen wohl mit weniger zufriedengeben müssen. 100 Prozent des Reisepreises erschienen dem Senat nur in gravierenden Ausnahmefällen als Entschädigung angebracht. Außerdem äußerten die Richter Zweifel, ob beides zugleich geht: sich für eine ausgefallene Reise entschädigen zu lassen und dann noch Ausgaben für den spontanen Ersatz-Urlaub zurück zu verlangen. Das Urteil wird am Nachmittag erwartet.

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